HFG Inkasso: Wie hoch sollte die Vergleichssumme sein?

16. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
Starlet82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
HFG Inkasso: Wie hoch sollte die Vergleichssumme sein?

Hallo,
Ich habe seit 2008 eine Forderung von HFG Inkasso (Mobilcom Rechnung),Vollstreckungstitel (2008) durch KSP.Die Höhe der Hauptforderung betrug 2008 563,62€ zzgl Kosten & Zinsen gesamt 883€,mir wurde durch KSP das Konto gepfändet und durch die Bank aufgelöst,die Pfändung ist mittlerweile ruhend gestellt,ich zahle seit 2008 nun monatlich 5€ ab,seit 2010 habe ich von HFG auch keine Post mehr erhalten.Ich beziehe Grundsicherung bei Erwerbsminderung und konnte denen deshalb nicht mehr zahlen.Nun möchte ich HFG einen Vergleich anbieten,da ich ja nun mittlerweile seit fast 7 Jahren monatlich 5€ zahle dürfte ja die Forderung hoffentlich nicht mehr all zu hoch sein.2010 habe ich HFG schonmal einen Vergleich angeboten,dieser wurde aber abgelehnt.Ich hätte jetzt einmalig 75€ zur Verfügung,wäre das nach der langen Zeit überhaupt realistisch?Bzw welche Summe würden die unter Umständen akzeptieren?Ich möchte dass endlich diese Kontopfändung aufgehoben wird.

-- Editier von Starlet82 am 17.09.2015 08:09

-- Editier von Starlet82 am 17.09.2015 16:14

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat:
....da ich ja nun mittlerweile seit fast 7 Jahren monatlich 5€ zahle dürfte ja die Forderung hoffentlich nicht mehr all zu hoch sein


Wurden die Zahlungen mit dem Verwendungszweck, "Nur Hauptforderung" getätigt?

Ansonsten befürchte ich, dass Sie sich da gewaltig im Irrglauben befinden und das die Forderung fast noch in der ursprünglichen Höhe besteht, denn die Inkassoleute beherrschen die hohe Kunst solche "Kleinstzahlungen" mit allen möglichen Gebühren, Zinsen, Auslagen und was die sonst noch erfinden zu verrechnen.

Erste Abhilfe schafft dort eine detaillierte Forderungsaufstellung anzufordern.


Zitat:
Ich beziehe Grundsicherung bei Erwerbsminderung....


Und da ist bei Ihnen überhaupt etwas pfändbar?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Starlet82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Nein,das mit der Hauptforderungsverrechnung in der Überweisung habe ich leider nicht beachtet,vielen Dank für den Tip.Bei mir ist überhaupt nichts zu pfänden,trotzdem möchte ich gerne diese Altschulden endlich loswerden.Was wäre denn eine Vergleichssumme die die bei dieser Forderungshöhe akzeptieren könnten?

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Starlet82):
Was wäre denn eine Vergleichssumme die die bei dieser Forderungshöhe akzeptieren könnten?


Ich sag mal irgendwas zwischen 50 - 75 % der offen Forderung.
Bevor Sie den Herrschaften aber irgendwas anbieten können, müssen Sie erst mal wissen was offen ist.
Also erst die Forderungsaufstellung anfordern, dann gucken wir mal weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Starlet82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

Neue FA anfordern und dann weiterschauen.

Als SB beim Inkassounternehmen würde ich hier allerdings keinen großen Vergleich machen, da ja Zahlungen erfolgen. Ich würde denken wenn du 80-90% der Restforderung zahlen musst wäre das zumindest ein kleines Entgegenkommen seitens des Inkassos.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Starlet82
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

80-90% der Restforderung könnte ich mir nicht leisten,wie auch bei Grundsicherung.Und wenn es wirklich so sein sollte dass die Zinsen weiterlaufen,und die meine Zahlungen nicht mit der Hauptforderung verrechnet haben, wären das ja bei 700-800€,

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