Habe Anzeige erstattet wg. Unterschlagung -wie stehen meine Chancen vor Gericht

4. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Jule83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe Anzeige erstattet wg. Unterschlagung -wie stehen meine Chancen vor Gericht

Vor einigen Wochen habe ich einer Bekannen 600 Euro geliehen.
Ich habe ihr das Geld geliehen,weil sie Hilfe brauchte und ihr meine Adresse, Telefonnr. etc. gegeben. Sie wollte mir das Geld Ende April (nach einem Auslandsaufenthalt) zurückgeben.

Ich habe nichts mehr von ihr gehört. Zum Glück wusste ich, dass sie auf Salsa-parties geht und dort viele leute kennt. So ging ich gestern abend mit meiner Freundin in eine Salsadisco und - oh wunder! - da war sie und tat, als wäre nichts gewesen. Als ich sie auf das Geld ansprach, sagte sie, sie habe jetzt keins, wolle sich aber nächste Woche mit mir treffen. Ich bestand darauf, das Geld sofort haben zu wollen. Sie besprach sich mit ihrer Freundin und sagte, sie könne jetzt nur 400 Euro von der Bank holen. Okay, sagte ich und ließ die beiden gehen. Meine Freundin kam daraufhin zu mir, und konnte nicht glauben, dass ich die beiden alleine weglaufen habe lassen. Wir fanden die beiden hinter der Straßenecke, wo sie gerade ihre Fahrräder aufschlossen.
Ich sagte, ich wolle mit zur Bank (Sparkasse) laufen. Erst nach mehreren Ausreden ließen sie das zu.

Um die Geschichte abzukürzen: Sie gab mir 400 Euro und behauptete, sie habe mir nicht mehr geliehen. Ich rief die Polizei, und erstattete Anzeige wegen Unterschlagung.

Ich würde gerne wissen, was für Chancen ich vor Gericht mit meiner Anklage habe.

Ich hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann.

-- Editiert von Jule83 am 04.05.2007 21:15:20

-- Editiert von Jule83 am 04.05.2007 21:16:38

-- Editiert von Jule83 am 04.05.2007 21:21:45

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Ich würde gerne wissen, was für Chancen ich vor Gericht mit meiner Anklage habe.


Sie müssen zwischen dem Strafrecht und dem Zivilrecht unterscheiden.

Beides ist ist Ihrem Fall schwierig.

Zivilrecht:

Wenn Sie das Geld wiederhaben wollen, müssen Sie es einklagen. Um diesen Prozess zu gewinnen, müssen Sie nachweisen können, daß Sie der guten Frau 600 Euro geliehen haben und Sie Ihnen somit noch 200 Euro schuldet. Das geht am einfachsten mit einem Schuldschein, aber auch mit Zeugen. War jemand tatsächlich bei der Geldübergabe dabei ? Dann sehen Ihre Chancen ganz gut aus. Wenn nicht, wird sich der Kredit kaum nachweisen lassen.

Strafrecht:

Damit die Frau bestraft werden kann müßte die Staatsanwaltschaft ebenfalls nachgeweisen können, daß Sie ihr 600 Euro geliehen haben. (Beweisproblem siehe oben)

Alles in allem hängt sowohl die Frage, ob die Frau bestraft werden kann, als auch die Frage ob Sie Ihr Geld wiedersehen davon ab, ob Sie die Kredithöhe beweisen können.

Gruß Justice

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#2
 Von 
Jule83
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Es gibt eine Zeugin, aber es handelt sich um meine Freundin. Wird das Gericht dann nicht von Vornherein annehmen, dass sie voreingenommen ist und für mich lügt oder so etwas?

mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Nein, keineswegs. Wenn die Freundin bei der Geldübergabe dabei war und die Übergabe des geldes gesehen hat, dann stehen Ihre Chancen nicht schlecht !

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