Gundkosten als NK an den Mieter belasten ?

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
halhansen
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Gundkosten als NK an den Mieter belasten ?

Hallo,

Ich wuerde gerne wissen, ob Grundkosten (Verwaltergebuehren, Reparaturen am Gemeinschaftseigentum wie z.B. am Fahrstuhl oder den Garagen, Bankgebuehren und Zufuehrung zur Ruecklage) als "Nebenkosten" gelten, die an den Mieter abgerechnet werden koennen. Mein Mieter meint, er muesse nur die Betriebskosten zahlen.

Vielen Dank
JH

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Dein Mieter hat Recht!!!

JJ

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Grundsätzlich können nur Kosten an den Mieter weitergegeben werden, die auch im Mietvertrag vereinbart sind. Bezieht sich der Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung, dann bitte mal nachlesen.
Die sollten Sie als Vermieter nämlich kennen, weiterhin muss man auch wissen, dass man die WEG Hausgeld Abrechnung nicht 1:1 an den Mieter weitergeben kann.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die vom Fragesteller als Grundkosten bezeichneten Kosten sind dabei grundsätzlich nicht umlagefähig. Diese Kosten müssen vom Mieter selbst dann nicht getragen werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde.

Umgelegt werden auf den Mieter dürfen nur Betriebskosten, die in der Betriebskostenverordnung genannt werden. Außerdem muss die Umlage dieser Kosten auch noch vertraglich vereinbart worden sein.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen