Hallo,
Ich wuerde gerne wissen, ob Grundkosten (Verwaltergebuehren, Reparaturen am Gemeinschaftseigentum wie z.B. am Fahrstuhl oder den Garagen, Bankgebuehren und Zufuehrung zur Ruecklage) als "Nebenkosten" gelten, die an den Mieter abgerechnet werden koennen. Mein Mieter meint, er muesse nur die Betriebskosten zahlen.
Vielen Dank
JH
Gundkosten als NK an den Mieter belasten ?
Fragen zur Miete?
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Dein Mieter hat Recht!!!
JJ
Grundsätzlich können nur Kosten an den Mieter weitergegeben werden, die auch im Mietvertrag vereinbart sind. Bezieht sich der Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung, dann bitte mal nachlesen.
Die sollten Sie als Vermieter nämlich kennen, weiterhin muss man auch wissen, dass man die WEG Hausgeld Abrechnung nicht 1:1 an den Mieter weitergeben kann.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Die vom Fragesteller als Grundkosten bezeichneten Kosten sind dabei grundsätzlich nicht umlagefähig. Diese Kosten müssen vom Mieter selbst dann nicht getragen werden, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde.
Umgelegt werden auf den Mieter dürfen nur Betriebskosten, die in der Betriebskostenverordnung genannt werden. Außerdem muss die Umlage dieser Kosten auch noch vertraglich vereinbart worden sein.
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