Guten Morgen zusammen!
A wurde 2014 gebeten als Zeuge in einer Zivilstreitigkeit auszusagen und eine Zeugengebührenverzichtserklärung zu unterschreiben. A hat die Unterschrift geleistet. Der Termin Ende 2014 wurde verlegt auf 07 2015 und dann auf unbestimmte Zeit verschoben, mittlerweile ist A umgezogen und hat eine neue Arbeitsstelle angetreten, es wurde nunmehr terminiert auf Mai 2017. Selbstverständlich sagt A aus, jedoch möchte er nunmehr die Fahrtkosten und den Verdienstausfall erstattet bekommen. Ist dies möglich, oder gilt die Erklärung über das gesamte Verfahren?
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Gültigkeit Zeugengebührenverzichtserklärung
27. März 2017
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Frage vom 27. März 2017 | 11:46
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Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Gültigkeit Zeugengebührenverzichtserklärung
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