Habe Abmahnung von Ra Waldorf bekommen.

13. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
snopc
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)
Habe Abmahnung von Ra Waldorf bekommen.

Auch ich habe am 10.01.08 eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf bekommen. "Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen. " Gleich dabei eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Auch gleich dabei ein Überweisungs/Zahlschein mit einer 4 Stelligen Summe.( vor dem Komma )Die Zahlen gleichen sich sehr. Man könnte denken es ist eine sog. Schnapszahl.
Mir wird vorgeworfen, ich hätte 5 E-Books von 3 namhaften Verlagen zum Upload angeboten.
Das alles war am 9.11.2007.
Ich bin ziemlich verunsichert
wie ich mich verhalten soll.
Habe auch hier im Forum schon einiges gelesen, weiß aber nicht was ich machen soll.
Vielleicht kennt sich damit jemand aus.
MfG snopc

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
snopc
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo, ich habe da noch was aktuelles gefunden. Was ist Eure Meinung dazu?
***********************
In einem Beschluss vom 20.12.2007 hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts die
Ansicht vertreten, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres
verpflichtet ist, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu
überwachen. Eine solche Pflicht bestehe nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete
Anhaltspunkte dafür habe, dass der Anschluss zu Rechtsverletzungen missbraucht werden
könnte.
Hintergrund:
Der klagende Musikverlag hatte behauptet, dass über den Internetanschluss des
Beklagten fast 300 Audiodateien (Musikdateienim mp3-Format) illegal im Internet
verfügbar gemacht worden seien (sog. Filesharing). An einigen dieser Musikdateien
halte der Musikverlag die ausschließlichen Verwertungsrechte, weshalb sie den
Beklagten auf Unterlassung in Anspruch genommen hat.
Den Anschluss des Beklagten hatte der Musikverlag durch Ermittlung der IP-Adresse
identifiziert, die im Rahmen eines gleichzeitig eingeleiteten Strafverfahrens vom Provider bekannt gegeben worden war. Der Beklagte hatte sich damit verteidigt, weder
er noch seine Ehefrau oder seine vier Kinder im Alter von 17 bis 31 Jahren, die
Zugang zu seinem Computer haben, hätten den Verstoß begangen.
Der Senat hat die Auffassung vertreten, dass sich nicht feststellen lasse, dass der
Beklagte das verbotene Filesharing selbst vorgenommen habe. Aufgrund der vorliegenden
Indizien sei es zwar nahe liegend, dass die Urheberrechtsverletzung durch eines
seiner Familienmitglieder begangen worden sei. Hierfür habe der Beklagte aber nicht
einzustehen.
Den Inhaber eines Internetanschlusses, der diesen dritten Personen zur Nutzung
überlasse, treffe nur dann die Pflicht, die Nutzer zu instruieren und zu überwachen,
wenn er konkrete Anhaltspunkte dafür habe, dass die Nutzer den Anschluss zu
Rechtsverletzungen missbrauchen könnten.
Solche Anhaltspunkte bestünden grundsätzlich nicht, solange keine früheren
Verletzungen dieser Art oder andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt
seien. Der Anschlussinhaber habe auch nicht bereits deshalb Anlass zur Überwachung,
weil Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den Medien
umfangreich berichtet werde.

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2007, Aktenzeichen 11 W 58/07

Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt a.M. v. 08.01.2008

Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20080109000230.html

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
chris_2001
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 7x hilfreich)

seht ihr nicht den Thread ein kleines bißchen unter dem euren, der schon mit vielen Daten angehäuft ist? Warum immer was Neues aufmachen?
Guckt ihr euch nicht um?
:rolleyes:

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Theo Gromberg
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
diese traf heute bei mir ein 300+922 €; Wie haben Sie denn weiter gehandelt?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
snopc
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 13x hilfreich)

Theo Gromberg

Anwalt konsultieren ist wichtig!
Wegen der UE. Die von Waldorf ist sehr ungünstig verfasst.
Mein AW will Kosten drücken, was auch gelingen solte und eine andere UE abgeben.
Kostet eine Kleinigkeit wird aber unterm Strich billiger.
Auch mal hier nachlesen "Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P" im gleichen Forum

MfG
snopc

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" "

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
marktschreier
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich verstehe nicht so ganz, warum hier alle so "verunsichert" sind. Mittlerweile gibt es doch tausende Forenbeiträge zu dem Thema. Genau sagen, was zu tun ist, kann Euch eh keiner.

Auf jeden Fall solltet ihr die Unterlassungserklärung fristgerecht unterschrieben zurückschicken (modifiziert oder nicht modifiziert bleibt Euch überlassen, aber wenn modifiziert, dann so, dass sie auch rechtlich anerkannt wird, Muster dazu, wie man eine UE abändert, findet Ihr im Netz).

Dann habt Ihr noch die Wahl zwischen zahlen, nicht zahlen, in Raten zahlen, mit den Abmahnern verhandeln... aber auch das müsst ihr selber entscheiden.

Und natürlich könnt Ihr Euch auch einen Anwalt nehmen... dann kommt halt auf die Abmahnsumme noch was drauf.

1x Hilfreiche Antwort

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