Haftaufschub, wie kann ich meiner Freundin helfen?

5. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
gittchen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftaufschub, wie kann ich meiner Freundin helfen?

Hallo,

ich bräuchte Hilfe für meine beste Freundin.
Sie wurde zu 10 Monaten ohne Bewährung wg. Betrug verurteilt.Das irgendwann eine Ladung zum Strafantritt kommt war Ihr klar, nur konnte keiner sagen wie lange das dauert.
Da sie sich zwischenzeitlich von Ihrem Mann getrennt hat , habe ich Ihr vorgeschlagen sich in meiner Gegend eine Wohnung zu suchen damit die Betreuung der Kinder gewährleistet ist während Ihres Haftaufenthaltes (der jüngste ist 8 Jahre alt).
Wir haben uns dann zusammen ein Haus angeschaut was optimal für Sie wäre, die Miete bezahlt Ihr Mann anstelle von Unterhalt.Ich hab Ihr dann angeboten dort zu wohnen und die Kinder zu betreuen.
Sie hat den Mietvertrag unterschrieben, der Mann hat mitunterschrieben weil er die Miete bezahlt, und einen Tag später kam die Ladung zu Strafantritt.Antreten soll Sie innerhalb 2 Wochen.
Ich habe nun gelesen das man bis zu 4 Monate Haftaufschub beantragen kann, diese 4 Monate wären optimal, denn das neue Haus ist erst ab 01.02.2008 bezugsfertig, sie könnte also den Haushalt an Ihrem jetzigen Wohnort auflösen umziehen und ich wäre ab März 2008 für die Kinder da.
Sie hat nun auch Ihren Anwalt beauftragt diesen Haftaufschub zu beantragen, meint Ihr Sie hat da Chancen? Solange Sie 120km von mir wegwohnt kann ich Ihr mit den Kindern nicht helfen.
Dann noch eine andere Frage, wie sieht das bei einer Haftstrafe von 10 Moanten mit Freigang aus? In dem Schreiben das dabei lag steht, eine Mutter sollte die Möglichkeit haben die Kinder in Ihrem Haushalt zu versorgen,die JVA ist aber über 300km weiter weg. Also auch keine Chance für die Kinder die Mutter zu besuchen.
Könnte Ihr mir ein paar Tips geben welche Möglichkeiten sie noch hat? Wir haben in Konstanz eine JVA gefunden aber nur für Männer,also würde nur Schwäbisch Gmünd bleiben und da liegen eben diese über 300 km dazwischen.
Für Tips wäre ich dankbar, auch wenn der Haftaufschub bis März genehmigt wird ist dann immer noch diese Entfernung dazwischen.
Ich hatte Ihr schon ab 01.03.2008 eine Arbeitsstelle besorgt, diese wird sie dann wohl absagen müssen, wenn keine JVA in der Nähe ist.
LG Gittchen

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3 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Für den 4monatigen Vollstreckungsaufschub sehe ich sehr gute Chancen, da dieser für genau solche Fälle unter anderem gedacht ist.

In welche JVA Ihre Freundin muß, hängt vom Einweisungs- und Vollstreckungsplan Baden-Württemberg ab. Verlegung in eine andere JVA für Frauen im selben Bundesland ist prinzipiell möglich. In eine für Männer natürlich nicht. Gibt es in der Nähe keine JVA f.F. sehe ich für dieses Problem keine Lösung.

Vollzugslockerungen sind in der Regel (da spreche ich jedoch für Niedersachsen) nach 6 Wochen möglich (soweit es Ausgang oder Freigang zur Arbeit angeht). Urlaub in der Regel nach 3 Monaten.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 05.11.2007 10:07:28

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#2
 Von 
gittchen
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Sie hat eine Ladung zum 19.11.2007 nach Schwäbisch Gmünd bekommen. Ich durchkämme nun das Internet nach einer JVA wo auch Frauen untergebracht werden können weiss nur nicht wo ich suchen soll. Sie zieht zu mir an den Bodensee (Konstanz). Kann mir jemand sagen wo ich da suchen muss ob es evtl. eine JVA dort in der Nähe gibt wo auch frauen untergebracht werden können?
Wo finde ich den Vollstreckungsplan von Baden Württemberg? Kann man den im Internet nachlesen?
Warum steht in dem Schreiben Mütter sollen Ihre Kinder im Haushalt versorgen können wenn das doch wegen der Entfernung gar nicht machbar ist?
D.H. die Kider bekommen 10 Miante Ihre Mutter nicht zu gesicht? Ich habe zwar ein Auto aber ich kann wegen 1-2 Stunden Besuchszeit doch nicht über 300km fahren.
Gittchen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Auch für den Landgerichtsbezirk Konstanz ist die JVA Schwäbisch-Gmünd die örtlich zust. JVA. Also auch mit Wohnsitz in Konstanz müßte sie dort antreten, da Sch.-Gm. die einzige JVA für Frauen in Ba-Wü ist, in der Freiheitsstrafen über 6 Monate vollstreckt werden. Es gibt noch die JVA Offenburg (Aussenstelle Bühl), in der Strafen bis 3 (bzw. bis 6) Monate vollstreckt werden. http://www.vollstreckungsplan-bw.de/pls/vp/vp_anzeige?v_a_id=2333&v_back=Anzeige

Diese beiden sind die einzigen JVAen für Frauen in Ba-Wü.

Warum steht in dem Schreiben Mütter sollen Ihre Kinder im Haushalt versorgen

Keine Ahnung. Sch.-Gm. hat eine Mutter-Kind-Abteilung. Vielleicht ist das gemeint (also Versorgung innerhalb der JVA). Ansonsten kann es wohl nur für Gefangene gelten, die am ort wohnen.


D.H. die Kider bekommen 10 Miante Ihre Mutter nicht zu gesicht? Ich habe zwar ein Auto aber ich kann wegen 1-2 Stunden Besuchszeit doch nicht über 300km fahren.

Das ist natürlich Ihre Entscheidung. Ich persönlich kenne einige Leute, die noch weiter fahren (müssen) um Angehörige in einer JVA zu besuchen.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

-- Editiert von !streetworker! am 05.11.2007 10:44:43

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