Händler gibt Unfallschaden als Schlüsselkratzer aus

24. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
mino2310
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Händler gibt Unfallschaden als Schlüsselkratzer aus

Hallo,

ich haben Anfang Oktober 2016 einen gebrauchten Fiat 500 bei einem Händler für 7800 Euro gekauft, Anzahl Vorbesitzer 1.
Es handelt sich dabei um einen größeren Händler mit ca. 100 Autos auf dem Hof.

Im Vertrag steht: Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer - Seitenteil hinten rechts nachlackiert.
Mündlich vor der Probefahrt wurde uns mitgeteilt, dass das genannte Teil nachlackiert ist. Die Nachlackierung war auch deutlich zu erkennen(Farbunterschied). Uns, mir und meiner Frau, teilte man mit, dass es sich dabei um einen Schlüsselkratzer gehandelt hat.

Nun hatte meine Frau den Wagen im Parkhaus angefahren, genau das besagte Seitenteil hinten rechts(verkratzt und leicht eingedellt). Auto kommt Vollkaskoversichert in die Werkstatt. Einen Tag später meldet sich die Werkstatt und teilt mir mit, dass es sich um mehr gehandelt haben muss als um den Schlüsselkratzer. Es war ein deutlicher Unfallschaden mit Großflächigem Spachtelauftrag bis zu 1cm dick. Also auch nicht professionell gerichtet. Ist alles mit Bildern dokumentiert worden.

Nun meine Frage. Kann ich vom Händler etwas einfordern. Schließlich ist das Auto mit so einem Schaden weniger Wert als nur mit einem Kratzer. Wie geh ich dabei am besten vor? Gutachten oder Sonstiges?

Danke für die Hilfe und Unterstützung.

Viele Grüße, Simon.

-- Editier von mino2310 am 24.01.2017 19:51

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25 Antworten
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#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von mino2310):
Die Nachlackierung war auch deutlich zu erkennen(Farbunterschied).

Das wurde also schon vor Kauf gesehen, und schriftlich steht das im Kaufvertrag:
Zitat (von mino2310):
Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer - Seitenteil hinten rechts nachlackiert.

Also war durch den Farbunterschied doch schon zu erkennen, das es sich nicht um eine richtige Werkstattarbeit gehandelt hatte.
Zitat (von mino2310):
Also auch nicht professionell gerichtet. Ist alles mit Bildern dokumentiert worden.

Das kann man schon aus dem Farbunterschied heraus erkennen, die Fachwerkstatt würde eine Farbangleichung machen.
Zitat (von mino2310):
Schließlich ist das Auto mit so einem Schaden weniger Wert als nur mit einem Kratzer.

Nun viel schlimmer eigentlich nach dem:
Zitat (von mino2310):
Nun hatte meine Frau den Wagen im Parkhaus angefahren, genau das besagte Seitenteil hinten rechts(verkratzt und leicht eingedellt).

Jetzt ist es richtig verdellt, aber man hat doch auch Glück im Unglück, es ist die gleiche Stelle wie schon vor dem Kauf, es hätte schlimmer laufen können, vorne wo bisher nichts beschädigt ist, hätte man dann auch noch eine reparierte Stelle. Jetzt wird die Stelle ja hoffentlich fachmännisch repariert, und man hat sogar eine Wertverbesserung. Ein Auto mit Macken gekauft, die Versicherung zahlt die Reparatur, ergo ist das Auto sogar besser zu verkaufen.

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#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Wäre das Fahrzeug als Unfallfahrzeug, so wie es den Tatsachen entsprochen hätte, verkauft worde, wäre der Preis sehr wahrscheinlich geringer ausgefallen. Darin besteht nun ein Schaden, den ich mir über eine Kaufpreisminderung wiederholen würde.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat:
Im Vertrag steht: Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer - Seitenteil hinten rechts nachlackiert.

Nun, eine Händler muss durchaus eigene Nachforschungen anstellen, denn im Gegensatz zum Privatverkäufer ist er kein Laie. Von daher wird ihm die Formulierung " lt. Vorbesitzer" nicht helfen sichder Haftung zu entziehen.

Dazu kommt noch, das "Seitenteil hinten rechts nachlackiert." schlicht gelogen ist, also die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit fehlt.

Von daher müsste man prüfen, ob hier der Kaufpreis hier entsprechend ermittelt wurde oder ob er nur mit dem Schaden "nachlackiert" ermittelt wurde.
Ohne Gutachter dürfte es da schwierig werden.



Zitat (von 0815Frager):
die Versicherung zahlt die Reparatur,

Bei einem derartigen Vorschaden bocken die Versicherungen gerne mal ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Darin besteht nun ein Schaden, den ich mir über eine Kaufpreisminderung wiederholen würde.

Nicht alles gilt als Unfallschaden, das Auto wurde ja offensichtlich schon mit dem Mangel schlecht repariert verkauft, und vermutlich war das im Kaufpreis schon berücksichtigt, so wie der TE schreibt hätte der Händler 100 Fahrzeuge zur Auswahl.

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#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)


Zitat (von mino2310):
Anzahl Vorbesitzer 1.


Wurde schon versucht, mit dem Vorbesitzer Kontakt aufzunehmen?


Zitat (von mino2310):
Uns, mir und meiner Frau, teilte man mit, dass es sich dabei um einen Schlüsselkratzer gehandelt hat.



Wer hat das Auto gekauft?


Zitat (von mino2310):
Ist alles mit Bildern dokumentiert worden.



Wer hat die Bilder gemacht? Wie ist der aktuelle Zustand?
Arbeitet die Werkstatt weiter oder kommt ein Gutachter der Versicherung?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#6
 Von 
mino2310
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

schon mal danke für die schnellen und vielen Antworten.

Das Auto habe ich gekauft.

Die Bilder hat die Werkstatt gemacht, wo das Auto gerade steht. Kann ich hier Bilder hochladen? Wenn ja wie?

Die Werkstatt will jetzt 100 Euro plus Steuer für den Mehraufwand von mir, da das ja nicht im Kostenvoranschlag für die Versicherung steht.

Kontakt zum Vorbesitzer hab ich noch keinen aufgenommen.

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#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von mino2310):
Das Auto habe ich gekauft


Dann hast du für die Aussage des Verkäufers schon mal einen Zeugen.

Zitat (von mino2310):
Die Bilder hat die Werkstatt gemacht, wo das Auto gerade steht.


Und? Arbeiten die jetzt einfach weiter?

Zitat (von mino2310):
Kann ich hier Bilder hochladen? Wenn ja wie?


Das wäre sehr gut. In der Antwortmaske drittes Kästchen von rechts (Link)

Zitat (von mino2310):
Die Werkstatt will jetzt 100 Euro plus Steuer für den Mehraufwand von mir,



Dann kann es aber nicht sehr weit fehlen. ;)

Zitat (von mino2310):
Kontakt zum Vorbesitzer hab ich noch keinen aufgenommen.



Sollte man aber probieren. So könnte man eine eventuelle Arglist des Verkäufers nachweisen wenn gegeben.





gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mino2310
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von mino2310):
Die Werkstatt wartet auf eine Antwort von mir.

Hier die Bilder vom Schaden meiner Frau und dem reparierten Vorschaden.
https://www.dropbox.com/sh/1mzbwjor69m2tmu/AAAdKHK9SL4F7okL2evjDhIRa?dl=0



Mein Rat:


Arbeiten einstellen.

Vorbesitzer befragen.

Kauf rückabwickeln.



gruß charly



PS: Für die 100€, die die Werkstatt verlangen würde bekommst nur Pfusch.

Wundert mich eigentlich. Handelt es sich um eine Partnerwerkstatt deiner Versicherung?






Signatur:

Gruß Charly

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#10
 Von 
$$Big-t$$
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 19x hilfreich)

Bist du sicher das man nach einem Unfall das Ding so leicht zurückgeben kann?

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#11
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Droitteur):
Darin besteht nun ein Schaden, den ich mir über eine Kaufpreisminderung wiederholen würde.

Nicht alles gilt als Unfallschaden, das Auto wurde ja offensichtlich schon mit dem Mangel schlecht repariert verkauft, und vermutlich war das im Kaufpreis schon berücksichtigt, so wie der TE schreibt hätte der Händler 100 Fahrzeuge zur Auswahl.


Freilich gilt nicht alles als Unfallschaden. Oder anders gewendet: nicht alles führt zum Manko als "Unfallwagen". Beim Schlüsselkratzer wird man das sicher verneinen können. Bei dem, was nun gefunden wurde, wie es sich anhört, nicht.

Allein, dass es sich danach um einen Unfallwagen handelt, senkt ja den Wert in aller Regel. Selbst wenn alles behoben ist. Gezahlt wurde somit wohl mehr, als der Wagen objektiv wert ist. Und darin besteht der Schaden.

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#12
 Von 
mino2310
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Händler sagte mir, dass er das Fahrzeug von einem anderem Händler Unfallfrei gekauft hatte, der hat es auch unfallfrei gekauft. Versuche jetzt den Vorbesitzer zu kontaktieren.

Jetzt bietet er mir an, das Auto zurückzugeben, ich bekomm mein Geld und meinen alten Wagen. Kilometer will er verrechnen.
Oder er gibt mir 150 Euro.

Das Auto wollte ich eigentlich schon behalten, solange es nicht noch größeren Schaden hat. Nur 150 Euro erscheinen mir zu wenig.
Was meint ihr?

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von mino2310):
Der Händler sagte mir, dass er das Fahrzeug von einem anderem Händler Unfallfrei gekauft hatte, der hat es auch unfallfrei gekauft. Versuche jetzt den Vorbesitzer zu kontaktieren.



Das muß dich nicht interessieren.
Warum telefonierst du jetzt überhaupt mit dem Händler?

Zitat (von mino2310):
Jetzt bietet er mir an, das Auto zurückzugeben, ich bekomm mein Geld und meinen alten Wagen.



Ach, sie mal einer an.
Und er hat deinen alten Wagen seit Oktober 2016 rumstehen?


Zitat (von mino2310):
Kilometer will er verrechnen.



Das glaube ich dass er das will. ;)


Zitat (von mino2310):
Oder er gibt mir 150 Euro



Also 2% vom Kaufpreis - Respekt!


Zitat (von mino2310):
Das Auto wollte ich eigentlich schon behalten, solange es nicht noch größeren Schaden hat.



Das sollte man mal prüfen. Vor allem auch die Hinterachse vermessen.


Zitat (von mino2310):
Nur 150 Euro erscheinen mir zu wenig.



Wäre für mich erstmal indiskutabel.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wäre für mich erstmal indiskutabel.


Warum Charly?

Auf den Schaden wurde im Kaufvertrag nachweisbar hingewiesen. "Im Vertrag steht: Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer - Seitenteil hinten rechts nachlackiert."
Als Schlüsselkratzer wurde er nur mündlich bezeichnet (Problem der Nachweisbarkeit dieser Verharmlosung). Der Unfallschaden an sich war also im Kaufpreis eingepreist.

Die Werkstatt will den Altschaden mitreparieren, berechnet dafür zusätzlich 100 € plus Steuer. Zu klären wäre mit der Werkstatt ob es sich dabei um eine fachgerechte Reparatur oder um eine lediglich optische handeln soll.

Zitat (von mino2310):
Nur 150 Euro erscheinen mir zu wenig.
Was meint ihr?
ich würde versuchen mehr herauszuschlagen. Ob da aber der Händler mitspielt? So felsenfest wie charly Deinen Anspruch sieht, beurteile ich das nicht. Bin aber auch etwas vorsichtiger eingestellt.

ich würde den Händler aber auf seinen Widerspruch:


Berry
Zitat (von mino2310):
Umfang von Unfallschäden lt. Vorbesitzer - Seitenteil hinten rechts nachlackiert.

zu
Zitat (von mino2310):
Der Händler sagte mir, dass er das Fahrzeug von einem anderem Händler Unfallfrei gekauft hatte,
ansprechen, denn die beiden Äußerungen passen ja nich zusammen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von charlyt4):
Wäre für mich erstmal indiskutabel.



Zitat (von Sir Berry):
Warum Charly?



Weil 150€ in keiner Relation zu dem Schaden steht.


Zitat (von Sir Berry):
Auf den Schaden wurde im Kaufvertrag nachweisbar hingewiesen.



Nein, es wurde auf keinen Unfall oder die Möglichkeit eines Unfalls hingewiesen sondern auf eine
Nachlackierung wegen einem Kratzer.


Zitat (von Sir Berry):
Als Schlüsselkratzer wurde er nur mündlich bezeichnet (Problem der Nachweisbarkeit dieser Verharmlosung).



Warum? Dafür gibt es doch sogar einen Zeugen.

Zitat (von Sir Berry):
Die Werkstatt will den Altschaden mitreparieren, berechnet dafür zusätzlich 100 € plus Steuer.



Der Schaden laut den Bildern, lässt sich für 100€ nie und nimmer Sach- und Fachgerecht instandsetzen.
Hierfür wäre mit 90% Sicherheit ein neus Seitenteil fällig.


Zitat (von Sir Berry):
Der Unfallschaden an sich war also im Kaufpreis eingepreist.



Wie sollte dieser eingepreist gewesen sein, wenn er nicht bekannt war?
Eine Nachlackierung wegen einem Kratzer und eine Pfuschreparatur wie hier sind zwei Welten.


Wie Harry in Post 3 schon sagte, kann sich ein Händler nicht einfach auf seinen Verkäufer berufen.
Ihn trifft eine besondere Sorgfaltspflicht. Umso mehr, wenn ein Farbunterschied schon auf einen
möglichen Schaden hinweist.



gruß charly


Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wie Harry in Post 3 schon sagte, kann sich ein Händler nicht einfach auf seinen Verkäufer berufen.
Ihn trifft eine besondere Sorgfaltspflicht. Umso mehr, wenn ein Farbunterschied schon auf einen
möglichen Schaden hinweist.

Es gibt kein Urteil, wo ein Händler eine Lackdickenmessung machen müsste, auf den Bildern sieht man nur die Pfuschlackierung vor dem Unfall.
Zitat (von mino2310):
Das Auto wollte ich eigentlich schon behalten, solange es nicht noch größeren Schaden hat. Nur 150 Euro erscheinen mir zu wenig.
Was meint ihr?

Man kommt damit ohne Aufpreis heraus. Irgendwo hat der Händler wohl sein Angebot gemacht, wenn man das Auto behalten will, muss man sich entscheiden.
Zitat (von Sir Berry):
Ob da aber der Händler mitspielt? So felsenfest wie charly Deinen Anspruch sieht, beurteile ich das nicht. Bin aber auch etwas vorsichtiger eingestellt.

Nicht vorsichtig, sondern real ist deine Einschätzung.
Zitat (von charlyt4):
Warum? Dafür gibt es doch sogar einen Zeugen.

Der Zeuge ist die Ehefrau, und wie schätzt ein Richter in einem solchen Verfahren wohl in der Regel ein. Das die eigene Frau zu Ungunsten des Ehemann aussagt?

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Gib wenigstens zu, dass du die Sachfragen mit den Beweisfragen vermischst.

Angenommen, es lässt sich alles sauber nachweisen, dann ist es ja wohl gerecht, dass nicht der Händler einseitig eine derart geringe Minderung bestimmt, wenn der Kaufpreis objektiv zu hoch ausgefallen ist. Dass der Händler einfach lügen kann und mal behauptet, er habe die Sache unfallfrei erhalten, mal, dass ein Schlüsselkratzer vorliegt, wie es ihm passt, ändert an der reinen Rechtslage nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Gib wenigstens zu, dass du die Sachfragen mit den Beweisfragen vermischst.

Es sind beide Dinge, welche stimmig sein müssen.
Gerade im Laienforum wird gerne mit Maximalforderungen um sich mit Einzelurteilen nur so geworfen, wie beim Kartenspiel.
Jedoch muss jeder auch bedenken, aus dem Forum wird wohl keiner die rechtliche Vertretung für den TE übernehmen, und wer Forderungen stellt, muss auch mit Gegenwehr rechnen.
Richter sind auch nur Menschen, und urteilen nach freiem Gewissen. Welche von beiden Seiten den besseren Vortrag bringt, ist für die Entscheidung / Urteil eben maßgeblich. Und hier ist nun mal immer die Kernfrage, was kann eindeutig bewiesen werden, ein Kaufvertrag wo der Käufer mit Unterzeichnet hatte, oder die Ehefrau, welche vom gegnerischen Anwalt vor Gericht verunsichert wird.
Im allgemeinen stehen Autohändler bei mir persönlich eben vom Ruf her ganz unten, jedoch der Richter muss sein Urteil eben wertfrei sprechen.
Fakten sind nun mal, das Auto wurde mit mangelhafter Lackierung gesehen, es wurde der Vertragsbestandteil: "Unfallschäden lt. Vorbesitzer - Seitenteil hinten rechts nachlackiert".
Im weiteren kennt von uns hier keiner die Bewertung Schwacke zu bezahltem Verkaufspreis, jedoch ist an zu nehmen, das der Käufer zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses schon einen geringeren Preis bezahlt hatte.
Gegen diese nachweisbaren Fakten stehen jetzt nur Aussage gegen Aussage, wem sollte der Richter Glauben schenken?
Ein Richter i.R. sagte mal den Spruch, am wenigsten glaubt man Dingen mit zwei Füßen aufrecht gehen und sprechen, noch weniger wenn beide zusammen das Bett teilen.

So und nun kommt eben die Entscheidung des TE, entweder man versucht noch ein wenig zu Handeln, ohne Maximalforderungen, wenn sich die Gegenseite auf Stur stellt, muss erst mal ein selbstständiges Beweissicherungsverfahren erst mal angestrebt werden. Denn einfach einen Gut / Schlechtachter nach seiner Wahl zu beauftragen bringt gar nicht, der Gutachter wird vom Gericht bestimmt. Denn das Fahrzeug hatte nicht nur vorher eine Beschädigung, nein es kam noch mal was dazu.
Und genau hier sind wir am Punkt anbelangt, vor Gericht zählen keine Beiträge aus Foren, sondern die Beweisbarkeit.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Dann darf aber der Appell hier nicht immer in die Richtung gehen "Was erwartest du überhaupt, Fragender, hast doch alles gesehen und gewusst; warum passt du auch nicht besser auf? Selbst schuld.". Eventuell steckt da auch nur zu viel Sarkasmus; das habe ich schon manchmal bemerkt.

Es ist aber gerade in einem Laienforum wichtig, den Fragenden nicht mit Sarkasmus zu verwirren und vor allem auch, ihm den Unterschied zwischen dem Recht an sich und den Beweisfragen deutlich zu machen. Dem Fragenden ist sehr viel mehr geholfen, wenn er versteht, dass er zwar im Recht ist, aber die Beweislage gegen ihn spricht und es auch fair ist, die Beweisfrage gegen sich gelten zu lassen. Allein sarkastisch unter Beweisgesichtspunkten abgelehnte Ansprüche führen dagegen mehr zu resignierten "Armes Deutschland; ist ja alles so ungerecht"-Attitüden.

Nicht zuletzt ist die saubere Unterscheidung auch wichtig, um die Diskussion zu konzentrieren. Dann kann man nämlich offen darüber sprechen, ob die Beweisfrage wirklich so schwierig ist, anstatt aneinander vorbei zu reden. Oder über diesen oder jenen Punkt. Ansonsten schützt man sich nur vor Kritik; einer Diskussion dient das aber nicht. Noch weniger in einem Laienforum, wo erst recht die Fragenden nicht immer leicht erkennen werden, an welchem Punkt genau die eine Einschätzung von der anderen abweicht.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Eventuell steckt da auch nur zu viel Sarkasmus; das habe ich schon manchmal bemerkt.

Ich sehe es eher als Ironie welche auch zum Nachdenken anregen sollte, also der TE sollte einfach ohne I Net in seinem Fall die Haben und Soll gegeneinander abwägen und seine Bilanz erstellen.
Zitat (von Droitteur):
Dem Fragenden ist sehr viel mehr geholfen, wenn er versteht, dass er zwar im Recht ist, aber die Beweislage gegen ihn spricht und es auch fair ist, die Beweisfrage gegen sich gelten zu lassen.

Stimmt grundsätzlich, nur eine Fallbezogene Rechtsberatung ist nicht in Foren zulässig, sondern dafür sollte man sich an einen RA vor Ort wenden.
Zitat (von Droitteur):
Allein sarkastisch unter Beweisgesichtspunkten abgelehnte Ansprüche führen dagegen mehr zu resignierten "Armes Deutschland; ist ja alles so ungerecht"-Attitüden.

Es gibt sogar Dinge welche monetär für den Anfrager noch dazu kommen. Das Thema Auto, besonders bei Gebrauchten ist sehr komplex, schlimm wenn dann von Usern Maximalforderungen wegen einer Einzelfallentscheidung von einem Gericht, gar nicht auf den Fall vom TE übertragbar sind, und der TE vor Gericht die typische Bauchlandung betreibt.
Der Spruch armes Deutschland kommt bei einer Niederlage noch schlimmer zum Tragen, egal ob eine RS die Kosten eines Verfahren trägt oder man selbst bezahlt.
Zitat (von Droitteur):
Noch weniger in einem Laienforum, wo erst recht die Fragenden nicht immer leicht erkennen werden, an welchem Punkt genau die eine Einschätzung von der anderen abweicht.

Auch wenn ich in vielen Punkten es genau gleich sehe, hier widerspreche ich. Meist werden eben lieber die einem genehmen Antworten positiv gesehen.
Der Meinung im Recht zu sein, und real Recht bekommen, sind verschiedene Dinge.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):

Auch wenn ich in vielen Punkten es genau gleich sehe, hier widerspreche ich. Meist werden eben lieber die einem genehmen Antworten positiv gesehen.


Genau deshalb erscheint es mir ja so wichtig, dem Ratsuchenden den Gedankengang sauber darzulegen. Eine Antwort, welche den Anspruch verneint, muss umso überzeugender in der Sache sein. Dann ist ihm sogar trotzdem geholfen, auch wenn er seine Chancenlosigkeit einsehen muss.

Im Großen und Ganzen kann ich deinen letzten Ausführungen auch zustimmen.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Es ist aber gerade in einem Laienforum wichtig, den Fragenden nicht mit Sarkasmus zu verwirren

Sarkasmus muss man in einem Meinungsforum von Laien immer mal erwarten. Manchmal regt er auch tatsächlich zum nachdenken an und die Leute
Von Profis wie bezahlten Anwälten erwartet man das nicht bzw. das der Sarkasmus sich an die Gegenseite richtet.



Zitat (von Droitteur):
und vor allem auch, ihm den Unterschied zwischen dem Recht an sich und den Beweisfragen deutlich zu machen.

Es sind Laien hier unterwegs. Viele von denen sehen schon eine Meinung als Beweis an ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es sind Laien hier unterwegs. Viele von denen sehen schon eine Meinung als Beweis an


Richtig Harry, aber die Laienmeinung wird im Ernstfall durch die Profimeinung ersetzt.

Angesichts der klaren, möglicherweise unvollständigen schriftlichen Darstellung im Kaufvertrag (s. Eingangspost) verliehrt die Schlüsselkratzerbehauptung deutlich an Wert.

Ber verständiger Würdigung der Fakten kommt man - anders als Charly - nicht umhin dem Käufer die Kenntnis von "Umfang von Unfallschäden" zuzurechnen.

Dass der Händler kompromissbereit ist, hat er signalisiert. Darauf sollte der TS m.M.n. setzen und dies auszubauen versuchen.

@ Charly
Es gibt ein Angebot einer Werkstatt zur Reparatur. Das ist nun mal ebenfalls Fakt. Deshalb ist e außerst unsinnig darüber zu spekulieren, ob zu diesem Kurs sie Reparatur möglich ist.
Für eine Beule ist kein neues Seitenteil erforderlich. Ich habe - ist allerdings Jahrzehte her - schlimmere Dellen ausgebeult und gespachtelt.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
mino2310
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen dank für eure vielen Meinungen und Ratschläge.

Ich muss ein was richtig stellen. Die Werkstatt hat eine Reperatur von mehr als 600 Euro durchgeführt. Betrifft mich aber nicht, weil ich eine Vollkaskoversicherung mit Rabattschutz und Selbstbeteiligung von 300 Euro habe. Sie wollten jetzt nur 100 plus Steuer von mir, weil ja ein im Verhältnis geringer Mehraufwand (2 Stunden) durch den Vorschaden entstand. Den haben sie nicht im Kostenvoranschlag der Versicherung. Das ist eine Fachwerkstatt, die machen das ordentlich. Sie haben mir es gestern selbst gezeigt. Die Werkstatt hat auch mal mit ihrem Gutachter telefoniert. Der sieht da eher schlechte Chancen, dass ein ausschlaggebender Betrag dabei herauskommt und der arbeitet ja auch nicht kostenlos.

Ich werde versuchen, dass ich vom Händler noch etwas mehr bekomm. Und dann darauf eingehen.

Ist schon traurig, dass der Händler damit durchkommt. Aber laut der Werkstatt ist er für solche Sachen bekannt und mit Sicherheit kampferprobt. Wie schon geschrieben worden, bin ich zwar "moralisch" im Recht. Aber der Händler ist mit seinen Tricks/Beweisen auf richtigen Rechtsseite.

Schade, dass man heutzutage kein gebrauchtes Fahrzeug mehr kaufen kann.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von mino2310):
Sie wollten jetzt nur 100 plus Steuer von mir, weil ja ein im Verhältnis geringer Mehraufwand (2 Stunden) durch den Vorschaden entstand. Den haben sie nicht im Kostenvoranschlag der Versicherung. Das ist eine Fachwerkstatt, die machen das ordentlich. Sie haben mir es gestern selbst gezeigt.



Das heisst, die entfernen komplett die 1cm Spachtelorgie am ganzen Seitenteil, setzen das Seitenteil fachmänisch instand und machen einen korrekten neuen Lackaufbau. Dann nehm ich alles zurück.


Zitat (von mino2310):
Die Werkstatt hat eine Reperatur von mehr als 600 Euro durchgeführt.



Irgendwas kann aber beim besten Willen mit deinen Zahlen nicht stimmen.
Soll das heissen, die komplette Instandsetzung inkl. Lackierung kostet nur 600€?


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 26.01.2017 09:12

Signatur:

Gruß Charly

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