Gültigkeit Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag bei Verschmelzung/Übernahme

25. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
jura_anfänger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Gültigkeit Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag bei Verschmelzung/Übernahme

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich und viele meiner Kollegen haben folgendes Problem: wir haben alle Arbeitsverträge mit einer Versetzungsklausel wo wir innerhalb des Unternehmens versetzt werden können. Das Unternehmen hatte aber damals nur 2 Standorte innerhalb einer Stadt, so dass man bei der Unterzeichnung der Verträge davon ausgehen konnte, dass wir immer in dieser Stadt arbeiten werden. Unser Unternehmen wurde vor einigen Jahren von einem anderen Unternehmen übernommen. Nun gibt es noch weitere Standorte, die wesentlich weiter entfernt liegen. Neue Arbeitsverträge haben wir damals nicht bekommen. Nun war das bis jetzt kein Problem bis man sich am alten Standort entschloß, massiv Arbeitsplätze abzubauen, weil es weniger Arbeit gibt (verschuldet durch das Unternehmen). Die Personalleitung droht jetzt mit Versetzungen und bei Weigerung mit Änderungskündigungen. Nebenbei gibt es einen Tarifvertrag wo betriebsgedingte Beendigungskündigungen ausgeschlossen werden. Nun meine Fragen: wären die Versetzungen rechtmäßig? Meiner Meinung nach hätte man neue Arbeitsverträge ausgeben müssen, damit die Versetzung rechtmäßig wären. Ein tägliches Pendeln an einer der anderen Standorte wäre sehr stressig und zeitaufwendig. Was ist mit den Änderungskündigungen? Wenn man in einem Tarifvertrag betriebsbedingte Beendigungskündigungen ausschließt, sind da nicht betriebsbedingte Änderungskündigungen auch ausgeschlossen?

Vielen Dank

-- Editier von jura_anfänger am 25.08.2017 20:01

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wenn im Vertrag drinsteht, dass Sie auch an anderen Standorten eingesetzt werden können, dann ist das so. Neue Arbeitsverträge waren nach der Übernahme nicht nötig. Hätte man machen können, lag aber offensichtlich nicht im Interesse der Firma.

Man könnte, wenn man aufgefordert wird an einem anderen Standort tätig zu werden, das Gespräch mit der Geschäftsleitung suchen und hoffen, dass man dort ein Einsehen hat. Wenn dem aber nicht so ist, dann ist das so. Dass das Pendeln länger dauert und aufwändiger ist, spielt keine Rolle.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jura_anfänger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Andere Stndorte bedeutete viele Jahre nur in einer Stadt. Die neuen Standorte sind jetzt ganz woanders.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

/// jetzt ganz woanders

ändert nichts an der Sachlage

2x Hilfreiche Antwort

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