Haft umgehen

20. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)
Haft umgehen

Hi, jmd den ich kenne soll ins gefängnis (20g gras) weil er vergessen hatte, eine ratenzahlung zu vereinbaren bzw vermögensnachweise ei zureichen. Gibt es einen Weg das zu umgehen?

-- Editiert von kaifir am 20.02.2018 23:35

-- Editiert von Moderator am 21.02.2018 13:22

-- Thema wurde verschoben am 21.02.2018 13:22

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

'Vergessen' glaubt niemand, der es nicht ganz fest glauben möchte.

Es bleibt: Zahlen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Ein "vergessen" wäre eine schlechte Begründung, wird eigentlich nur noch von "interessiert mich nicht" übertroffen.

Als erstes müsste man mal das "vergessen" gut begründen können und auch die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit belegen können, falls man noch mal Hoffung auf eine Ratenzahlung haben möchte.

Oder sofort die geamte Summe bezahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

Wie könnte ich denn jetzt gezielt argumentieren.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
Wie könnte ich denn jetzt gezielt argumentieren

Gar nicht, das muss derjeinige machen den es betrifft. Oder bist Du sein Anwalt?


Ansonsten kennen wir natürlich nicht die Gründe / Umstände, die kennt auch nur derjenige den es betrifft.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

jesus maria...

in besagten szenario, müsste die betroffene person wie argumentieren, damit eine ratenzahlung doch noch akzeptiert werden könnte?

.......

-- Editiert von kaifir am 21.02.2018 03:18

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10630 Beiträge, 4199x hilfreich)

Man muss sich im Klaren darüber werden, dass es mit fast absoluter Sicherheit keine weitere Ratenzahlung geben wird.

Wenn man also nicht grade mit schwerer Krankheit im Koma gelegen hat, bleibt entweder die volle Summe umgehend zahlen, oder einsitzen.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9279x hilfreich)

Was ist denn der Sachstand?
a) Inhaftierung angedroht / angekündigt?
b) Ladung der JVA schon da ("finden Sie sich am tt.mm.jj in der JVA Musterstadt ein")?
c) Haftbefehl schon da, weil b) ignoriert wurde?

Wenn c) zutrifft, hilft in der Tat wohl nur noch die Komplett-Zahlung.
Wenn a) oder b) zutrifft, wäre ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft sinnvoll. Dazu nimmt man seine Vermögensunterlagen mit. Zusätzlich überweist man vorher(!) den Teil der Strafe, den man sich leisten kann und nimmt den Kontoauszug mit, damit man bei dem Gespräch sagen kann "die erste Rate habe ich schon bezahlt".
Ansonsten sollte man sich auf das Gespräch vorbereiten, in dem man die eigenen finanziellen Möglichkeiten realistisch einschätzt. Denn wenn sich die Staatsanwaltschaft auf eine Ratenzahlung einlässt, muss man die auch einhalten können. Ein zweites Mal wird sich die Haft nicht vermeiden lassen. Wahrscheinlich wird auch das Theme "Strafe durch gemeinnützige Arbeit abarbeiten" auf den Tisch kommen. Falls die Staatsanwaltschaft keine Ratenzahlung will (oder eine Ratenhöhe verlangt, die man nicht leisten kann) sollte man sich damit anfreunden.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

Bei mir trifft b zu. Ich weiß nicht genau wie ich verfahren soll, deswegen zitiere ich eben wichtige Stellen bezüglich meiner Möglcihkeiten des aktuellen Briefes.

-Durch einreichen des gnadengesuches wird die vollstreckung nicht gehemmt
-Anliegend erhalten sie eine Information für geldverwaltung statt vollstreckung der ersatzfreiheitsstrafe.
-Wird unter beteiligung der anlaufstelle für geldverwaltung innerhalb von 2 wochen.. antrag auf zahlungserleicheterung gestellt kann die vollstreckung bis zur entscheidung aufgeschoben werden.
-dsnn steht da noch dass ich die anliegenden hinweise für anwendung von gemeinnütziger arbeit statt ersatzfreiheitstrafe lesen soll. aber die sind im brief nicht enthalten.

Will nicht überfordern aber anbei die frage, ob man gemeinnützige arbeit in einem anderen bundesland ableisten kann, da ich umgezogen bin.

-- Editiert von kaifir am 21.02.2018 11:34

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von kaifir):
in besagten szenario, müsste die betroffene person wie argumentieren, damit eine ratenzahlung doch noch akzeptiert werden könnte?

Woher sollen wir denn wissen, warum es vergessen wurde?
Wenn es einfach nur Schlampigkeit war, eventuell Pech gehabt, eventuell ist man auch von der Ehrlichkeit angetan.
Wenn es ein Gehirnschlag war, hat man als Argument das ärztliche Attest.
Wenn es ...



Zitat (von kaifir):
Wird unter beteiligung der anlaufstelle für geldverwaltung innerhalb von 2 wochen.. antrag auf zahlungserleicheterung gestellt kann die vollstreckung bis zur entscheidung aufgeschoben werden.

Da offenbar doch noch erneut die Möglichkeit einer Ratenzahlung eingeräumt wird, sollte man einfach diesen Antrag schellstens und mit vollständigen Unterlagen stellen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Anliegend erhalten sie eine Information für geldverwaltung statt vollstreckung der ersatzfreiheitsstrafe.


Ah, das ganze findet in Niedersachsen statt?!
Da hast du aber Glück :) Welcher Landgericht sbezirk ist es denn?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Da hast du aber Glück :) Welcher Landgericht sbezirk ist es denn?


In der Tat .. (ich vermute mal, dass das Land Niedersachsen sich ausgerechnet hat, dass eine Ratenzahlung über das JC preiswerter ist als die Haft, guter Gedanke)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Jep, ... Niedersachsen spart jedes Jahr gute 3 Mio. an Haftkosten und den Verurteilten bleiben (insg.) zigtausende Hafttage pro Jahr erspart. Dazu nimmt die Staatkasse auch noch die Geldstrafen in klingender Münze ein (die sonst ja durch die E-Strafe entfallen wäre). Triple-Win-Situation nennt man sowas. :)

@kaifir

Schreib mal von welchem Gericht die Geldstrafe ist (bzw. in welchem Landgerichtsbezirk das liegt) Hannover? Oldenburg? Lüneburg? Braunschweig? Göttingen? Hildesheim? Oder ...?

Ich kann Dir bei Deinem Problem helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
kaifir
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 21x hilfreich)

klingt gut, aurich

-- Editiert von kaifir am 22.02.2018 12:49

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Dann melde Dich mal morgen oder Montag vormittag (bis 12:30) bei Harald Kampen oder Heiko Heeren von der Anlaufstelle für Straffällige in Aurich

Kirchdorfer Straße 43a
26603 Aurich

Telefon: (04941) 62828
Telefax: (04941) 974145

Mitnehmen: Urteil (oder Strafbefehl) - je nachdem was es ist - und einen aktuellen Einkommensnachweis. Die Kollegen kriegen dann nochmal eine Ratenzahlung bei der StA Aurich aktiviert.

Mußt Du dann aber auch zuverlässig zahlen, sonst ist schnell die nächste Ladung zum Strafantritt da.

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