Hallo,
frohes neues jahr wünsche ich euch. Hoffe ihr hattet einen guten Übergang.
Habe da eine Frage. Ich bin in Teilzeit -Beschäftigung seit ca 1 Jahr und habe im September 2015 eine Gutschrift von meinen Nebenkosten erhalten.
Ich habe vom jc eine Aufforderung bekommen meine Betriebskosten Abrechnung vorzulegen, wegen neuen Berechnungen.
Mir hat da jemand ins Ohr gesetzt, dass ich diese Gutschrift hätte dem JC melden müssen. Stimmt das?
Habe jetzt natürlich die Sorge das ich dafür eine Sanktion oder gar eine Strafe bekomme.
Ich dachte, da ich in Anstellung bin darf ich es behalten.
Gruß Bernd
Gutschrift Nebenkostenabrechnung. Jobcenter
Bescheid anfechten?
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? Kennt sich damit jemand aus?
http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/betriebskostenguhaben-zahlungen-regelsatz-bezahlt-wurde-darf-jobcenter-einbehalten/
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Zitathttp://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/betriebskostenguhaben-zahlungen-regelsatz-bezahlt-wurde-darf-jobcenter-einbehalten/ :
Kann den link leider nicht öffnen.
Wenn sie es zurück haben wollen, zahle ich das selbstverständlich.
Ich hab es jetzt nicht gemeldet, weil ich mir da jetzt nichts bei dachte. Meine sorge ist,dass ich da jetzt eine Strafe bekomme ggf Kürzung der Leistung
Mir hat da jemand ins Ohr gesetzt, dass ich diese Gutschrift hätte dem JC melden müssen. Stimmt das? Na sicher.
Meine sorge ist,dass ich da jetzt eine Strafe bekomme ggf Kürzung der Leistung Eine Sanktion kriegen Sie nicht, eine Strafe evtl. schon. Um wieviel Geld geht es denn?
Es geht um 240 Euro. Ich hatte das auch total vergessen das ich da was zurück erhalten habe. Nicht mehr dran gedacht.
Wie jetzt Strafe? Ich wusste davon doch nix :-(( ich zahle es doch zurück.
-- Editiert von Bernd39 am 03.01.2016 16:49
Wie jetzt Strafe? Ich wusste davon doch nix :-(( Unwissen schützt vor Strafe nicht - by the way hätten Sie sich informieren können.
ich zahle es doch zurück. Nett, daß Sie tun, wozu Sie ohnehin verpflichtet sind - das ändert aber nichts am Vorliegen eines Sozialleistungsbetruges. Immerhin ist die Summe überschaubar - da wird die Strafe nicht allzu hoch ausfallen. Evtl. wird man auch von einer Anzeige absehen.
ZitatWie jetzt Strafe? Ich wusste davon doch nix :-(( Unwissen schützt vor Strafe nicht - by the way hätten Sie sich informieren können. :
ich zahle es doch zurück. Nett, daß Sie tun, wozu Sie ohnehin verpflichtet sind - das ändert aber nichts am Vorliegen eines Sozialleistungsbetruges. Immerhin ist die Summe überschaubar - da wird die Strafe nicht allzu hoch ausfallen. Evtl. wird man
auch von einer Anzeige absehen.
Anzeige??? Ich habe sehr sparsam gelebt was heizkosten betrifft, weil ich die Sorge hatte, das es zu einer Nachzahlung kommt, die das Jc nicht bezahlt hätte, da ich meine Wohnung etwas zu teuer ist.
Ich wusste davon tatsächlich nichts. Ich dachte,ich könne mein erspartes auch behalten. Ich habe auch niemanden betrogen. Was soll ich denn jetzt machen?
Ich habe auch niemanden betrogen. Jetzt wird es langsam langweilig. Selbstverständlich haben Sie betrogen, indem Sie Einkommen nicht gemeldet haben.
Was soll ich denn jetzt machen? Die Realität anerkennen - das wäre schon mal ein Anfang. Und ansonsten hoffen, daß keine Anzeige erstattet wird - das scheint bei kleineren Summen vorzukommen. Und im Falle einer Anzeige werden Sie eine Geldstrafe (mehr wird es nicht, wenn Sie keine Vorstrafen haben) halt in Raten abzahlen - das geht.
ZitatIch habe auch niemanden betrogen. Jetzt wird es langsam langweilig. Selbstverständlich haben Sie betrogen, indem Sie Einkommen nicht gemeldet haben. :
Was soll ich denn jetzt machen? Die Realität anerkennen - das wäre schon mal ein Anfang. Und ansonsten hoffen, daß keine Anzeige erstattet wird - das scheint bei kleineren Summen vorzukommen. Und im Falle einer Anzeige werden Sie eine Geldstrafe (mehr wird es nicht, wenn Sie keine Vorstrafen haben) halt in Raten abzahlen - das geht.
Ja aber ich habe nicht wissentlich betrogen das ist ein Unterschied.
Vorbestraft bin ich nicht.wie hoch könnte diese Strafe ausfallen?
Na ja - Sie haben neben Alg 2 noch Einkommen, welches z. T. anrechnungsfrei bleibt. Da würde man wohl 25 Euro als Tagessatz nehmen. Und mehr als 30 TS wird es wohl nicht geben - macht also 750 Euro. Und bevor Sie jetzt wieder protestieren - das ist quasi das worst-case-scenario, es kann auch weniger werden oder, wie erwähnt, von einer Anzeige abgesehen werden. Das Jobcenter kann auch, statt einer Anzeige, ein Bußgeld verhängen, was dann wohl auch deutlich niedriger ausfallen würde. Übrigens würde die Geldstrafe hier, wegen der geringen Höhe und des Ersttäter-Status, nicht ins Führungszeugnis aufgenommen werden.
Aber ich habe nicht das erste mal eine Gutschrift erhalten. Sondern auch die letzten 3 Jahre, wo ich alg 2 bezogen habe. Da war ich komplett arbeitslos und 2013 in teilzeit angestellt.
Lag meist so in der Höhe. Das Jobcenter hat nie eine Betriebskostenabschlussrechnung verlangt. Deswegen wäre ich da auch gar nicht drauf gekommen.
Es ist doch kein Einkommen, sondern ein erspartes. Ich bin total durch den Wind.
Wenn ich das gewußt ,hätte ich das natürlich unverzüglich gemeldet.
Es ist doch kein Einkommen, sondern ein erspartes. Sie sind irgendwie beratungsresistent, will mir scheinen. Wenn Sie das alles besser wissen, brauchen Sie hier ja nicht zu fragen.
Wenn ich das gewußt ,hätte ich das natürlich unverzüglich gemeldet. Ach nee - Sie wissen es doch jetzt und bestreiten es immer noch... Und ob Sie jetzt freiwillig die BK-Guthaben aus den Vorjahren nachmelden - da bin ich ja mal gespannt...
Aber ich habe nicht das erste mal eine Gutschrift erhalten. Sondern auch die letzten 3 Jahre, wo ich alg 2 bezogen habe. Da war ich komplett arbeitslos und 2013 in teilzeit angestellt. Tja, wenn das JC da auch noch draufkommt, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige ungemein. Und die Strafe natürlich auch. Selbst melden wäre insofern eine Variante, auch wenn das nicht automatisch eine Garantie für Straffreiheit ist.
ZitatEs ist doch kein Einkommen, sondern ein erspartes. Sie sind irgendwie beratungsresistent, will mir scheinen. Wenn Sie das alles besser wissen, brauchen Sie hier ja nicht zu fragen. :
Wenn ich das gewußt ,hätte ich das natürlich unverzüglich gemeldet. Ach nee - Sie wissen es doch jetzt und bestreiten es immer noch... Und ob Sie jetzt freiwillig die BK-Guthaben aus den Vorjahren nachmelden - da bin ich ja mal gespannt...
Aber ich habe nicht das erste mal eine Gutschrift erhalten. Sondern auch die letzten 3 Jahre, wo ich alg 2 bezogen habe. Da war ich komplett arbeitslos und 2013 in teilzeit angestellt. Tja, wenn das JC da auch noch draufkommt, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer Anzeige ungemein. Und die Strafe natürlich auch. Selbst melden wäre insofern eine Variante, auch wenn das nicht automatisch eine Garantie für Straffreiheit ist.
Ich werde es natürlich selbst melden. Auch wenn ich davon nix wusste. Das ist ja wohl ganz klar. Ich will mir nicht noch mehr ärger einfangen.
Da geht die Strafe bestimmt in die 1000de.
:-(
Na, zu Ihrem Glück gibt es die Gesamtstrafenbildung: Nehmen wir mal an, es geht hier um 4 Jahre. Dann rechnet das Gericht nicht 30+30+30+30=120 TS, sondern es bildet eine Gesamtstrafe - eine Art Mengenrabatt. Da kämen in dem beschriebenen Beispiel statt 120 z. B. etwa 60 oder 70 TS heraus. Immer noch viel Geld, aber zumindest bliebe das Führungszeugnis sauber (weil die 90 TS nicht überschritten werden).
ZitatNa, zu Ihrem Glück gibt es die Gesamtstrafenbildung: Nehmen wir mal an, es geht hier um 4 Jahre. Dann rechnet das Gericht nicht 30+30+30+30=120 TS, sondern es bildet eine Gesamtstrafe - eine Art Mengenrabatt. Da kämen in dem beschriebenen Beispiel statt 120 z. B. etwa 60 oder 70 TS heraus. Immer noch viel Geld, aber zumindest bliebe das Führungszeugnis sauber (weil die 90 TS nicht überschritten werden). :
Mit wieviel könnte ich dann in etwa rechnen? 2000 Euro?
Und was passiert wenn ich das Geld nicht abzahlen kann? Die rate wird ja nicht gerade niedrig sein.
Glück ist auch was anderes. Hätte ich mich vielleicht besser mal schlau gemacht, hätte ich das Problem nicht.
Und was passiert wenn ich das Geld nicht abzahlen kann? Die rate wird ja nicht gerade niedrig sein. Sie haben doch Nebeneinkommen - da werden Sie 100 Euro pro Monat doch hinkriegen. By the way scheint es in der Praxis eher auf Bußgeldverfahren hinauszulaufen, wie etwa hier: http://www.justanswer.de/anwalt/8npy4-seit-2009-habe-ich-die-guthaben-aus-der-betriebskostenabrechnung.html Leider posten die Leute immer nur die Einleitung ihrer Verfahren, aber nie das letztendlich verhängte Bußgeld. Insofern kann ich zum Ergebnis solcher Bußgeldverfahren leider nichts sagen.
@Bernd:
Zitat:Hätte ich mich vielleicht besser mal schlau gemacht, hätte ich das Problem nicht.
Dafür hätte es allerdings schon ausgereicht, das Antragsformular, welches Du regelmäßig ausgefüllt und unterschrieben hast, mal richtig gelesen und ein klein wenig drüber nachgedacht oder eben nachgefragt zu haben, was bestimmte Formulierungen denn wohl bedeuten. Sowohl im Erstantrag, als auch im Weiterbewilligungsantrag heisst es:
Zitat:Sollten Sie falsche bzw. unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht oder nicht unverzüglich mitteilen, müssen Sie und die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit der Rückforderung der zu viel gezahlten Leistungen rechnen. Weiterhin setzen Sie sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus.
Und jetzt nenne mir bitte einen einzigen vernünftigen Grund, weshalb die Tatsache, dass Du entweder ein Guthaben vom Vermieter ausgezahlt bekommst, oder dieses mit der nächsten Miete verrechnet wird und deshal im entsprechenden Monat geringere Unterkunftkosten anfallen, somit auch nur geringere Unterkunftskosten bei der Bedarfberechnung zu berücksichtigen sind, keine mitteilungspflichtige Änderung sein sollte.
Die Argumentation, ich habe doch von nichts gewusst und nicht wissentlich betrogen, solltest Du übrigens ganz schnell abhaken. Die kommt bei den Sachbearbeitern des Jobcenters und im Zweifelsfall auch beim Staatsanwalt und Richter nämlich gar nicht gut an.
Gleichwohl sehe ich die Angelegenheit insgesamt nicht ganz so drastisch wie von @muemmel zunächst geschrieben. Meines Wissens kommt es wegen nicht freiwillig vorgelegter Betriebskostenabrechnungen so gut wie nie zu Strafanzeigen. Auch Ordnungswidrigkeitenverfahren sind hier eher die Ausnahme. Um entsprechende Rückforderungen wirst Du allerdings sicher nicht umhin kommen.
Weiterer Rettungsanker:
Zitat:weil ich die Sorge hatte, das es zu einer Nachzahlung kommt, die das Jc nicht bezahlt hätte, da ich meine Wohnung etwas zu teuer ist.
Was heisst das konkret? Wie hoch sind Deine Miete, Nebenkosten und Heizkosten und wieviel davon wird jeweils vom Jobcenter bei der Bedarfsberechnung berücksichtigt? Woraus resultieren jeweils die Guthaben, aus den Betriebs- oder den Heizkosten?
Wenn Du einen Teil Deiner Miete aus Deiner Regelleistung selbst zahlst, gehört ein eventuelles Guthaben in der Tat bis zur Höhe dieses Eigenanteils Dir, darf nicht zurückgefordert werden und kann demzufolge - wenn Dir das gesamte Guthaben zusteht - auch keine Betrugstat auslösen. Wichtig ist, dass Miete und kalte Betriebskosten einerseits und die Heizkosten andererseits gesondert zu betrachten sind. Darum die obige konkrete Frage zur Höhe der tatsächlichen und der berücksichtigten Kostenpositionen und woraus jeweils das Guthaben resultierte.
@muemmel:
Zitat:Leider posten die Leute immer nur die Einleitung ihrer Verfahren, aber nie das letztendlich verhängte Bußgeld. Insofern kann ich zum Ergebnis solcher Bußgeldverfahren leider nichts sagen.
Wie gut, dass wenigstens die BA etwas dazu sagt.
Davpn ausgehend, dass das Guthaben jedes Jahre etwa gleich hoch war und wir von insgesamt 4 Abrechnungen sprechen, haben wir einen Gesamtschaden in Höhe von 960,- € und das Bußgeld dürfte demnach 250,- € betragen.
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378031.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378034
Dort in Anlage 1 findet sich die Tabelle zur Höhe der Bußgelder, orientiert am entstandenen Überzahlungsbetrag.
Gruß,
Axel
Hallo Axel,
Erst mal danke für deine Antwort.
Hab Grad mal alles zusammen gekramt und nachgeschaut.
Es ist in der tat so,dass meine Wohnung knapp 50 euro zu teuer ist und ich die Differenz aus eigener Tasche gezahlt habe.
2014 2015 war die bk Guthaben in etwa gleich hoch.2013 ein miniguthaben von 20 Euro.
In den drei jahren gab es von der Arge auch meist zurück Forderungen, weil mir zu viel gezahlt wurde.
Das bk Guthaben lag unter dem Betrag dem ich dem jc zurück zahlen musste.
Also bk Guthaben 300 euro und zurückfordern 360 vom jobcenter euro.
Ich habe auch nie eine Aufforderung darüber bekommen, die bk vorzulegen.
Das letzte bk Guthaben besteht aus 239 Euro.
Es besteht 145 Euro Nebenkosten und 95 Euro Heizung.
Doppelposting gelöscht.
-- Editiert von Moderator am 05.01.2016 19:34
Dreifachposting gelöscht.
-- Editiert von Moderator am 05.01.2016 19:35
Beitrag ohne Inhalt gelöscht.
-- Editiert von Moderator am 05.01.2016 19:36
Keine Antworten mehr?
Bernd,
die User hier im Forum antworten ausschließlich ehrenamtlich und in ihrer Freizeit, um so ganz uneigennützig anderen Usern zu helfen. Da darf eine Antwort auch durchaus schon mal etwas länger als nur ein paar Stunden dauern, besonders über nacht. Also bitte nicht drängeln. Damit machst Du Dir keine Freunde. Gez., Mod.
-- Editiert von Moderator am 05.01.2016 19:41
So.war grade beim jc und habe alles vorgelegt. Auch die Abrechnung der letzten 3 Jahre. Die Information , wenn ich aus eigener Tasche die miete bezahle, dass mir dann das Guthaben nicht verrechnet werden darf ist leider falsch.
Die Dame vom jc sagte aber,dass sie jetzt nicht davon ausgeht, dass ich eine Strafe bekomme sondern halt zurück zahlen muss.
Da man mir nie eine Aufforderung geschickt hat bk vorzulegen , ist das nicht nur mein Fehler gewesen.
Gruß Bernd
-- Editiert von Bernd39 am 04.01.2016 10:22
Davpn ausgehend, dass das Guthaben jedes Jahre etwa gleich hoch war und wir von insgesamt 4 Abrechnungen sprechen, haben wir einen Gesamtschaden in Höhe von 960,- € und das Bußgeld dürfte demnach 250,- € betragen. Danke für den Hinweis! Zugunsten des TE darf ich dann mal die Verfolgungsverjährung zur Diskussion stellen - die müßte doch nach § 31(2) Nr. 2 2 Jahre betragen. Folglich wären nur 480 Euro, die letzten 2 Jahre halt, von dem Tatbestand erfaßt und die Buße wäre gemäß dem Katalog auf 125 Euro festzusetzen, oder?
ZitatDavpn ausgehend, dass das Guthaben jedes Jahre etwa gleich hoch war und wir von insgesamt 4 Abrechnungen sprechen, haben wir einen Gesamtschaden in Höhe von 960,- € und das Bußgeld dürfte demnach 250,- € betragen. Danke für den Hinweis! Zugunsten des TE darf ich dann mal die Verfolgungsverjährung zur Diskussion stellen - die müßte doch nach § 31(2) Nr. 2 2 Jahre betragen. Folglich wären nur 480 Euro, die letzten 2 Jahre halt, von dem Tatbestand erfaßt und die Buße wäre gemäß dem Katalog auf 125 Euro festzusetzen, oder? :
Mummel meinst du §31 owig? Wie kommst du darauf das es hier in diesem falle greift?
Es ist ein Melde Versäumnis.
Es waren aber nur drei jahre, die hohen Guthaben
Ich hoffe das ich kein Bußgeld zahlen muss. Denn es reicht ,dass ich den Rest schon Nachzahlen darf. Bin also genug bestraft.
Mir wird so was mit Sicherheit nie wieder passieren. Ich informiere mich einfach besser.
-- Editiert von Bernd39 am 04.01.2016 13:59
-- Editiert von Bernd39 am 04.01.2016 14:16
ZitatZitat (von Bernd39):D :
a man mir nie eine Aufforderung geschickt hat bk vorzulegen , ist das nicht nur mein Fehler gewesen.Davon, dass du das immer wiederholst wird das nicht richtiger. Du warst und bist verpflichtet, solche Dinge unaufgefordert mitzuteilen.
Danke für den Hinweis ,dass weiß ich jetzt auch.
Ich klinke mich hier erst mal aus.
Vielen Dank für Eure Hilfe Mummel und Axel.
Ich werde jetzt abwarten was passiert.
Wenn ich mehr weiß, melde ich mich noch mal.
Gruß Bernd
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