HILFE Was tun? Arbeitsunfall - großer Wirrwarr

4. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)
HILFE Was tun? Arbeitsunfall - großer Wirrwarr

Hallo zusammen,

also ich fang mal an - es ist alles ein wenig verwirrend, hoffe daß jemand von hier einen Ratschlag hat. Bin für jeden Tip dankbar. Danke!!

Ein guter Freund von mir benötigt dringend Hilfe. Ich weiß nicht genau welchen Anwalt er braucht und wo er für diese Belange einen guten Anwalt in seiner Gegend (Penzberg in Bayern) finden kann. Er braucht einen wirklich sehr sehr guten Anwalt.

Beim VDK war er schon .... der Sachbearbeiter dort war nicht besonders kompetent, konnte ihm also nicht wirklich weiterhelfen.

Der Freund von mir hatte einen Arbeitsunfall (schwere Rückenverletzung). Den hat er (leider) zu spät bei der Berufsgenossenschaft gemeldet (... ca. 4 Wochen gewartet, weitergearbeitet bis es nicht mehr ging ... und er nicht mehr konnte vor Schmerzen), sodaß die Berufsgenossenschaft ihn nun bezüglich des Arbeitsunfalles (wegen ein paar Tage) ablehnt in Sachen .... (Rente glaub ich).

Nun ist es so, daß er unterträgliche Schmerzen hat .... in einigen Kliniken war. Auch psychisch sehr angeschlagen mittlerweile.

ER WILL UNBEDINGT ARBEITEN - darf aber laut LVA nicht. ER WILL KEINE RENTE. ER ist ein absolutes Arbeitstier. Ihn macht das psychisch völlig fertig. Die ganze Situation. Es geht also nicht unbedingt darum eine Rente durchzubringen (meint er ....)

Die LVA steckte ihn nun in eine Reha wo er tagtäglich für ein paar Stunden dort ist (und dies seit einigen Monaten). Lt. seiner Aussage ist das in der Klinik ein Witz.

Er bekommt seit Monaten ca. Euro 1000 Übergangsgeld wovon 4 Personen (2 Erwachsene und 2 kleine Kinder) im Monat auskommen sollen. Seine Frau hat einen Minijob (monatlich ca. 300 Euro). Die täglichen Fahrtkosten in die Reha sind noch nicht mal eingerechnet und er erhält auch keinen Zuschuß zu den Fahrtkosten.

Nun wurde ihm auch noch mitgeteilt, daß er 10 Euro pro Tag an Unterhalt bezahlen soll für das Kind aus 1. Ehe. Er legte Widerspruch ein. Die 10 Euro (täglich) sollten gleich vom Überbrückungsgeld bei der LVA abgezogen werden. Nun ging die LVA her und überwies im das Überbrückungsgeld nicht (keinen Cent!). Das Überbrückungsgeld wurde von der LVA ohne Angabe von Gründen nun im Dezember 2008 einfach gestoppt ohne ihm genau mitzuteilen warum er es nicht überwiesen bekommen hat. Normalerweise ist der Eingang immer um den 20. eines jeden Monats. Er schrieb an die LVA, faxte, legte vorsorglich (auch) Widerspruch ein, weil das Überbrückungsgeld nicht überwiesen wurde (Faxbescheinigung hierüber hat er).

Die Familie weiß nun überhaupt nicht wie sie diesen Monat überstehen soll, überleben soll. ALG II wurde (noch) nicht beantragt.

Desweiteren ist es so, daß er sich von einem Spezialisten der Neurochirurgie untersuchen und evtl. auch operieren lassen wollte. Der Spezialist hatte alle notwendigen Unterlagen von ihm erhalten - hätte ihm helfen können (auch operieren!).

Die LVA hat ihm dies untersagt. Er darf momentan nur Ärzte (wegen Rücken!) die von der LVA vorgegeben werden in Anspruch nehmen. So hat ihn die LVA in eine Klinik geschickt wegen Rückenoperation. Da wurde er operiert, nun hat er trotzdem Schmerzen ohne Ende. Vermutlich hat die Operation nichts gebracht.

Er ist fix und fertig. Hat nun natürlich auch noch dicke Luft zu Hause, weil seine Frau natürlich Angst hat .... wie sollen sie das schaffen.


An welchen Anwalt kann er sich wenden. Welches Fachgebiet? Sozialrechtler?

Wer hat hierzu Tips ... Was könnte er machen? Wie muss er vorgehen (so er denn wegen seiner Schmerzen überhaupt kann)

Macht es Sinn, daß er zunächst zum Sozialgericht fährt und einen Eilantrag wegen dem Überbrückungsgeld stellt. Geht das überhaupt beim Überbrückungsgeld?


Herzlichen Dank für Eure Hilfe!
Muci

-- Editiert von Muci am 04.01.2009 15:48

-- Editiert von Muci am 04.01.2009 15:51

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

?

Der Anwalt kann ihm die Schmerzen nicht nehmen. Er soll ich bei einem Arzt vorstellen, der Ahnung hat und sich ein Zweitmeinung einholen was noch zu machen wäre.

Auch heutzutage ist es ab und zu halt so, das ein Endzustand eingetreten ist aus med. Sicht, man(n) also mit den Schmerzen leben muss.

Was ist nun unfallbedingt (Berufsgenossenschaft zuständig) , und was sind altersbedingte Erkrankungen(Bund dt. RV zuständig).?

Warum darf er laut LvA nicht arbeiten?

Zuständig wäre ein Anwalt für Familien/Unterhaltsrecht.

-- Editiert von Jogibear. am 05.01.2009 13:46

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

@ Jogibear

Vielen Dank für Deinen kompetenten Ratschlag.

Das ist schon klar, daß ihm der Anwalt die Schmerzen nicht nehmen kann.
Relevant ist, daß er zu keinem anderen Facharzt (bezüglich seines Arbeitsunfalles wegen Rücken gehen darf!). Er darf nur zu den von der LVA vorgeschlagenen Ärzten bezüglich des Arbeitsunfalles gehen.

Sorry, aber irgendwie glaub ich, daß Du das von mir Geschriebene nicht richtig gelesen hast.

Mittlerweile ist es so, daß wir herausgefunden haben, daß "normalerweise" der Arbeitgeber den Arbeitsunfall hätte melden müssen. Hat er aber nicht.

Und es geht auch nicht um Familienunterhalt bezüglich eines Anwaltes. Es geht um den ARBEITSUNFALL und um die Sache, daß die LVA das Überbrückungsgeld - ohne Grund - nicht überwiesen hat.

Und es geht darum, daß die Familie nun seit 20.12.08 ohne Geld zu Hause hockt und das mit 2 kleinen Kindern!

Vielleicht liest Du noch mal um die wirkliche Problematik rauszulesen.

Das was Du schreibst ist absolut unrelevant.

Trotzdem Danke für Deinen Ratschlag.

LG
Muci

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@jogibear

gott sei dank muss NIEMAND mit schmerzen leben.

@muci

die lva oder wer auch immer hat NIEMALS die berechtigung einen medizinische notwendigen, vom arzt empfohlenen eingriff zu untersagen. wäre ja auch ein dolles ding und verstößt gegen das gg. sollte dahingehend etwas schriftliches seitens der lva vorliegen, würde ich persönlich strafanzeige erstatten und das publik machen.
außerdem gilt in deutschland FREIE arztwahl, sollte die lva hier vorschriften machen (schriftlich) würde ich dagegen sofort vorgehen.

was den anwalt betrifft, sollte es meiner ansicht nach einer mit dem fachgebiet sozialrecht sein.

unbedingt und SOFORT alg2 beantragen, ggfalls auch das gleich mit hilfe des anwalts.
dieser muss natürlich SOFORT eine eilanordung auf zahlung des üg b. sozialgericht beantragen.
die eihnstellung der zahlung ohne rechtsmittelfähigen bescheid ist RECHTSWIDRIG (aber das weißt du aus deinem langen leidensweg ja auch schon)
die faxbescheinigung ist KEIN nachweis über einlegen e. widerspruchs.
dieser sollte hilfsweise neben der eilanordung sofort schriftlich/ nachweisbar (einschreiben/rückschein oder persönlich mit stempel auf einer kopie eingelegt werden.

der mann sollte UNBEDINGT und SOFORT in einer schmerzambulanz vorstellig werden. auch wenn es zunächst übel klingt, aber ganz vielen kann mit morphin zunächst sofort geholfen werden. ich weiß, es ist schwierig, diesen schritt zu machen, aber aus eigener erfahrung weiß ich, dass dieser letzte( oder vorletzte) weg in die morphintherapie nicht einfach ist. ich kann nur sagen, ohne dieses mittel wäre ich vor ein paar jahren aufs dach geklettert und runter gesprungen. das muss in unserem land nicht sein

was die unterhaltssache betrifft, stell mal konkret die frage dazu im familienrecht ein.

wenn du kannst, begleite den mann, mental reicht oft schon. du selber weißt, eines der schlimmsten dinge ist in so einer sitution die hilflosigkeit und das gefühl allein zu sein

alles gute für den mann.
schön, dass er grad dich kennt:-)

sunbee



-- Editiert von Sunbee1 am 05.01.2009 14:07

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

Hallo liebe Sunbee!!!

..... (Lange nicht gelesen - wünsche Dir noch nachträglich ein guuuutes, glückliches und gesundes neues Jahr und daß alle Deine Wünsche - vor allem mit den Behörden - in Erfüllung gehen) :wipp:

Doch leider war es so, daß ihm die LVA verboten hat den anderen Facharzt zu besuchen. Er hatte alle Unterlagen, er hätte ihn operieren können. Ist ein sehr guter Neurochirurg in München. Und er hätte es getan. ABER die LVA hat ihm das untersagt!! Ist so (leider).

Eine Anwaltskanzlei hab ich schon gefunden. Danke. Eine Kanzlei für Sozialrecht (macht auch Sachen in Arbeitsunfälle) *freu*

Ich weiß auch, daß die Einstellung des Überbrückungsgeldes ohne Angabe von Gründen nicht korrekt ist. ABER es ist halt nunmal leider so ...

Die zuständige Dame lässt sich seit heute morgen verleugnen. Ist nicht am Platz und Vorgesetzte sind nicht im Haus. Mein Bekannter rastet bald aus. Hat schon x-mal heute angerufen. Jedes Mal wird ihm gesagt, daß die Sachbearbeiterin ihn zurückruft .... (eigentlich wollte sie um 9 Uhr zurückrufen).

ALG II beantragen geht heute leider nicht mehr. Er hockt zu Hause und wartet auf den Rückruf dieser Sch.... LVA. Verliert dadurch Zeit und morgen ist Feiertag.

Leider kann ich persönlich ihn nicht unterstützen. Bin selber krank wie Du weisst und ich wohne in München und er ca. 60 km von mir weg, in Penzberg. (Er ist eine Klinikbekanntschaft von mir). Unterstütze ihn seit Tagen wo es nur geht. Mental und über Internet ... per Email.

Schmerzambulanz ist nicht, da er TÄGLICH in diese Sch..... Reha muss. Morphin hat er im übrigen schon genommen. Mehrere Monate. Nun hat er andere Medikamente erhalten. Die helfen aber nichts sagt er. Werde ihm den Tip von Dir diesbezüglich weitergeben. Danke!

(Grins jo - ist gut, daß er mich kennt gelle. Bin ja kämpfen schon gewohnt ;) - nur dieses Mal ein anderes Gebiet)

Liebe Grüße
Muci



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

@ sunbee

Du hast geschrieben:
Die lva oder wer auch immer hat NIEMALS die berechtigung einen medizinische notwendigen, vom arzt empfohlenen eingriff zu untersagen. wäre ja auch ein dolles ding und verstößt gegen das gg. sollte dahingehend etwas schriftliches seitens der lva vorliegen, würde ich persönlich strafanzeige erstatten und das publik machen.
außerdem gilt in deutschland FREIE arztwahl, sollte die lva hier vorschriften machen (schriftlich) würde ich dagegen sofort vorgehen.

Meine Antwort:
Ich würde es auch tun. Aber er hat es leider nicht gemacht. Die LVA hat ihm eine OP in einer Klinik vorgeschlagen, die hat er dann dort gemacht. (War scheinbar für die Katz, weil er Schmerzen ohne Ende hat.

Soeben hat er mir mitgeteilt, daß er leider nichts Schriftliches von der LVA hat - daß er zu keinem anderen Facharzt (bezüglich Rücken u. Arbeitsunfall) gehen darf. Er wird aber versuchen, daß er das noch schriftlich bekommt. (Glaub kaum, daß die ihm das noch rückwirkend schriftlich geben werden).

Hab ihm schon gesagt, daß mündliche Dinge nicht zählen. Man braucht ALLES schriftlich. Nun weiß er es ....


LG
Muci

-- Editiert von Muci am 05.01.2009 14:43

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@muci

er sollte zu dem neurochirurgen erneut gehen. sofort!
auch wenn die op nicht erfolgreich war, es ist NIE zu spät, andere wege zu beschreiten.

ausserdem sollte er trotz reha eine schmerzambulanz aufsuchen. er ist nicht gefangener der rehaklinik und dar f diese jederzeit verlassen um medizinisch akute, notwenduge maßnahmen zu ergreifen. eine bescheinigung über den grund der abwesenheit reicht völlig aus.

so habe ich es gemacht während einer reha. ich hatte termine beim chirurgen, die hätte ich niemals sausen lassen. auch dann nicht, wenn die drv bund sich auf den kopf gestellt hätte. so war es bei mir gott sei dank aber nicht und die ärzte in meiner reha waren mehr als entgegenkommend. ich weiß, in vielen rehakliniken wird man erst bekl oppt gemacht, aber er soll sich nicht einschüchtern lassen. kopf hoch und jetzt für die eigene genesung, wenn nötig auch gegen den willen anderer, sich engagieren

sobald er später die mentale kraft hat, sollte er sich wehren gegen die impertinenz der lva.

sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

@ sunbee

hab im letzten Beitrag von mir noch was ergänzt.

Ja, werde ich ihm so weitergeben .... Danke Dir sehr! :love:

UND ich werde ihn weiter unterstützen (soweit ich kann)

LG
Muci

-- Editiert von Muci am 05.01.2009 14:47

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@muci

er braucht es sich jetzt nicht noch schwerer macxhen, als es jetzt schon ist. gegen die impertinenz der lva kann er angehen, wenn es ihm wieder gut geht. die gesundheit hat jetzt vorrang. ab zum neurochirurgen und in die schmerzambulanz.

hier meine pn, die ich auch ihm geschrieben hätte, wenn er hier eingetragen wäre:

"Ach liebe Muci, das kennen wir beide auch.
DEér Mann ist verzweifelt und auch die Frau braucht dringend Hilfe. Sie sollte sich, unabhängig von ihm, eine Beratung suchen. Ich zum Beispiel habe damals oft die 0800-1110111 angerufen, Telefonseelsorge. Es ist wichtig, dass sie sich auch stärken läßt.

Ich halte es für völlig normal, dass er nicht reden mag. Erstens sind Männer mit noch mehr Schwierigkeiten durch Erziehung behaftet was Leid betrifft. Zweitens ist eine Schmerzerkrankung und die Hoffnungslosigkeit fast immer der Grund für Schweigen.

Er sollte sich hier einfach einschreiben.

Ich stelle diese PN auch mal ins Netz, vielleicht hilft es ihm von fremden Leuten zu hören, dass er nicht allein ist mit seinem ganzen großen Paket des Lebens.

Lg Sunbee

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

:) JA

(muss mich nun hinlegen. War heute beim Zahnarzt - Paradontosebehandlung - und Spritzen lassen nach)

Bis dann und danke!
LG
Muci

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@muci

oh, das ist hart.gute besserung

sunbee

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