Haben Sie Gütertrennung? Dann bis 31.08.09 zum Scheidungsanwalt und Vorteile sichern

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Leben Sie schon getrennt? Haben Sie Gütertrennung ?

Dann sollten Sie unbedingt folgenden Hinweis beachten:

Zum 01.09.09 tritt das neue Recht des Versorgungsausgleichs in Kraft. Was hat das aber mit der Gütertrennung zu tun?

Eric Schendel
Partner
seit 2006
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Kolpingstraße 18 (Kanzlei am Luisenpark)
68165 Mannheim
Tel: 0621328890
Tel: -:
Web: http://www.schendel.de
E-Mail:

Antwort: Einiges.

Denn bisher galt: Vermögen in den Zugewinnausgleich und Rente in den Versorgungsausgleich.

Das gilt ab 01.09.09 nicht mehr, jedenfalls nicht mehr ganz. Wer in Gütertrennung lebt, bei dem findet im Falle der Scheidung kein Zugewinnausgleich statt. Jeder Ehegatte behält also sein Vermögen, ohne dem anderen einen Ausgleich zu schulden.

Was aber ist Vermögen und was Rente?

Bislang war die Unterscheidung einfach, denn alle Verträge, die später Rentenleistungen gewährten, wurden in der „Schublade“ Versorgungsausgleich behandelt, alle Verträge, die später Kapitalleistungen gewährten, gelangten demnach in die „Schublade“ Zugewinnausgleich. Mit der Gütertrennung war eben diese „Schublade“ für alle Zeit verschlossen.

Hatte jemand also z.B. eine private Rentenversicherung, wurde diese vom Familiengericht im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt. Handelte es sich hingegen um eine private Kapitallebensversicherung, landete das Guthaben im Zugewinnausgleich, den es eben bei Gütertrennung nicht gab.

Ab 01.09.09 nun also werden ausnahmsweise auch Kapitalverträge in den Versorgungsausgleich einbezogen.

Mit anderen Worten: Die Gütertrennung schützt dann nicht mehr!

Die gute Nachricht lautet: Betroffen sind nur Verträge, die betrieblich veranlasst sind oder dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz unterliegen, also die „Riester-Verträge“.

Immer mehr Arbeitgeber stellen die Versorgung ihrer Mitarbeiter von Rente auf Kapital um. Wer in Gütertrennung lebt, hätte nach altem Recht seine Kapitalversorgung nicht auszugleichen. Reicht er die Scheidung aber erst nach dem 01.09.09 ein, teilt das Gericht den Ehezeitanteil zwischen den Ehegatten auf.

Lassen Sie also Ihre Eheverträge anwaltlich überprüfen und reichen Sie – wenn nötig – noch vor dem 01.09.09 die Scheidung.

Es kann sich lohnen.

Rechtsanwalt Eric Schendel, Ihr Scheidungsanwalt in Mannheim