Händler verweigert Warenlieferung trotz Zahlung da Artikel vergriffen

26. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
hamburger134
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)
Händler verweigert Warenlieferung trotz Zahlung da Artikel vergriffen

Hallo Zusammen:

Mal wieder eine rein theoretische Sache:


Ein Käufer ersteht bei einem gewerblichen Händler über eine Auktionsplattform einen preisreduzierten Artikel als Sofortkauf.
Regulärer Preis ca 100,-, reduzierter Preis 19,99,- + Versandkosten. Zeitpunkt des Kaufes ca 23h.

Käufer bezahlt umgehend per elektronischem Bezahldienst.

Einen Tag später meldet sich der Verkäufer und gibt an, der Artikel sei zuvor schon im Laden verkauft worden und man kam der Löschung des Angebotes nicht schnell genug nach. (Offizielle Öffnungszeiten: 10-18h am Tag des Verkaufs, lt Händler Homepage)

Verkäufer verweigert daher Lieferung (müsste sonst den Artikel nochmals bestellen und einen Verlust hinnehmen)
und bietet daher an entweder die Differenz zu 100 noch zu bezahlen um einen der nicht reduzierten Artikel zu erhalten , oder will das Geld zurücksenden.

Welches Vorgehen wäre nun korrekt?
Kann der Händler mit der Argumentation den Vertrag einseitig aufkündigen oder sollte Käufer auf Lieferung bestehen?

Freue mich auf Rückmeldungen!

Grüße aus dem Norden!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Er hätte mit der Begründung den Vertrag anfechten können und das vermutlich auch erfolgreich, der Zug ist jetzt aber abgefahren.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

*ich war ein Duplikat*

-- Editiert von Droid am 26.06.2017 16:53

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger134
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 15x hilfreich)

Mit welcher Begründung?

Die Info, dass er den Artikel zuvor schon 'offline' verkauft hat, ist doch vermutlich sein eigenes Problem und kein greifbarer Grund den Vertag erfolgreich anzufechten, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120252 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von hamburger134):
Kann der Händler mit der Argumentation den Vertrag einseitig aufkündigen
Nein, denn das
Zitat (von hamburger134):
müsste sonst den Artikel nochmals bestellen und einen Verlust hinnehmen

ist ganz alleine sein Problem.
Nennt sich unternehmerisches Risiko.



Zitat (von hamburger134):
oder sollte Käufer auf Lieferung bestehen?

Würde ich so sehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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