HILFE! Steuerfestsetzung viel zu hoch - Scheinsel

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Phx1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
HILFE! Steuerfestsetzung viel zu hoch - Scheinsel



Hallo zusammen,

wir haben hier ein prekäres Steuerproblem und hoffen auf ein wenig Input in diesem Forum.



Meine Freundin hatte in Ihrer letzte Ausbildung zur med. Fachangestellten über Ihre Chefin
einen Honorarvertrag als Zusatzverdienst angeboten um med. Studien an Patienten durchzuführen und Sie als Prüfarzt zu unterstützen.


Leider wurde Sie über die Steuer- und Versicherungstechnischen Konsequenzen garnicht aufgeklärt.

Sie wußte nicht, dass Sie eine Steuererklärung machen muss und bekam nun Steuerfestsetzungen.
Da Sie im ersten Jahr nur eine geringe Steuer nachzahlen musste kümmert Sie es nicht weiter.

Schon im zweiten Jahr schnellten die angeblich aus selbsständiger Tätigkeit erziehlten Einkünfte
in der Steuerfestsetzung auf 8000€.
Im dritten Jahr 2011 sogar auf 9000€ mit entsprechend hoher Steuernachforderung über knapp 1000€
(ihre geringen Ausbildungsentgelte kamen ja noch dazu - diese waren richtig berechnet).

Die selbstständigen Einkünfte spiegeln natürlich absolut nicht die Wirklichkeit wieder.

Für das Jahr 2011 bekam Sie nur ca. 800€.

Hier nun meine Problemfragen:

1.
Sie wurde Bar von dem Arzt bezahlt, bekam aber keine Quittungskopie - wie soll Sie dem Finanzamt erklären,
dass Ihre Einkünfte wesentlich geringer waren? Ihre ehemalige Cheffin ist absolut unkooperativ - da wird Sie wohl keine Nachweise bekommen.

Die Firma mit der Sie eigentlich den H-Vertrag vielleicht anschreiben? Diese sollten doch in der Nachweispflicht stehen.

2. Irgendjemand muss doch die viel zu hoch angesetzen Einkünfte ans FInanzamt gemeldet haben - oder kann das auch willkührlich vom Finanzamt erfolgt sein?

3. Helfen die Kontoauszüge aus dem Jahr zum Nachweis geringer EInkünfte oder wird das Finanzamt Barzahlungen in der festgelegten Höhe unterstellen?

4. Der Honorarvertag sieht eine Zahlung von 460€ vor, ausgezahlt bekam Sie aber nur 400€ von der Ärztin. - schon wieder ein Fragezeichen in meinem Kopf.
Dort steht auch "Besteuerung nach §19 Abs. 1 UStG . Kleinunternehmen (ohne Umsatzsteuer) - bis zu welcher Grenzen war sie von dem Umsatzsteuer befreit?

5. Insgesamt macht diese Honorargeschichte mir doch sehr den Anschein als ob die Ärztin Ihrem unwissenden Azubi
bei z.B. einem 400€ Nebenjob anfallende Steuern und Versicherungen zu sparen in eine Scheinselbsständigkeit
gelockt hat.
Wie würdet Ihr die Sache beurteilen?

Was kann Sie tun um die geringeren Einkünfte zu beweisen?
Was sollte Sie generell tun um z.B. die Unterlagen/Nachweise von der Ärztin zu bekommen?
Sie wird doch sicher versuchen alles zu verschleiern und sich unkooperativ zeigen.

6. Hat die Ärztin vielleicht die viel zu hoch angesetzen Einkünfte ans Finanzamt gemeldet und sich selbst ausgezahlt
nachdem meine Freundin nicht mehr bei Ihr gearbeitet hat?

7. Muss Sie Ihre Leben lang Steuererklärungen machen oder reicht ein Schreiben an das Finanzamt,
dass Sie keinerlei selbsständiger Arbeit mehr nachgehen wird?
Sie hatte auch nie ein Gewerbe dafür angemeldet.

8. Ich versuche für die gerade zugestellte Festsetzung für 2011 zu beweisen, dass die Einkünfte viel geringer waren.
Aber gibt es noch Möglichkeiten die Festsetzung für 2010 anzufechten?
Leider hat Sie diese aufgrund persönlicher Probleme komplett ignoriert und dadurch schon Schulden beim Finanzamt.



Ich hoffe auf allerlei nützliche un konstruktive Antorten.
Danke im Vorraus!

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

1. Einfach mit Hilfe einer Steuererklärung. Generell gilt: Die Nachweispflicht für steuererhöhende Tatsachen trägt das Finanzamt. Also muss von dort der Nachweis kommen, dass die Einnahmen höher waren. Den Honorarvertrag in Kopie beifügen würde nicht schaden. Allerdings ist dringend anzuraten, eine Steuererklärung abzugeben.

2. Die Schätzung nach § 162 AO ist genau das. Eine Schätzung. In der Regel wird diese bei mangelnder Mitwirkung von Jahr zu Jahr erhöht.

3. Einfach die Erklärung abgeben. Wenn Nachweise benötigt werden, werden diese angefordert.

4. Die Umsatzgrenze beträgt 17.500 Euro im Jahr

5. Ich würde dem FA einfach die Angelegenheit schildern. Evtl. wird die ganze Sache auch schwarz durchgeführt, d.h. es werden von der Ärztin keine Einnahmen erklärt. Aber das ist wirklich eine Mutmaßung. Die Scheeinselbständigkeit wäre denkbar, je nachdem wie weisungsgebunden die angeblich selbständige war. Allein das Fehlen weiterer Auftraggeber ist shcon seltsam.

6. Eher unwahrscheinlich, wäre aber evtl. möglich. Dann würden die Summen evtl. im Rahmen einer Prüfung festgestellt. Aber wie gesagt, ich gehe eher von einer Schätzung aus.

7. Das schreiben sollte eigentlich reichen.

8. Wie gesagt, die Beweispflicht liegt beim Finanzamt. Einfach die Erklärung abgeben, die Situation schildern und mal sehen was wird.
Für 2010 kommt es darauf an. Wenn auch dort geschätzt war, sollte der entsprechende Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§164 Abgabenordnung) stehen. I.d.R. wird der Vorbehalt bei Schätzung des folgejahres aufgehoben. Um das zu beurteilen ist eine Sichtung der Unterlagen erforderlich. Ich würde eine persönliche Vorsprache (natürlich mit der Freundin; sonst bekommt man keine Informationen) beim Finanzamt empfehlen, um den Status der Steuerfestsetzungen zu erfragen. Die meisten Bearbeiter dort sind hilfsbereiter als man denkt. Und ganz wichtig ist jetzt, keine Zeit mehr zu verschwenden. Insbesondere wenn für 2010 der Vorbehalt aufgehoben wurde drängt die Zeit.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen