Händler will nicht für Reparatur aufkommen

8. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb467498-21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler will nicht für Reparatur aufkommen

Hallo,
Wir Haben uns am 22.5.17 ein neues Auto gekauft bei einem Händler.
Nach nur 15 km fahren kam die Fehlermeldung " motorstörung ". Kurz darauf ging auch die motorkontrollleuchte an.
Sind dann zum Händler hin wo er den Fehler ausgelesen hat. Dieselpartikelfilter voll.
Er hat uns dann erstmal damit vertröstet das es normal sei weil der Wagen etwas stand. Wir sollen auf die Bahn und ordentlich Gas geben.
Soweit so gut der Fehler war dann erstmal weg. 3 Tage später dann dasselbe Spiel. Hab dann beim Händler angerufen und gesagt das er es reparieren soll. Darauf hin wurde er lauter vonwegen er ist dazu nicht verpflichtet da es ein verschleißteil ist. Mag sein aber nicht nach 15 km fahren....Sind dann nochmal persönlich hin wo er aufeinmal meinte er hätte nie behauptet das er dafür nicht aufkommen müsste. Haben den Wagen dann dort gelassen und am nächsten Tag wieder bekommen. Er ist wohl knappe 200 km über die Bahn damit gefahren und sagte uns das er irgendein Zeug in den Tank gemacht hat damit der Filter frei wird ?
Danach war wieder Ruhe für ca 4 Tage...danach sind wir wieder dorthin und haben ihm klar gemacht das er es wechseln muss. Darauf meinte er er gibt uns 200 Euro und wir lassen es selber einbauen. Haben das "Angebot" Aber nicht angenommen. Bin ja nicht auf den Kopf gefallen ich weiß wie teuer sowas ist. Als ich ihm dann mit Anwalt drohte meinte er nur " ja machen sie ist besser für mich "
Wie muss ich mich da jetzt verhalten ? Wir sind doch im recht oder nicht ?

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10 Antworten
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#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Also bei einem neuen Fahrzeug ist sicherlich der Filter nach 15km nicht voll. Je nach Fahrzeug sollten das so 80.000km bis 160.000km sein.
Ich würde dem Händler den Wagen also auf den Hof stellen und Nachbesserung fordern. Wenn bei einem Neuwagen nach 15km diese Meldung kommt, dann ist da etwas oberfaul.
Um welches Auto handelt es sich denn? Es ist richtig, dass der Filter nur eine begrenzte Lebensdauer hat, aber sicherlich mehr als nur 15km. Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass der Händler das so gesagt haben soll.

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#2
 Von 
fb467498-21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist kein Neuwagen. Handelt sich um einen ford focus bj 2008 mit ca 125.000 runter...
Doch der Händler hat das wortwörtlich so gesagt...

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

Du hast in deinem ersten Post von einem neuen Auto geschrieben!!! Du hast also kein neues Auto gekauft sondern ein gebrauchtes! :zoff:
Nach 125.000km ist es korrekt, dass auch bereits nach 15km in deinem Besitz der Filter voll sein kann. Das ist eventuell kein Sachmangel und wird dann auch nicht von der Gewährleistung erfasst. Nach dieser KM Leistung ist der Partikelfilter schlicht und einfach voll. Laut Ford soll der Filter mindestens 120.000km halten. Das hat er getan.
Wurde der Wagen als scheckheft gepflegt verkauft? Wenn ja, dann hätte der Filter bei der 120.000km Inspektion gewechselt werden müssen und es wäre ein Gewährleistungsfall. Wenn nicht scheckheftgepflegt vereinbart war, dann hast du einfach einen Wagen gekauft dessen Filter fast voll war, denn es gibt gesetzlich keine Pflicht einen Filter nach 120.000km tauschen zu müssen. Das wäre so etwas wie vorauseilender Gehorsam, der bei diesem Teil, im Gegensatz zum z.B. Zahnriemen, nicht unbedingt beachtet werden braucht, denn es droht dadurch kein Schaden.
Es kommt also darauf an, was im Kaufvertrag steht, scheckheftgepflegt ja/nein.



-- Editiert von -Laie- am 08.06.2017 11:14

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von fb467498-21):
Handelt sich um einen ford focus bj 2008 mit ca 125.000 runter..

Damit gilt alles als Mangel was bei Übergabe fehlerhaft ist.
Jetzt ist man allerdings vom Hof ohne den Fehler gefahren, so kommt man eben dann auf das berühmte Verschleißteil. Nur Partikelfilter haben keine definierte Lebensdauer, damit hat der Händler erst mal recht.
Wenn also der Vorbesitzer relativ viel Kurzstrecken gefahren ist, was bei einen Auto in dem Alter mit der km Leistung erdenklich ist, kann das Freibrennen schon was bringen, nur mit einmal kurz auf der Autobahn wird das nicht klappen.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16992 Beiträge, 5896x hilfreich)

P.S.: Beim Ford Fokus schaltet die Steuerung automatisch nach 125.000 in den Notlaufmodus wenn der Filter nicht bis zu diesem Zeitpunkt gewechselt wurde. Dies dürfte hier also der Fall sein. Der Filter muss dann nicht unbedingt schon voll sein. Um diese Anzeige zurückzusetzen muss also ein Diagnosegerät angeschlossen werden und der Filter wieder genullt werden. Einfach nur den Filter tauschen reicht also nicht, man muss zusätzlich den Zähler zurücksetzen.
Den Partikelfilter gibt es bereits ab ca. 145€. Der Wechsel in einer freien Werkstatt mit zurücksetzen des Zählers noch einmal ca. 100€. Ihr hättet das Angebot mit den 200€ annehmen sollen, das war ein sehr sehr gutes Angebot bei diesem Kilometerstand! Ein besseres werdet ihr niemals bekommen, auch nicht vor Gericht. (Es sei denn die Eigenschaft "Scheckheftgepflegt" wurde zugesagt).

-- Editiert von -Laie- am 08.06.2017 11:40

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#6
 Von 
fb467498-21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten.
Es wurde zumindest als scheckheft gepflegt angeboten. Ob davon was im Vertrag steht kann ich nicht sagen da das alles über meinen Schwiegervater läuft...
Die Filter die ich gefunden habe kosten alle 250 aufwärts :/ hatte auch bei einer Firma angerufen die die Filter reinigt aber die wollen allein dafür schon 530 Euro... Ich meine auch mal gehört zu haben das wenn man das Auto bei jemand anderen repariert das dann die Gewährleistung entfällt...

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also das Angebot des Händlers war eigentlich echt gut gewesen, mehr als ihr hättet erwarten können!

Auf die Sache mit dem Scheckheftgepflegt würde ich nichts setzen! Ford schreibt kein fesstes Wechselintervall von 120TKm vor, Ford gibt lediglich die Empfehlung raus, den bei 120TKm zu wechseln, mehr aber auch nicht. Bei einem fessten Wechselintervall, so wie bei einem Zahnriemen wäre das was anderes gewesen, bei einer Empfehlung aber nicht.

Zitat:
Auto bei jemand anderen repariert das dann die Gewährleistung entfällt
Jain! Die gesammte Gewährleisstung verfällt deswegen nicht, nur die Gewährleisstung auf das "reparierte" Teil. Da der DPF aber so oder so aus der Gewährleisstung draussen ist, ist da also auch nichts zu verlieren ;)

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#8
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Sehe ich wie die anderen. Da holt man gerichtlich sicher nicht mehr raus. Selbst wenn einem etwas mehr zusteht, müsste man bei der Forderung schon per Punktlandung die Vorstellung des Richters treffen, um nicht nachher anteilig oder im Rahmen eines Vergleichs deutlich mehr für die Prozesskosten abdrücken zu müssen als man irgendwie gewinnen kann.

Bei Gebrauchtwagen habe ich sehr gute Erfahrungen mit der Kombination "Vertragshändler, Gebrauchtwagengarantie, (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung" gemacht.
Unseren ersten gebrauchen haben wir ohne all das gekauft, das war eine Katastrophe. Nach quasi gewonnenem Prozess (90/10 Vergleich + Aufgabe aller Ansprüche inklusive Verschleiß und weggekommenem Wartungsheft - ich glaube, das ist den Händler teurer gekommen als einfach zu verlieren ...) der neue mit den drei Sachen dagegen ein Truam. Der Wagen hat im ersten halben Jahr noch etliche Dinge neu bekommen, vom Zahnriemen bis zur Sitzheizung. Ohne ein Mucken des Händlers und mit kostenlosem Ersatzwagen. Wohlgemerkt für einen 9 Jahre alten A3 für 7500€.

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#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Als ich ihm dann mit Anwalt drohte meinte er nur " ja machen sie ist besser für mich "

Völlig losgelöst von der rechtlichen Bewertung:
Wenn Sie erst mit einem Anwalt drohen, die Drohung dann aber nicht wahr machen, dann weiß der Autohändler, dass Sie kein ernsthafter Gegener sind. Sie bluffen nur.
Ergo: Wenn Sie was erreichen wollen, dann müssen Sie der Drohung auch Taten folgen lassen, sonst bleibt es eine leere Drohung. Und mit leeren Drohungen erreicht man nichts - besonders dann nicht, wenn der Händler merkt, dass die Drohung leer ist.
Merke: Nur mit einem Anwalt drohen, wenn man auch wirklich bereit ist, einen Anwalt zu beauftragen.

Nur ob der Anwalt überhaupt etwas erreichen kann, was über die 200€ hinaus geht ist fraglich. Und ob das, was der Anwalt erreicht, nicht von den Anwaltskosten aufgefressen wird, steht auf einem anderen Blatt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von fb467498-21):
Ich meine auch mal gehört zu haben das wenn man das Auto bei jemand anderen repariert das dann die Gewährleistung entfällt.

Die Gewährleistung für den DPF ist dann weg, wurde schon erwähnt, vor allem der ist ist eh nicht dabei.
Allerdings muss man sich überhaupt überlegen, was fällt bei einem 9 Jahre altem Auto und ü 100.000 km überhaupt noch unter Gewährleistung, was vor Übergabe defekt war und kommen könnte?
Autos sind vom ersten Tag nach der Produktion ein Zusammenbau von Verschleißteilen, welche von Zeit und km abhängig sind, wann diese Ausgetauscht werden müssen. Aus dem Grund sind die Versicherungen welche eine Gebrauchtwagengarantie anbieten auch immer Autos unter den 100.000 km und meist auf Autos bis 6 Jahte alter, wenn das Fahrzeug gekauft wird begrenzt.

Aus dem Grund kann man sich ohne weiteres in eine günstigere freie Werkstatt wenden, was die typischen Verschleißteile anbelangt.

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