Händler möchte Auto doch nicht zurücknehmen

5. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
pallmall123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler möchte Auto doch nicht zurücknehmen

Ich habe Anfang letzten Monats einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. TÜV hat er dann auch noch neu bekommen und diesen ohne Fehler bestanden.
Der Verkäufer hat mir versichert, dass dies ein absolut ehrliches Fahrzeug sei. Finanziert habe ich es über eine Bank.

Da ich nach gewisser Zeit alle Gebrauchtwagen in einer markenbezogenen Fachwerkstatt, zu meiner eigenen Gewissheit, überprüfen lasse, habe ich auch meinen neuen Gebrauchtwagen zu einem gebracht. Außerdem habe ich nach dem Autokauf gelesen, dass bei diesem Fahrzeugtyp öfters die Hinterachse reisst. Deswegen wollte ich sichergehen und solange noch Gewährleistung besteht, auftretende Ansprüche meinerseits dann geltend zu machen.

Ich habe von der Fachwerkstatt einen Mangelbericht bekommen, in dem sehr viel festgehalten wurde.
Die Hinterachse würde einen Riss von 3,5 bis 4cm aufweisen, die Querlenker und Spurstangenköpfe haben Spiel, der Motor ruckelt leicht, die Klimaanlage läuft nur schwach, der Generatorriemen ist rissig und und und. Die Reparatur würde sich auf ca 7000€ belaufen und demnach wäre der Gebrauchtwagen nahezu schrottreif.

Den Bericht habe ich mir aushändigen lassen und habe dies schriftlich sowie telefonisch dem Händler mitgeteilt.

Dieser wollte keine Nachbesserung vornehmen, sondern das Fahrzeug auch sofort zurücknehmen. Ich solle das Fahrzeug also so schnell wie möglich bei ihm wieder abgehen und er würde sich um alles kümmern.

2 Tage später habe ich das Fahrzeug mit meinem Vater beim Verkaufshändler abgeliefert. Der Verkäufer, der mir das Auto verkaufte, war nicht da also hat ein Kollege die Abwicklung übernommen.
Man hat mir für die Finanzierung ein Duplikat ausgehändigt in dem steht, dass eine Rückabwicklung/Wandlung aufgetreten ist und das Fahrzeug aufgrund technischer Mängel zurückgenommen wurde.
Der Händler wollte das Auto auch abmelden. Er hat sich vielmals entschuldigt!
Ich dachte, ich wäre jetzt das Problem los.

Heute jedoch rief der Verkäufer an und meinte sofort, dass keine Mängel da sein und ich das Auto unbedingt so schnell wie möglich abholen muss. Es würde weder ein Riss in der Hinterachse sein, noch sonstige Mängel. Und angeblich wäre das normal, dass bei diesem Fahrzeugtyp immer Spiel in den Spurgelenken/Querlenkern wäre. Außerdem würde der Mängelbericht der Fachwerkstatt überhaupt nicht stimmen. Seine Werkstatt hätte alles überprüft und keine Schäden feststellen können.

Er will der Bank auch nicht bescheid sagen, dass er das Fahrzeug zurückgenommen hat, sondern besteht darauf, dass ich das Fahrzeug wieder abhole. Er könne mir auch einen Dekra-Bericht geben, dass an dem Fahrzeug alles Ok wäre. Nur müsste ICH die kosten für den Bericht tragen.
Ich habe gesagt, dass ich das nicht anerkenne, sondern einen Anwalt einschalten werde.
Ich habe bei der Bank das Duplikat heute Mittag zugefaxt und diese gab mir Auskunft, dass eine Rücknahme des Autos bei denen Vermerkt ist. Außerdem bekam ich heute Post, dass das Autohaus, wo ich den Wagen verkauft habe, den Fahrzeugbrief angefordert hat.

Eigentlich ist die Sache klar oder? Er hat mir gesagt, dass er den Wagen zurücknimmt und auch den Fahrzeugbrief zum Abmelden angefordert aber jetzt möchte er davon nichts mehr wissen, sondern ich soll das Auto wieder abholen :( .

Aber wie kann es sein, dass trotz einwandfreiem Tüvbericht, so viele Mängel gefunden worden sind??

Ich fühle mich total verarscht!

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-- Editiert pallmall123 am 05.12.2011 20:24

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4 Antworten
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#2
 Von 
pallmall123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um einen BMW Baureihe E46. Soll ein bekanntes Problem sein, welches mir aber vor dem Kauf nicht bewusst war.

Aber es kann ja nicht sein, dass bei der HU keine Mängel festgestellt wurden und nach 1 Monat scheint so einiges im Argen zu liegen. Sieht eher meiner Meinung nach einem Gefälligkeitsgutachten aus.

Im Rückabwicklungsvertrag wurde festgehalten... "F... wird eine Rückabwicklung/Wandlung aufgrund technischer Mängel durchgeführt".



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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Im Rückabwicklungsvertrag wurde festgehalten... "F... wird eine Rückabwicklung/Wandlung aufgrund technischer Mängel durchgeführt".

<hr size=1 noshade>


Das ist dann mindestens ein deklaratorisches Schuldanerknntnis nach § 781 BGB .

Der VK hat dein Rücktrittsrecht aufgrund der Mängel anerkannt. Das bewirkt eine Beweislastumkehr. Nicht du musst jetzt beweisen, dass Mängel vorliegen, VK muss nachweisen, dass keine vorliegen. Schwierig bis unmöglich.

Du solltest also VK mit Zugangsnachweis und 2 Wochen Frist zur Rückzahlung auffordern. Angemessene (!) Nutzungsentschädigung/km darf er abziehen.

Für den Fall, dass er nicht fristgerecht zahlt, kannst du gleich den Gang zum RA androhen.

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#4
 Von 
pallmall123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Ich habe mich mit meiner Rechtsschutz auseinander gesetzt und den Fall von Anfang an geschildert. Laut derer Aussage sei der Fall eindeutig und ich solle mir unbedingt einen Anwalt suchen und meine Forderung über diesen einfordern.
Ggf soll auch geprüft werden, ob nicht sogar der Bestand des Betruges erfüllt sei.

Morgen werde ich mir gleich einen Termin beim Anwalt holen.

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