Nabend,
hatte am Wochenende einen Autounfall,bin auf einen Kreisverkehr gefahren,hatte was getrunken....aber darum gehts nicht (wobei,nebenbei gefragt,ist das wirklich eine Straftat?)
In dem Kreisverkehr war ein Gulli,bei dem der Deckel gefehlt hat,bin beim aussteigen da rein reingefallen und hab mir das Schienbein aufgehauen,zwei große Wunden die genäht werden mussten.Auch ein Helfer vor Ort hat sich dort verletzt.
Gibt es da die Möglichkeit die Staat wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verklagen,weil soetwas darf nicht sein,muss abgesichtert sein,sagte auch der Polizist vor Ort.
Mfg Marco
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