HILFE!!!!!!!!!!!! Post vom Zoll Leistungsbetrug

9. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
eddys
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
HILFE!!!!!!!!!!!! Post vom Zoll Leistungsbetrug

Hallo zusammen.

ich werde versuchen mich kurz zu halten.
ich war anfang des jahres 2009 2 monate arbeitslos und habe noch nebenbei gearbeitet. in dem einen monat habe ich 230€ zu viel nebenbei verdient.
ich bekam vom AA einen Brief mit der aufforderung, das geld zurückzubezahlen und habe mit denen eine ratenvereinbarung getroffen.
dies wird auch regelmäßig bezhlt. nun kommt ein brief vom zoll
Ermittlungsverfahren wg. leistungsbetrug !!!!! Oh gott!!!!

was soll ich tun???
ich habe leider keine rechtschutzversicherung :-(

Stellung nehmen?
was für eine strafe bekomme ich???
alles zugeben oder abstreiten??? zumal ich ja diurch die rückzahlung den "betrug" schon eigentlich zugegeben habe.
ich habe noch nie etwas verbrochen....
Ich bin jetzt völlig durch den wind und habe keine ahnung wie ich darauf reagieren soll!
Ich hoffe es kann mir jm. antworten

Grüße
Eddys

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@eddys:

quote:
ich war anfang des jahres 2009 2 monate arbeitslos und habe noch nebenbei gearbeitet. in dem einen monat habe ich 230€ zu viel nebenbei verdient.


Das bräuchten wir dann doch etwas genauer:

1. Hast Du seinerzeit ALG I oder ALG II bezogen?

2. War die Nebentätigkeit an sich bei der AA gemeldet?

3. Wie viele Stunden pro Woche hast Du gearbeitet?

4. Durch wen hat der Leistungsträger von dem Mehrverdienst erfahren?

quote:
ich habe leider keine rechtschutzversicherung


Auch wenn Du eine hättest, würde die im vorliegenden Fall nicht greifen, weil Strafrechtsschutz nicht versichert ist. Jedenfalls dann nicht, wenn Dir eine Straftat vorgeworfen wird, die ausschließlich vorsätzlich begangen werden kann. Und dazu gehören auch Betrugsdelikte.

quote:
Stellung nehmen?


Dazu nach Beantwortung der obigen Fragen.

quote:
was für eine strafe bekomme ich???


Wenn es zu einer Veruteilung kommt, ist von einer geringen Geldstrafe bis zur Haftstrafe auf Bewährung praktisch alles möglich. Obwohl die meisten Strafgerichte bei Betrugsdelikten zu Lasten der Sozialleistungsträger, überdurchschnittlich hart urteilen, würde ich von einer Geldstrafe ausgehen; vermutlich unterhalb von 90 Tagessätzen, so dass kein Eintrag im Führungszeugnis erfolgt.

quote:
zumal ich ja diurch die rückzahlung den "betrug" schon eigentlich zugegeben habe.


Nicht jede Üerzahlung kommt durch betrügerisches Verhalten zustande.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#2
 Von 
eddys
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Axel,

vielen Dank für deine schnelle Nachricht.
Also ichhatte seinerzeit ALG1, da ich nur 2 Monate arbeitslos war!
Ich hatte glaube ich in dem Monat ca. 40 Stunden ( war immer unterschiedlich)

Ich hatte dies nicht gemeldet.
Das AA hat mich bei einer anderen Nebentätigketi schon einmal angeschrieben,
da habe ich aber nur 100€ nebenher verdient.
Also nicht relevant. Ich dachte dann, dass die sich dann wegen dem anderen Unternehmen schon selbst melden.
Also ich dachte dass das AA sich immer von selbst meldet! Ich weiß. Dummheit schützt vor Strafe nicht. :-(

Keine Ahnung wie der Leistungsträger vom Mehrverdienst erfahren hat.
Von mir jedenfalls nicht. Das Unternehmen hat meinen Verdienst damals seinem Steuerberater gemeldet. Ich denke das er es irgendwo angegeben hat.

Vielen Dank und
Grüße

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Was hat der Zoll hiermit zu tun?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@eddys:

Sorry für die deutlichen Worte, aber das ist an Naivität und Dummheit wirklich kaum noch zu überbieten. Wenn Du schon einmal bei einer, nicht gemeldeten Tätigkeit erwischt und nur deshalb nicht belangt worden bist, weil der Verdienst zu niedrig war, dann bist Du in dem Zusammenhang mit Sicherheit sehr deutlch darauf hingewiesen worden, das jede Tätigkeit während des Leistungsbezugs gemeldet werden muss. Ob der Verdienst dann angerechnet wird oder nicht, steht auf einem anderen Blatt, entbindet Dich aber eben nicht von der Mitteilungspflicht.

Auch geringfügig Beschäftigte sind, wenn der AG seine Pflichten ernst nimmt, bei der Sozialversicherung (Knappschaft) angemeldet. Die AA und die Sozialversicherungsträger gleichen ihre Daten regelmäßig ab. So fallen solche Dinge dann halt auch auf.

Der Tatbestand des Betruges dürfte vorliegend mit Sicherheit erfüllt sein, so dass eine Verurteilung wohl kaum zu vermeiden wird. Meines Erachtens solltest Du deshalb Dein Fehlverhalten eingestehen, darauf hinweisen, dass Du ja auch bereits dabei bist, den Schaden zu regulieren, sprich die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zu erstatten, und auf eine milde Strafe hoffen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Was hat der Zoll hiermit zu tun?


Arbeitsamt: Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt (und dennoch populär)
Was ist Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit ist eine Form der "illegalen Beschäftigung". Dabei werden gesetzliche Pflichten - vor allem steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Art - umgangen. Eine Haushaltshilfe, die ohne Rechnung gegen Barzahlung putzt, arbeitet schwarz. Gleiches gilt für den Handwerker, der ohne Rechnung eine bar bezahlte Reparatur vornimmt.

Vom Arbeitsamt wird Schwarzarbeit besonders als so genannter "Leistungsmissbrauch" verfolgt. Leistungsmissbrauch liegt vor, wenn

* der Arbeitslose Leistungen des Arbeitsamtes erhält (ALG1 oder ALG2) und
* nebenbei arbeitet, ohne die Arbeit dem Arbeitsamt anzuzeigen.

Quelle: www.hartz-4-empfaenger.de


Aufgaben und Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Seit 1991 leistet die Zollverwaltung einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit. Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gehören den Hauptzollämtern an.

Die Zollverwaltung bietet sich für diese Aufgabe an, da sie

* aufgrund ihrer Organisationsform flächendeckend präsent ist und
* als Eingriffsverwaltung Erfahrungen im Prüfungs- und Ermittlungsbereich hat und über eigene Bußgeld-, Strafsachen- sowie Vollstreckungsstellen verfügt.

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führen verdachtsunabhängige Prüfungen durch. Dabei wird kontrolliert, ob

* Sozialleistungen nach dem SGB II und dem SGB III zu Unrecht bezogen werden oder wurden,
* bei ausländischen Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen vorliegen,
* ausländische Arbeitnehmer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden,
* Arbeitgeber ihren Meldepflichten nachkommen und
* die Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz eingehalten werden.

Diese Prüfungen erfolgen sowohl stichprobenweise, als auch aufgrund risikoorientierter Analysen.

Quelle: www.zoll.de



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"gruß azrael"



-- Editiert am 10.01.2010 21:12

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#6
 Von 
eddys
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo axel.


Als bei der ersten Nebentätigkeit der Brief kam ich solle mein
Nebenverdienst angeben, stand in diesem nichts von Leistungsbetrug oder
Verdacht auf Betrug oder sonstiges. Die wollten lediglich eine Bescheinigung.
Also war das doch nicht so weit hergeholt dass ich dachte die melden sich schon selbst! Was sie ja im Endeffekt auch taten;-)
Zumal hatte ich nie ein schlechtes Gewissen oder wollte irgendetwas vertuschen, da ich diese Meldung ( war nur in einem Monat über dem Freibetrag) schlichtweg vergessen hatte.

Wie dem auch sei. das Geld ist ja zur hälfte schon zurückbezahlt.
Ich werde auch nicht bestreiten dass das alles so lief wie es eben lief.
Ich hatte nur in einem anderen Forum eines Anwaltes gelesen, dass man auf keinen Fall ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben eine Stellungnahme abgeben soll.
Das hat mich etwas verunsichert.

Grüße


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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@eddys:

quote:
Ich hatte nur in einem anderen Forum eines Anwaltes gelesen, dass man auf keinen Fall ohne vorher mit einem Anwalt gesprochen zu haben eine Stellungnahme abgeben soll.


Na ja, Anwälte wollen eben auch Geld verdienen. :devil:

Nee, im Ernst: Ein Anwalt wird in der Sache auch nichts ausrichten können. Insofern bin ich der Meinung, dass Du das Geld lieber anderweitig verwenden solltest; z.B. für die zu erwartende Geldstrafe.

quote:
Als bei der ersten Nebentätigkeit der Brief kam ich solle mein
Nebenverdienst angeben, stand in diesem nichts von Leistungsbetrug oder
Verdacht auf Betrug oder sonstiges.


Ist doch klar. Warum sollte sich die AA auch entsprechend äußern, wenn noch gar nicht feststeht, dass tatsächlich ein Betrug vorliegt. Ich hatte auch lediglich geschrieben, und dabei bleibe ich, dass in dem Schreiben, oder meinetwegen in einem separaten Schreiben, mit Sicherheit in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen wurde, dass jegliche Nebentätigkeit gemeldet werden muss.

Gruß,

Axel



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#8
 Von 
eddys
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Axel.

Irgendwo stand das sicherlich. :-)
Ich glaube auch dass ich nun gelernt habe meine Post ordentlicher zu lesen.
Keine Ahnung. Vielleicht kann mir ein Anwalt eine geringere Geldstrafe rausreden.
Aber du wirst recht haben. Mit den Anwaltkosten werde ich wohl teurer kommen wie nur die Geldstrafe.

Ok ich denke, dass ich brav mein Schreiben beim Zoll abgeben werde und
hoffe mal auf einen gnädigen Richter.
Muss ich dann vors Gericht???

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13037 Beiträge, 4439x hilfreich)

@eddys:

quote:
Muss ich dann vors Gericht???


Möglich, aus meiner Sicht aber unwahrscheinlich. Wenn der Sachverhalt eindeutig geklärt ist, und das wird er nach Deiner Stellungnahme ja wohl sein, dann würde ich eher vermuten, dass ein Strafbefehl erlassen wird. Zu den genaueren Details des Strafverfahrens kannst Du ggf. nochmal im Unterforum Strafrecht nachfragen.

Gruß,

Axel

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