Hallo,
wir haben unseren Opel Astra H verkauft, der Käufer ist ein Händler (mit Autohaus, Opel/Nissan). Auf dem Kaufvertrag welchen er uns zugesandt hat steht aber nichts von wegen "Ausschluss der Sachmängelhaftung".
Auf Rückfrage meinte er, das es bei Händlern nicht nötig wäre ... kann man dem so glauben? Ist der "Ausschluss der Sachmängelhaftung" inklusive, wenn ein Händler mein Auto kauft, oder sollten wir auf den Punkt bestehen, das er im Vertrag mit auftaucht?
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Händler kauft mein Auto..."Ausschluss der Sachmäng
4. Mai 2013
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Frage vom 4. Mai 2013 | 12:55
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 17x hilfreich)
Händler kauft mein Auto..."Ausschluss der Sachmäng
Problem nach Autokauf?
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#1
Antwort vom 4. Mai 2013 | 13:24
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1340x hilfreich)
Ohne Ausschluß der Gewährleistung haften sie für 2 Jahre.
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#2
Antwort vom 4. Mai 2013 | 20:10
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
quote:
Auf dem Kaufvertrag welchen er uns zugesandt hat steht aber nichts von wegen "Ausschluss der Sachmängelhaftung".
Dann haftet ihr für 2 Jahre ab Gefahrenübergang.
Einziger Vorteil wäre, das es keine Beweislastumkehr gibt.
Jetzt nicht mehr zu ändern, beim nächsten mal vorher darauf achten.
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#3
Antwort vom 5. Mai 2013 | 15:50
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 17x hilfreich)
Vielen Dank für eure Antworten,
also unterschrieben ist bis jetzt noch nichts...was ich noch nicht erwähnte, der Händler sandt uns keinen Kaufvertrag, sondern einen sog. Ankaufschein zu. Besteht da ein Unterschied zu einem Kaufvertrag, wo man unzählige Vorlagen im Inet findet?
Hier einmal der Link zum Ankaufschein...
https://docs.google.com/file/d/0B94wguldpUm8ZHFYSTdFSmRyeEU/preview
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#4
Antwort vom 5. Mai 2013 | 16:41
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
quote:
also unterschrieben ist bis jetzt noch nichts
Nun, zum verkaufen/kaufen muss man nichts unterschreiben.
Und im Eingangsposting hies es ja:
quote:
wir haben unseren Opel Astra H verkauft,
Ansonsten könnte man einen Ausschluss der Gewährleistung im Vertrag über den Unterschriften einfügen.
Dann bestünde jedoch die Gefahr, das der Händler die Annahme dieses geänderten Vertrages ablehnt.
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