Gutachten über die Eignung zum Führen von Kfz

11. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
perico
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachten über die Eignung zum Führen von Kfz

Ich soll nach § 13 Satz 1 Nr: 1 FeV Anlage 4
ein Gutachten über die Eignung zum Führen von Kfz beibringen, sonst Führerscheinentzug. Nach Auskunft des Facharztes keine Chance auf positives Gutachten. Welche Chance
der Nichtverfolgung habe ich bei Übersiedlung bzw Wohnsitzverlegung nach Spanien ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
py27
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 5x hilfreich)

??? wie hängt denn die "freiwillige" Eignungsprüfung mit (Straf?)verfolgung zusammen?

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#2
 Von 
perico
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, ich meine : die verfolgung der Führerscheinbehörde bei Nichtabgabe des Lappens und Übersiedlung nach Spanien vor Ablauf der Frist zur Abgabe. Also wenn die Zuständigkeit der deutschen Behörde nicht mehr gegeben ist. Wird die Abgabe des Führerscheins durch die spanischen Behörden betrieben oder steht der Betreffende automatisch auf der Fahndungsliste der dortigen Polizei sobald die deutschen Behörden den Führerschein einziehen wollen ?

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#3
 Von 
py27
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 5x hilfreich)

...naja, entweder klappt das eh recht entspannt, dann braucht man sich auch keine Gedanken zu über irgendwelche Tricks zu machen.
Muss man aber 37 rechtliche Winkelzüge ausnutzen (auch wenn es zu schaffen ist), ... ist das doch ne ziemlich gewagte Sache, oder nicht? Angenommen, es gibt einen großen und selbst verschuldeten Unfall - und hinterher kommt das zufällig doch noch raus... dann gute Nacht!

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#4
 Von 
perico
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Welche 37 Winkelzüge ?
oder ist das eine Redensart ?
gewagt ist es, auf der anderen Seite solange der Schein nicht amtlich eingezogen ist ?

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#5
 Von 
py27
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 5x hilfreich)

... meine einfach, schon in Spanien zu sein, bevor der deutsche Verwaltungsappart auf Touren kommt

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Im übrigen sollten Sie bedenken, daß der "Lappen" letztlich gar nichts wert ist.

Entzogen wird die *Fahrerlaubnis*.
Der Führerschein ist nur vereinfachter Nachweis des Bestehens einer Fahrerlaubnis, ersetzt diese aber rechtlich gesehen nicht.

D.h. auch wenn Sie es schaffen, das Papier irgendwie zu behalten, bei einer genaueren Kontrolle (mit Rückfrage) fällt es auf.
Und dann sind Sie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis dran, egal ob Sie dann noch den Führerschein in Ihrem Besitz haben oder nicht.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Außerdem sollten Sie sich ernsthaft überlegen, noch weiterhin Auto zu fahren, wenn Ihnen ein Facharzt mitteilt, dass Sie keine Chance auf ein positives Gutachten haben.
Können Sie tatsächlich die Gefahr, die Sie für Andere beim Führen eins KfZ darstellen, verantworten?

Im Übrigen gebe ich Mareike Recht. Entzogen wird die Fahrerlaubnis, nicht der Führerschein.

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