Haftbefehl im Schufaauszug. Forderung begleichen??

27. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
DerBürger23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl im Schufaauszug. Forderung begleichen??

Hallo zusammen,

ich habe eben in meiner Schufa-Auskunft gesehn, das dort ein Haftbefehl hinterlegt ist.

Ich kann mir auch vorstellen von welcher Forderung dieser kommt.

Nun ist meine Frage, wie bekomme ich Einsicht in das Aktenzeichen und kann dann die Forderung tilgen?

Ist wahrscheinlich am besten über einen Anwalt möglich?
Oder lauf ich einfach zum Amtsgericht und sage ich würde jetzt gern die Forderung begleichen?

Vielen Dank!

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-- Editiert am 27.07.2010 16:47

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Sollte sich mit einer schriftlichen Anfrage an das zuständige Vollstreckungsgericht klären lassen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
es kommt darauf an, was du bezwecken möchtest!?
Der HB wurde erlassen um dich zur Abgabe einer EV zu zwingen - ob dieser tatsächlich auch durchgeführt wurde, ist dabei unerheblich.
Der Erlaß des HB ist im übrigen nicht an die Forderung gekoppelt. Also - die Forderung zu begleichen, zu dem der HB erlassen wurde, führt nicht zur vorzeitigen Löschung. Sowohl die Forderung als auch der HB unterliegen den Löschfristen! Die Forderung wird drei Jahre nach deren Begleichung gelöscht. Der HB nach drei Jahren unabhängig der Forderung! Jeweils gerechnet ab dem 31.12.!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Inkassokontakt Steffen Osten
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 38x hilfreich)

Perfekt erklärt :-)))

Mfg Steffen

-----------------
"Steffen Osten
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30161 Hannover
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