H&M Infoscore Inkasso & Haas & Partner

25. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
omalutz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
H&M Infoscore Inkasso & Haas & Partner

Hallo,

ich habe die anderen Threads schon gefunden, allerdings ist mein Fall noch etwas anders.

Zum Fall:

Bei der Rechnungsbegleichung an H&M habe aus Versehen 8,23€ zu wenig überwiesen. Dies war im Juni 2017.
Direkt im Anschluss bin ich ins Auslandssemester gegangen und hatte dummerweise keinen Zugriff auf meine Post.
Nun habe ich folgende Briefe erhalten und bisher noch nichts bezahlt (auch nicht die Hauptforderung). Aus 8,23€ sind mittlerweile 115,91€ geworden. Was sollte ich Ihrer Meinung nach am besten tun?

Vielen Dank und herzliche Grüße
omalutz

Bilder der Schreiben: http://docdro.id/CYVpsGI


-- Editiert von omalutz am 25.12.2017 10:14

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Direkt im Anschluss bin ich ins Auslandssemester gegangen und hatte dummerweise keinen Zugriff auf meine Post.


Wenn Du Keinen beauftragst, der sich um Deine Post kümmert, ist dies einzig Dein Verschulden und Verantwortungsbereich.

Gab es außer den Inkassobriefen weitere Mahnungen von H&M per Post oder Email ?

Ich würde sofort die restliche Hauptforderung plus Zinsen plus 2.50 Euro je H&M Briefmahnung an den ursprünglichen Gläubiger überweisen. Die Bankdaten müsstest Du ja noch von der ersten Überweisung haben.

Inkassokosten plus Rechtsanwaltsgebühren sind nicht zu zahlen. Um eine Gebühr wirst Du nicht drumherum kommen.

-- Editiert von hausfrau66 am 25.12.2017 15:51

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Inkassokosten plus Rechtsanwaltsgebühren sind nicht zu zahlen. Um eine Gebühr wirst Du nicht drumherum kommen.

Sehe ich anders. Hier steht eindeutig, dass es an Infoscore abgetreten wurde. Dann wurde hausintern das Inkasso beauftragt. Für so etwas gibt es exakt 0,00€ Inkassokosten. Dass anschließend der "Hausanwalt" eingeschaltet, macht es nicht besser.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Inkassokosten plus Rechtsanwaltsgebühren sind nicht zu zahlen. Um eine Gebühr wirst Du nicht drumherum kommen.

Sehe ich anders. Hier steht eindeutig, dass es an Infoscore abgetreten wurde. Dann wurde hausintern das Inkasso beauftragt. Für so etwas gibt es exakt 0,00€ Inkassokosten. Dass anschließend der "Hausanwalt" eingeschaltet, macht es nicht besser.


Stimmt, hatte den Briefverkehr nicht so aufmerksam gelesen.

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#4
 Von 
omalutz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Infos. Ich werde die Verbindlichkeiten an H&M bezahlen, nicht aber an Infoscore oder Haas. Sollte ich den Besagten in irgendeiner Art und Weise auf ihre Mails antworten oder irgendeinem Schreiben widersprechen?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Man kann einmalig klar machen, was man bezahlt und was nicht. Danach kann man recht gut schweigen.

Signatur:

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#6
 Von 
omalutz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, ich möchte nur vermeiden einen SCHUFA-Eintrag zu bekommen - ist diese Befürchtung realistisch?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn man widerspricht, darf erst mal kein Schufa-Eintrag erfolgen. Wenn doch, kann man diesem via Anwalt und einstweiliger Verfügung eines Gerichts wieder löschen lassen.

Signatur:

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#8
 Von 
omalutz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Info. Was genau soll ich widersprechen?

Herzliche Grüße

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Steht doch hier schon: Wenn man wegen Abtretung den Inkassokosten und den übrigen erfundenen Gebühren widerspricht, ist ein Schufa-Eintrag vom Tisch.

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#10
 Von 
omalutz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier mein Entwurf - ist das so i.O. oder fehlt etwas?

"Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Murgstraße 3
76571 Baden-Baden

"Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 17.12.2017 in dem Sie von mir eine Zahlung von 115,91 € verlangen.

Hiermit bestreite ich die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Hauptforderung als auch der Inkassokosten sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Ich fordere Sie zudem auf, mir den Vertragsschluss in verständlicher und gerichtstauglicher Art und Weise zu beweisen. Die Forderung von H&M inkl. Mahngebühren wurde bereits beglichen.

Es lag in beiden Fällen keine Vollmacht des Gläubigers vor. Eine Beauftragung der jeweiligen Inkassobetreiber durch die Gläubiger war für mich nicht erkennbar. Zudem war die Kostenaufstellung für die Inkassotätigkeit nicht transparent. Wie sich die Kosten zusammensetzen ist nicht erkennbar. Zu guter Letzt sind die geforderten Inkassogebühren völlig überzogen. Da hier ein gewerbsmäßiges und quasi "industrialisiertes" Forderungsmanagement betrieben wird, stehen die Kosten in keinem Verhältnis zu den im RVG festgelegten Honoraren, die ja eine individualisierte Rechtsanwaltsleistung begleichen sollen.

Des Weiteren warne ich unter Hinweis auf § 28 a BDSG vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA oder andere Datenbanken. Zudem fordere ich Sie auf, meine gespeicherten Daten unverzüglich zu löschen. Sofern eine Löschung bestimmter Daten nicht möglich ist, sind die Daten zu sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalte ich mir ausdrücklich vor. Ich untersage Ihnen jegliche weitere Verwendung und Übermittlung der bereits zu meiner Person vorhandenen Daten, für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich die unverzügliche Sperrung.
Abschließend bitte ich, mir den Zugang des Schreibens bis zum 23.01.2018 zu bestätigen.
Nach Ablauf der Frist behalte ich mir vor, meine berechtigten Ansprüche mit Hilfe eines Rechtsanwalts durchsetzen. Ich weise darauf hin, dass die hierdurch bedingten Anwaltskosten als Verzugsschaden von Ihnen zu tragen sein werden."


-- Editiert von omalutz am 09.01.2018 16:02

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Das mit der Konzerninternen Forderung magst du nicht als Argument dazu schreiben?

Das sind ein zwei Sätze. Beispielsweise: "Ich weise die Inkassogebühren als frei erfunden zurück. Gemäß §2 RDG handelt es sich bei konzerninterner Beauftragung nicht um eine Rechtsdienstleistung und Inkassogebühren nach RVG sind somit verboten."

Signatur:

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#12
 Von 
omalutz
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde es hinzufügen - vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Panakota
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Omalutz,
ich habe einen ähnlichen Fall mit H&M und würde gerne wissen, wie es bei dir nach deinem Widerspruch ausgegangen ist?

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