Härtefall bei Krankenkasse, greift Zusatzversicherung für Zähne, die Risikoaufschlag forcieren?

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)
Härtefall bei Krankenkasse, greift Zusatzversicherung für Zähne, die Risikoaufschlag forcieren?

Hallo,

ich wurde bei der Krankenkasse als Härtefall anerkannt. Aktuelles Einkommen 140€, die für meine Krankenkasse draufgehen, ansonsten noch Studienkredit. Zum Glück vor einem Monat noch 600€, sonst hätte man mich wohl gar nicht als Härtefall anerkannt und mir Verschweigen weiterer Einkommensquellen unterstellt.

Nun handelt es sich bei der durchzuführenden Behandlung um zwei Brücken zwischen Backenzähnen. Ich habe eine Zahnzusatzversicherung, bei der ich 8€/Monat als Risikoaufschlag zahle (obwohl ich keiner bin), für eben diese Zähne, die ich als Jugendliche verlor. Die fehlenden Zähne selbst sind nicht durch die Versicherung abgedeckt. Meine Frage ist nun - wie sieht das mit den Zähnen aus, die zur Bildung der Brücke abgeschliffen werden müssen? Habe ich da durch die Zusatzversicherung Anpsruch auf mehr als die Regelleistung?

Wie sieht die Anerkennung als Härtefall überhaupt aus, wenn ich in den Semesterferien kurzzeitig 1500€ netto haben sollte? Wohlgemerkt EINMALIG in diesem Jahr, fünf Monate hatte ich keinen Ct Einkommen außer meinre Waisenrente, ansonsten zweimal ca. 600€.

Danke!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Passenderweise erhielt ich heute den Bescheid über den mir zustehenden Zuschuss.
Dort steht, dass von den entstehenden Kosten in Höhe von ca. 2600€ 1060€ übernommen werden, obwohl ich als Härtefall anerkannt wurde. Wie kann das sein? Wovon soll ich das bezahlen?

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Da hier die Kostenzusage noch nicht einmal in Höhe der Regelversorgung abgegeben wurde, liegt der Verdacht auf eine von der Regelversorgung geplante abweichende Zahnersatzversorgung nahe. Ohne Kenntnis der angeratenen Versorgung kann man das nicht beurteilen. Da es sich aber um Brücken im Bereich der Molaren handelt, wäre hier der erste Blick auf eine mögliche Verblendung zu richten.

Zitat (von Flum2):
Wovon soll ich das bezahlen?
Die Frage musst Du Dir selbst beantworten. Aber auch bei anerkanntem Härtefall kann es zu Eigenbeteiligungen kommen.

Berry

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#3
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Danke.
Es hat sich herausgestellt, dass die Berechnung fehlerhaft war. Mir stehen wohl doch 2120€ zu. Wofür die Mehrkosten sind, wird sich herausstellen. Vielleicht verlangt mein Zahnarzt einfach zu viel. Dass ich mir keine Verblendung leisten kann, teilte ich ihm eigentlich mit. Weiß zufällig noch jemand Bescheid, ob irgendetwas davon durch o.g. Zahnzusatzversicherung abgedeckt ist?

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#4
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)

Habe gerade noch erfahren, dass die tatsächlichen Kosten hinterher auch höher ausfallen können als im Vorhinein kalkuliert. Sagen wir, ich finde einen Arzt, der die Behandlung für den mir zugesagten Betrag durchführen will - hinterher liegen die tatsächlichen Kosten aber 1000€ höher. Wer trägt das dann? Darf der Zahnarzt die Behandlung dann überhaupt durchführen, ohne sich meine Legitimation geholt zu haben?
Danke!

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Flum2):
Weiß zufällig noch jemand Bescheid, ob irgendetwas davon durch o.g. Zahnzusatzversicherung abgedeckt ist?


Muss man in die Vertragsunterlagen schauen oder dort anfragen.

Zitat (von Flum2):
Habe gerade noch erfahren, dass die tatsächlichen Kosten hinterher auch höher ausfallen können als im Vorhinein kalkuliert.


Ja, ist möglich. Krankenkasse fragen, wie es in dem Fall ausschaut.

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