HFG = KSP?

4. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Lumpi38
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)
HFG = KSP?

Hallo,ich habe in meiner Schufaauskunft Online eine titulierte Forderung von Mobilcom, Abwicklungskonto über KSP Rechtsanwälte, von denen auch der Eintrag stammt.Seit einigen Jahren zahle ich die Forderung allerdings an HFG Inkasso, nur ist dies nicht in der Schufa vermerkt, doch die gezahlten Raten werden durch KSP immer wieder aktualisiert, nur die Summe der HFG, die durch einen Ratenvergleich noch offen ist, ist niedrieger als der Eintrag von KSP in der Schufaauskunft, der ist fast 200€ höher.Was soll ich nun davon halten?Ich habe vor, den Restbetrag nun komplett an HFG zu überweisen damit die Sache geklärt ist, nur was ist mit diesen knapp 200€ mehr aus den KSP Einträgen?Würden die mich damit noch belangen oder ist das dann auch erledigt?Zudem ist auch das Aktenzeichen was von KSP in der Schufa vermerkt ist, anders, als das was HFG für die Ratenzahlung verwendet, muss ich da jetzt die Schufa informieren dass sie die Daten berichtigt bevor ich weiiter zahle?

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12 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
nur was ist mit diesen knapp 200€ mehr aus den KSP Einträgen?

Vorläufig ignorieren.
Sobald es bezahlt ist, forderst du A) eine Erledigt-Meldung an die Schufa und B) den entwerteten Titel von dem Inkasso.
Sollten sie sich dann weigern und Nachschlag wollen, muss man mal schauen. Die Zinsen wurden beim Vergleich festgeschrieben bzw. liefen nicht weiter oder?

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#2
 Von 
Lumpi38
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo mepeisen,

Ja die Zinsen wurden festgeschrieben, die Raten wurden bis heute ordnungsgemäss an HFG gezahlt, nur die Schufa wird mit meinen bezahlten Raten von KSP aktualisiert, soweit ist alles ok, bis auf diese 200€, ein Schriftstück dass die mir den Titel aushändigen habe ich bereits angefordert, nur bis jetzt keine Antwort erhalten, so lange die mir das nicht zusichern werde ich auch den Rest nicht auf Schlag zahlen.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Andersherum: Bezahle und dann fordere den Titel zurück. Mit Frist von 7 oder 14 Tagen. Mit Ankündigung, bei Weigerung zu einem Anwalt zu gehen und ihn mit einer Klage auf Titelherausgabe zu beauftragen, ohne weitere Vorwarnung.
Das verstehen die normalerweise schon.

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#4
 Von 
Lumpi38
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Das Problem ist anscheinend, dass wohl KSP immernoch den Titel besitzen, da sie auch die Schufa nachtragen und da nichts von Ratenvergleich und Abtretung an HFG drin steht, was ja dann eigentlich vermerkt sein müsste. Ich habe nun KSP angeschrieben, was es mit diesen 235€ Mehrkosten die sie da eingetragen haben auf sich hat, denen mitgeteilt dass ich mit HFG einen Vergleich geschlossen habe,an den sie sich dann bitte auch halten sollen, und denen die 479€ Restsumme die laut HFG noch offen sind zur sofortigen Zahlung angeboten, im Gegenzug für die Titelrausgabe und Schufavermerk und dass ich keinerlei Zahlungen mehr an HFG leisten werde.Ich hoffe die lassen sich drauf ein und verlangen nicht doch noch die 235€ extra.

-- Editiert von Lumpi38 am 05.10.2015 08:55

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Ich hoffe die lassen sich drauf ein und verlangen nicht doch noch die 235€ extra.

Sie haben keine andere Wahl. Für dich bedeutet es halt Ärger, wenn sie Nachschlag wollen. Aber durchsetzbar ist das nicht. Vergleich ist Vergleich.

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#6
 Von 
Lumpi38
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Blöd wird es nur für mich wenn sie mir den Titel nicht aushändigen wollen, der Vergleich wird vielleicht gar nicht für die gelten, da er mit HFG vereinbart wurde.

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Doch, der gilt. Vertrag ist Vertrag und der ist bindend, solange du ihn erfüllst.

Selbst wenn die Schuld damals an HFG abgetreten wurde und von dort dann an KSP. Wenn also KSP nun Forderungsinhaber wäre. Selbst dann darfst du laut BGB dem neuen Gläubiger (KSP) dieselben Vorbehalte machen wie dem alten Gläubiger (HFG). Und das schließt das Bestehen auf ein Einhalten des Vergleiches mit ein.

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#8
 Von 
Lumpi38
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Sollte ich der Schufa mitteilen dass es einen Ratenvergleich gibt der dort nicht aufgeführt ist?Bzw dass HFG die Forderung seit Jahren kassiert und der Betrag nicht stimmt?

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ob nun 200 Euro mehr oder weniger drin stehen, hat auf dein Scoring eigentlich keine Auswirkung. Wichtig ist nur, dass es am Ende mit korrektem Datum als erledigt gekennzeichnet wird.

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#10
 Von 
Lumpi38
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe heute von HFG Inkasso eine Email erhalten, in der sie mir zusichern, bei Zahlung der noch offenen 479€, den entwerteten Titel zuzuschicken.Kann ich das nun glauben oder sollte ich erstmal auf die Antwort von KSP warten was es mit den 235€ mehr auf sich hat?

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Glaub es doch erst mal. Falls sie es dann doch nicht tun, musst du so oder so klagen und dann haben die halt einiges zu erklären.

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#12
 Von 
Lumpi38
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 2x hilfreich)

Moin.Habe die 479,00€ heute überwiesen an HFG, die haben nen Brief geschickt mit Unterschrift, dass wenn ich gezahlt habe, ich ein Erledigungsschreiben erhalte mit entwertetem Titel, und dass KSP ja angeblich nichts weiss von dem Ratenvergleich den ich mit HFG ausgehandelt hatte, die Meldungen an die Schufa automatisch erfolgen bei KSP und dass KSP noch von der ursprünglichen Forderungshöhe ausgeht vor dem Vergleich.Ich werde ja sehen was nun passiert, sollte das ein linkes Ding gewesen sein, habe ich wenigstens was in der Hand mit dem Schreiben.

-- Editiert von Lumpi38 am 11.10.2015 06:48

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