Haftbefehl: Wie kann Ich die Haft umgehen

17. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Daniel25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftbefehl: Wie kann Ich die Haft umgehen

Einen schönen guten Abend,

BRAUCHE DRINGEND EURE HILFE !!!! :-/

Bei einer Freundin stand letzte Woche Freitag die Polizei mit einem Haftbefehl vor der Tür.

Sie muss 1200Euro zahlen oder eben die Haft antreten.
Der Polizist war sehr nett und hat Ihr bis morgen nachmittag bzw übermorgen Zeit gegeben beim Amtsgericht anzurufen und das irgendwie zu klären, das Sie eine Ratenzahlung beantragen kann.
Sie hat dort bis heute keine erreicht beim Gericht bzw. nur mit einer sehr unhöfflichen Vertretung ihrer Sachbearbeiterin gesprochen welche eine Ratenzahlung ablente.

Was kann sie nun tun ? Morgen früh hätte Sie noch zeit was zu unternehmen.

Kann Sie vielleicht zum Gericht fahren und dort Eidesstattliche Versicherung ablegen und so die Haft umgehen ???

Im Januar kam bereits der Strafbefehl.
Sie hatte siich damals mit der Arge und dem Amtsgericht darauf geeinigt das sie die Strafe in Sozialstunden ableistet.
Die Arbeit konnte Sie nicht antreten da Sie vom Arzt Krankeschrieben war. Grund Schimmel in der Wohnung
Die Krankmeldungen hat sie an die Arge und das Gericht geschickt.


Gibt es jetzt noch irgend eine möglichkeit die Haft zu umgehen ????

Wäre super wenn ich heute noch einen guten Rat von euch bekommen würde weil es eilt sehr.
Wenn Sie die Strafe absitzen muss verliert sie Wohnung etc. !!!

Danke schonmal :)

LG Daniel


P.S Sorry für irgend welche Rechtschreibfehler :D

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-- Editiert Daniel25 am 17.09.2012 21:10

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Der Polizist hat bitte WAS gemacht??? Der hatte den Auftrag, den HB zu vollstrecken, und er hat dabei praktisch keinerlei Ermessen. Das ist einigermaßen unglaublich, dass er die Freundin nicht mitgenommen hat.

Machen kann Sie jetzt nur eines: Zahlen.
Sie hat bislang den Kopf in den Sand gesteckt und nicht gezahlt. Wenn sie eine Ratenzahlung vereinbart hatte, hat sie sie nicht eingehalten. Wenn sie eine Tilgung durch Freie Arbeit vereinbart hatte, hat sie die Arbeit nicht abgeleistet.
Ansprechpartner ist auch nicht das Gericht, sondern die Staatsanwaltschaft, weil das die Vollstreckungsbehörde ist. Das könnte die Freundin auch wissen, weil sie zumindest eine Zahlungsaufforderung bekommen hat - die sie ignoriert hat.

Was will sie denn eidesstattlich versichern? Aber das ist auch egal, sowas ist im Strafverfahren nicht vorgesehen.
Sie kann nur zahlen. Und zwar alles. Zahlt sie nur einen Teil, muss sie dennoch verhaftet werden, wobei der Rest dann jederzeit ausgelöst werden kann.

Wenn Sie die Strafe absitzen muss verliert sie Wohnung etc. !!!
Ja und? Soll dann der böse Staat daran Schuld sein? Sie hatte alle Zeit der Welt, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern. Dann soll sie bitte nicht der Vollstreckungsbehörde die Schuld geben, wenn sie selbst vorher alles getan hat (oder eben nichts getan hat), um die Strafe zu tilgen.

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11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Bis zu 6 Monaten zahlt das Jobcenter die Wohnung weiter, wenn man in Haft kommt. Ich denke mal nicht, dass so eine lange Haftdauer zu erwarten ist.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Was noch dazu kommt:

Wenn letzten Freitag die Polizei mit einem Haftbefehl da war, hat sie ("die Freundin") ca. 3 - 4 Wochen vorher eine "Ladung zum Strafantritt" bekommen, auf die sie offensichtlich auch in keinster Weise reagiert hat. Denn selbst da wäre es noch nicht unbedingt zu spät gewesen eine Ratenzahlung bewilligt zu bekommen.

Wenn man natürl. abwartet, bis dann wirklich die Polizei mit dem rosaroten Zettel vor der Tür steht, dann ist es iaR. zu spät. Nun kann sie tatsächlich nur noch komplett zahlen oder sitzen.

quote:
Wenn Sie die Strafe absitzen muss verliert sie Wohnung etc. !!!


Ja, das ist grundsätzlich bei jedem, der eine Freiheitsstrafe zu verbüßen hat so.

Sie kann versuchen, bzw. bei der ARGE beantragen, dass die Miete während der Zeit der Inhaftierung als Darlehen übernommen wird. Ob es klappt, wird man sehen. Eine "Pflicht" zur Übernahme der Miete durch die ARGE bis zu 6 Monaten, wie es früher einmal war, gibt es nicht mehr. Den entsprechenden Antrag kann sie zur Not auch aus der Haft heraus stellen. Dort gibt es einen Sozialdienst, der ihr dabei behilflich ist.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Bis zu 6 Monaten zahlt das Jobcenter die Wohnung weiter, wenn man in Haft kommt


Das war einmal... (siehe oben). Nach aktueller Rechtslage kann(!) die Miete als Darlehen übernommen werden (nicht mehr wie früher als "Muß-Leistung"), wenn feststeht, dass die Strafe nicht länger als 6 Monate andauert.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Streetworker hat Recht! Diese Änderung der Regelungen wird immer wieder übersehen. Also, allenfalls Darlehen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wieviele Briefe muss man eigentlich tatsächlich ignorieren, bis die Polizei vor der Tür steht?

- Erlass strafbefehl
- Zahlungsaufforderung
- Mahnung?
- Androhung von Konsequenzen?
- Anhörung?
- Festsetzen der Ersatzfreiheitsstrafe?
- Ladung zum Strafantritt?

Keine Ahnung, aber gefühlt müssen das doch mindestens ein halbes Dutzend Briefe sein, wo deutlich und auf deutsch drin steht, was passiert.

Ich habe vor diese Vogel-Strauß-Taktik auch kein Verständnis.



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"justice"

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Nunja hier handelt es sich wohl eher um einen Fall von "akuter Gleichgültigkeit und Ignoranz", kurzum, man hat gehofft, dass die Sache irgendwo ad acta gelegt und vergessen wird (plus dem Hintergedanken, das Geld lieber in andere Konsumgüter zu investieren), wie vielleicht bei mancher zivilrechtlichen Zahlungsaufforderung.
Dass dem wohl nicht so sein wird und ist, wird o.g. Person sehr zeitnah herausfinden. - Nun, dass ist so eine Sache die ein jeder Mensch schlichtweg 'Irrtum' nennt.

Klingt vielleicht nun sarkastisch, ist aber die Realität. Noch mal so nebenher: Eine EV bringt ihr GAR NIX, da es sich um eine GELDSTRAFE handelt. Sonst könnte ja jeder Verurteilte der eine Strafe zahlen muss, zum Gericht gehen und sagen 'Sorry, ich habe Nichts, hier ist meine Unterschrift.'. Die Höhe der Strafe ist nach ihrem Einkommen bemessen, was bedeutet, dass sie durchwegs zahlbar gewesen wäre und ist, wenn man sich auf das nötigste beschränkt und eine Ratenzahlung vereinbart hätte.

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-- Editiert Albarion am 19.09.2012 03:59

-- Editiert Albarion am 19.09.2012 04:00

1x Hilfreiche Antwort

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