Angenommen zwei Geschäftsführer A und B eines Unternehmens sind so zerstritten, dass sie nicht mehr miteinander reden. Ist ein Aufhebungsvertrag rechtlich gültig, wenn Geschäftsführer A (gleichzeitig Chef des Arbeitnehmers) zunächst ein "ok" per SMS für den Aufhebungsvertrag gibt (d.h. Einigung zwischen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber über die Rahmenbedingungen besteht) und der Arbeitnehmer von A per Email eine anschließende Bitte erhält, diesen unterschrieben Aufhebungsvertrag im Sekretariat abzugeben (was erfolgte und deren Abgabe von der Sekretärin bestätigt wurde) - dann jedoch der Geschäftsführer B sich weigert diesen gegenzuzeichnen?
Was der Arbeitnehmer nicht wissen konnte ist, dass beide Geschäftsführer A und B im Außenverhätnis nur gemeinsam unterschreiben dürfen.
Der Arbeitnehmer hat inzwischen ein Projekt gefunden (er war für die Stellensuche wochenlang von A freigestellt worden) wo er nahtlos selbständig anfangen kann. Er hat sich nur gewundert, dass er keine Kopie des Aufhebungsvertrages gegengezeichnet zurückerhalten hat - er hatte mehrmals nachgefragt - er wurde hingehalten. Erst eine Woche vor Projektbeginn wurde ihm mitgeteilt, dass das Arbeitsverhältnis fortbestehe, weil B nicht unterschreibt.
Macht sich das Unternehmen schadensersatzpflichtig, wenn wegen der fehlenden Unterschrift diese Selbständigkeit nicht aufgenommen werden kann und ihm dann eine Vertragsstrafe droht (und weiterer Schaden: Verdienstausfall, Probleme mit Banken etc.). Der Aufhebungsvertrag ist betriebsbedingt, d.h. um einer späteren unvermeidbaren betriebsbedingten Kündigung vorzugreifen.
Angenommen der eine Geschäftsführer B unterschreibt nur nicht, um dem anderen Geschäftsführer A zu schaden - er lässt bisher keine Gelegenheit dazu aus. Ist das dann eventuell strafrechtlich relevant, wenn dabei einem Dritten Schaden zugefügt wird?
-- Editier von Idelfix125 am 24.04.2017 20:50
Gültigkeit Aufhebungsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ZitatIst ein Aufhebungsvertrag rechtlich gültig, wenn Geschäftsführer A (gleichzeitig Chef des Arbeitnehmers) zunächst ein "ok" per SMS für den Aufhebungsvertrag gibt (d.h. Einigung zwischen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber über die Rahmenbedingungen besteht) und der Arbeitnehmer von A per Email eine anschließende Bitte erhält, diesen unterschrieben Aufhebungsvertrag im Sekretariat abzugeben (was erfolgte und deren Abgabe von der Sekretärin bestätigt wurde) - dann jedoch der Geschäftsführer B sich weigert diesen gegenzuzeichnen? :
Nein, weil ein Aufhebungsvertrag zwingend schriftlich geschlossen werden muss.
ZitatWas der Arbeitnehmer nicht wissen konnte ist, dass beide Geschäftsführer A und B im Außenverhätnis nur gemeinsam unterschreiben dürfen. :
Das ergibt sich aus dem Handelsregister und ist somit öffentlich bekannt. Dem AN hätte es also bekannt sein müssen.
ZitatMacht sich das Unternehmen schadensersatzpflichtig, wenn wegen der fehlenden Unterschrift diese Selbständigkeit nicht aufgenommen werden kann und ihm dann eine Vertragsstrafe droht (und weiterer Schaden: Verdienstausfall, Probleme mit Banken etc.). Der Aufhebungsvertrag ist betriebsbedingt, d.h. um einer späteren unvermeidbaren betriebsbedingten Kündigung vorzugreifen. :
Nein, da es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ein Aufhebungsvertrag der Schriftform bedarf. Der AN hätte sich nie darauf verlassen dürfen, dass der Aufhebungsvertrag zustande kommt. Warum hat der AN nicht selbst gekündigt?
Die Handelsregistereinträge sind jedoch nicht aktuell, d.h. spiegeln nicht die aktuelle Situation wieder. A und B waren vor den Streitigkeiten bisher jeweils eigenständig unterschriftsberechtigt. Für den AN ist das nicht transparent.
Der AN hat nicht selbst gekündigt, weil er zunächst unter Druck gesetzt wurde, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Erst als er das Projekt gefunden hatte, ist er diesen Aufhebungsvertrag eingegangen. Damit umging er auch eventuell mögliche Sperrzeiten durch das Arbeitsamt. Warum soll ein AN selbst kündigen, wenn er einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung angeboten bekommt? Er hatte ursprünglich gar nicht vor das Unternehmen zu verlassen - nur wegen des Drucks hat er sich eine Stelle/Projekt gesucht.
-- Editiert von Idelfix125 am 24.04.2017 21:18
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Handelsregistereintragung sieht übrigens wie folgt aus:
Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
XXXX steht für genau einen namentlich genannten Geschäftsführer.
-- Editiert von Idelfix125 am 24.04.2017 21:40
ZitatMacht sich das Unternehmen schadensersatzpflichtig, wenn wegen der fehlenden Unterschrift :
Der Schilderung nach liest es sich so, das man einen Aufhebungsvertrag abgegeben hat und der vom Unternhemen noch nicht akzeptiert wurde.
Was also sollte das Unternehmen dafür können, das der Angestellte 2 Vertragsverhälnisse eingeht, obwohl ihm bekannt ist, das er nur eines erfüllen kann?
Eventuell liese sich aus der nachweisbaren Kommunikation etwas herauslesen, das der Aufhebungsvertrag vom Unternehmen akzeptiert wurde und die Unterschrift nur noch eine Formalität gewesen wäre.
Dann wäre eventuell was in Richtung Vertrauensschaden o.ä. möglich.
ZitatEventuell liese sich aus der nachweisbaren Kommunikation etwas herauslesen, das der Aufhebungsvertrag vom Unternehmen akzeptiert wurde und die Unterschrift nur noch eine Formalität gewesen wäre. :
Dann wäre eventuell was in Richtung Vertrauensschaden o.ä. möglich.
Genau das ist der Punkt. Der Aufhebungsvertrag wurde gemeinsam mehrmals zwischen A und dem AN besprochen und akzeptabel für den AN angepasst (wie gesagt nach vorheriger Druckausübung seitens A - aber nachdem AN ein Projekt gefunden hatte). Das geschah über eine nachweisbare Email-Kommunikation (wegen räumlicher Trennung von A und AN). Die Unterschrift schien nach dem Ok von A nur eine Formalität. AN hat den Aufhebungsvertrag erst dann unterschrieben und fristgerecht im Sekretariat abgegeben. Der AN ist davon ausgegangen, dass nur noch A unterschreiben muss und das das nach dem OK auch erfolgt. Das B auch noch unterschreiben muss wusste AN nicht. Das hätte er aus den Handelsregistereintragen nicht ableiten können. Zudem war der AN von A für die Stellensuche freigestellt.
Danke. Vertrauenschaden könnte das Stichwort sein... ich denke AN muss unbedingt einen Anwalt einschalten.
-- Editiert von Idelfix125 am 24.04.2017 22:37
Müssen nicht, aber ein Fachmann könnte die Erfolgsaussichten sicherlich anhand der ganzen Unterlagen prüfen.
Ich sehe es nicht so formalistisch wie andere zuvor - so weitgehende Recherchen sind für AN am Ende auch eine Zumutung und AN kann sich m.E. im konkreten Fall auch auf Vertrauensschutz berufen, eben weil es eigentlich Formsache ist. AN muss es m.E. auch nicht ausbaden, wenn 2 GF einander nicht grün sind und alltägliche Kommunikation bzw. Vorgänge boykottieren.
Welche Schadensersatzansprüche kann der AN eventuell geltend machen wegen
- Verdienstausfall, wenn B darauf besteht, dass das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst ist und er das Projekt absagen muss (Auftraggeber macht Vertragsstrafe geltend, Verdienstausfall im hohen fünfstelligem Bereich)
- AN hat seiner Bank kommuniziert, dass auf dem Konto ein höherer Betrag eingeht, also Gehalt und Abfindung, hat deshalb eine Ratenzahlung mit der Bank wegen einer Disporückführung (anderes Problem) vereinbaren können. Diese Ratenzahlung platzt aufgrund der fehlenden Abfindung, die Bank stellt den kompletten Dispo fällig mit Inkasso, negativer Schufa.
- Aufgrund der fehlenden Abfindung kann der AN das Projekt plötzlich nicht mehr vorfinanzieren - z.B. Reisekosten, langes Zahlungsziel
- B weigert sich auch eine Arbeitsbescheinigung laut Sozialgesetzbuch auszustellen. AN erhält dadurch keinen Gründerzuschuss vom Arbeitsamt.
-- Editiert von Idelfix125 am 25.04.2017 10:33
ZitatAN hätte da ja sonstwas reinschreiben können. Da OK des A ist nur dahingehend zu interpretieren, dass AN mal was verfassen und zukommen lassen soll, mehr aber auch nicht. :
Der AN hat nicht etwas "verfasst" und abgegeben, sondern den kurz vorher per Email mit A abgestimmten Vertrag unterschrieben im Sekretatriat fristgerecht am 31.3. abgegeben. Weder A noch B bestreiten das.
Wie ich nun weiß: A ist in seinem Geschäftsbereich im Innenhältnis alleine unterschriftsberechtigt. B darf da nicht reinreden. A muss betriebsbedingt in seinem Geschäftsbereich Mitarbeiter "loswerden" wegen Umsatzeinbrüchen. B darf im Geschäftsbereich von A nicht reinreden, aber sieht das anders mit dem Mitarbeiterabbau bzw. er ignoriert bewusst die ihm von A vorgelegten Beweise dazu, dass es notwendig ist- nur um A eines auszuwischen (es herrscht "Krieg" zwischen beiden). Da A und B im Außenverhältnis (also Mitarbeiterkündigungen etc.) nur gemeinsam entscheiden dürfen, blockiert B nun den Aufhebungsvertrag. Für den AN ist das (wer darf was unterschreiben) gar nicht mehr transparent gewesen, zumal der ursprüngliche Arbeitsvertrag nur von A unterschrieben wurde - und nicht von auch noch von B.
Ziemlich kompliziert... ich weiß ;-)
-- Editiert von Idelfix125 am 25.04.2017 17:56
AN hat inzwischen mit einem Anwalt gesprochen... Vertrauensschutz ist das Stichwort.
So einfach scheint es nicht zu sein.
-- Editiert von Idelfix125 am 25.04.2017 18:28
Unterschiedliche Anwälte - unterschiedliche Rechtsauffassungen... Schon interessant diese Juristerei. Ich frage mich, wie man heutzutage als Nicht-Jurist noch unbeschadet durchs Leben kommen soll, wenn überall juristische Fallstricke lauern. ;-)
Jedenfalls scheint mir 'Vertrauensschutz' doch ein Hebel zu sein, Bewegung in die Sache zu bringen.
Und generell: absolutes Recht gibt es nicht, weswegen auch die Umstände in Rechtsfragen hineinspielen können. Und so eine Konstellation hatte der Gesetzgeber gewiss nicht im Sinn
Ums noch komplizierter zu machen... es ist nun auch noch so, dass weder A noch B den AN beschäftigen kann und bezahlen will. Der AN hat seine Arbeitskraft angeboten. A meinte zu B: Wenn Du eine offene Position hast, kann AN ja zu Dir wechseln. B will aber nicht bzw. es gibt keine Rückmeldung dazu.
Der AN überlegt nun, ob er nicht notfalls (wenn das mit dem Vertrauensschutz nicht klappt) den Aufhebungsvertrag tatsächlich als nichtig anerkennt, dann aber sein Angestelltenverhältnis nur abends ausführt (er hat zwar dann keine Arbeit und sitzt nur rum, aber hat auch keine Kern-Arbeitszeit) und tagsüber dann für das Projekt arbeitet (das ist laut Vertrag erlaubt, er hat sich das damals reinschreiben lassen). Er hat dann zwar einen bis zu 16 Stunden Tag... aber das ist vielleicht eine Notlösung.
-- Editiert von Idelfix125 am 25.04.2017 20:01
ZitatJedenfalls scheint mir 'Vertrauensschutz' doch ein Hebel zu sein, Bewegung in die Sache zu bringen. :
Wäre über den Aufhebungsgsvertrag nicht so detailliert verhandelt worden, wäre ich auch der Meinung "Pech gehabt" und Ende der Fahnenstange.
BItte weiter berichten, interessiert mich wie es weiter geht.
AN und B hat inzwischen eine Email von A, wo A darlegt, dass er den Aufhebungsvertrag längst unterschrieben hat, diesen (sowie die Arbeitsbescheinigung) an B weitergeleitet hat und nun seit über drei Wochen wartet, dass eine Rückmeldung von B erfolgt. Auf insgesamt 7 Nachfragemails von A wurde nicht reagiert. A wirft B in dieser Mail auch vor, dass B seinen Gesellschafterpflichten nicht nachkommt - ich vermute er meint damit die Auskunftspflicht.
B hätte also auch wochenlang die Möglichkeit gehabt AN seine Ansichten vorzutragen und die Gültigkeit des Aufhebungsvertrages anzufechten. Aber er hat das erst kurz vor Ende des geplanten Kündigungsdatums getan - also nachdem AN einen neuen Job angenommen hat.
Übrigens hat AN sich auch nachdem ihm klar war, dass ein möglicher Arbeitsplatzverlust droht (er hatte da schon eine Mail und Gespräche mit A dazu) sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet - das war zwei Wochen vor Unterschrift des Aufhebungsvertrages durch ihn. Er musste eine neue Stelle suchen - es drohte eine Sperre vom Arbeitsamt.
-- Editiert von Idelfix125 am 25.04.2017 23:10
Sind die im Aufhebungsvertrag geregelten Dinge so vorteilhaft für den AN, dass er unbedingt am Aufhebungsvertrag festhalten will? Ansonsten gibt es doch genug Möglichkeiten, das Arbeitsverhältnis zu beenden, um die neue Projektarbeit aufzunehmen.
Ja, denn es wurde eine Abfindung verhandelt und für AN war es quasi eine Voraussetzung den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, denn ohne diese Abfindung kann er sein Start in die Selbständigkeit nicht vorfinanzieren (30 Tage Zahlungsziel, Reisekosten). Das weiß A und B. Das ist auch schriftlich über Emails während den Diskussionen zum Aufhebungsvertrag mit A festgehalten worden. Desweiteren ging es AN auch darum, dass der Aufhebungsvertrag zu keiner Sperrzeit führt (falls zum Beispiel der Projektauftraggeber plötzlich abspringt und AN ohne Job darsteht.
AN war heute beim Rechtsanwalt. Dieser wird die Abfindung sowie die Arbeitspapiere einfordern - notfalls einklagen. Der Aufhebungsvertrag bedarf natürlich der Schriftform, aber AN muss sich darauf verlassen können, dass die Vorbereitungen für den Aufhebungsvertrag (Vorlagen, Diskussionen darüber, nachweisliche Abmachungen per Email, Freistellung für Stellensuche, AN soll sich beim Arbeitsamt informieren) auch dann bedeuten, dass er tatsächlich eine neue Stelle annehmen kann. Im Nachhinein zu sagen -ne doch nicht- geht nicht. Mögliche Folgeschäden und deren Schadenersatzforderungen wurden in der Erstberatung nicht erörtert.
Wie seht Ihr folgende Situation?
Der Arbeitsvertrag von AN war zunächst befristet - und wurde nur von A und AN unterschrieben. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hatte A Einzelvertretungsrecht. Dann wurde der Vertrag in unbefristet umgewandelt und zwar durch ein einseitiges(!) Schreiben mit Unterschrift von A und B (ohne Unterschrift von AN). Meine Fragen:
- Muss der Arbeitsvertrag in diesem Fall überhaupt durch einen auch von B unterschriebenen Aufhebungsvertrag aufgehoben werden (weil A inzwischen kein Einzelvertretungsrecht mehr hat)?
- Reicht nicht die Unterschrift von A?
- Ist die einseitige Umwandlung in "unbefristet" überhaupt gültig? Hätte AN sich nicht durch eine Unterschrift einverstanden erklären müssen?
Danke.
ZitatIst die einseitige Umwandlung in "unbefristet" überhaupt gültig? Hätte AN sich nicht durch eine Unterschrift einverstanden erklären müssen? :
Der AN hat die Annahme durch weiterarbeiten erklärt.
Zitat:ZitatIst die einseitige Umwandlung in "unbefristet" überhaupt gültig? Hätte AN sich nicht durch eine Unterschrift einverstanden erklären müssen? :
Der AN hat die Annahme durch weiterarbeiten erklärt.
Gilt das auch, wenn diese Unbefristung mehrere Monate vor Ende des im Arbeitsvertrag festgelegten Enddatums einseitig geschah? - er also bis dahin eh hätte weiterarbeiten müssen?
-- Editiert von Idelfix125 am 29.04.2017 22:49
Liegt denn das Befristungsende noch in der Zukunft? Wenn nicht und der AN hat nach Befristungsende weiter gearbeitet ist allein deswegen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Des Briefes des AG hätte es da gar nicht bedurft.
Ja, das Befristungsende liegt in der Zukunft.
Hat sich der AN denn in irgendeiner Weise erklärt, dass er den Vertrag jetzt auch als unbefristet ansieht?
ZitatHat sich der AN denn in irgendeiner Weise erklärt, dass er den Vertrag jetzt auch als unbefristet ansieht? :
Jein, er hat das Schreiben stillschweigend akzeptiert. Er hatte jedoch Monate vorher mal den Wunsch geäußert auch unbefristet für das Unternehmen arbeiten zu wollen.
Für AN könnte relevant sein, ob die Änderung durch das Schreiben nun gültig ist oder nicht. Falls nicht wird der AN als nicht-Jurist vermuten, dass der ursprüngliche Arbeitsvertrag (der nur von AN und A unterrschrieben wurde - aber nicht von B) auch nur von AN und A durch ihre Unterschriften aufgehoben werden muss. Falls die Änderung gültig ist, würde AN vermuten, dsss tatsächlich der ursprüngliche Vertrag sowie die Verlängerung nur durch AN, A und B aufgehoben werden kann.
AN fragt sich, ob A einen Fehler gemacht hat, indem er AN einen Aufhebungsvertrag vorlegt, ihn nachweislich unter Druck setzt diesen aus betriebsbedingten Gründen (nachweislich weil das Projektbudget vom Kunden gekürzt wurde) zu unterschreiben, ihn für die Stellensuche freistellt - aber B nicht einbezogen hat und dieser sich jetzt (vielleicht zu Recht?) weigert den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
AN fragt sich, wer nun für die existenziellen Schaden, der ihm nun entsteht geradestehen muss. A, B, beide zusammen oder ist AN selbst schuld?
Er fragt sich, ob nicht das Unternehmen an sich die Schäden die AN erleidet zumindest mal vermeiden muss. AN hat A und B mehrmals dargelegt, welcher finanzieller Schaden durch die Nicht-Bezahlung der Abfindung entsteht. Zudem belastet das AN gesundheitlich sehr, er ist in einer plötzlichen Notstiuation geraten und weiß keinen Ausweg mehr.
AN hat von einem Fall gelesen, wo ein Arbeitgeber den Lohn verspätet zahlt. Eine Bank kündigt daraufhin eine Ratenzahlungsvereinbarung für einen Kredit und es kommt zur Zwangsversteigerung einer Immobilie unter Wert. Schaden war 71.000 Euro, den der Arbeitgeber tatsächlich dann zahlen musste. AN droht ähnliches.
-- Editiert von Idelfix125 am 30.04.2017 11:41
ZitatFür AN könnte relevant sein, ob die Änderung durch das Schreiben nun gültig ist oder nicht. Falls nicht wird der AN als nicht-Jurist vermuten, dass der ursprüngliche Arbeitsvertrag (der nur von AN und A unterrschrieben wurde - aber nicht von B) auch nur von AN und A durch ihre Unterschriften aufgehoben werden muss. Falls die Änderung gültig ist, würde AN vermuten, dsss tatsächlich der ursprüngliche Vertrag sowie die Verlängerung nur durch AN, A und B aufgehoben werden kann. :
Dahin gingen meine Gedanken nicht. Ihr Gedankengang ist m. E. auch eher abwegig. Vertretungsberechtigungen der Geschäftsführer werden im Handelsregister öffentlich bekannt gemacht und gelten daher als bekannt.
Ausserdem habe ich es bisher so verstanden, dass der AN den Aufhebungsvertrag nicht in Händen hält und zwar auch nicht nur von A unterzeichnet. Für den Vertragsschluss wäre dies aber erforderlich. Die Willenserkläung zum Abschluss des Vertrages, die aufgrund der Schriftform zwingend nur im Rahmen der Unterschrift erfolgen kann, muss dem anderen Vertragspartner zugehen. Also hier dem AN. Und daran scheint es zu fehlen.
Meine Überlegungen gingen i. Ü. eher dahin, dass evtl. der AN sich noch auf die Befristung berufen könnte. Das würde allerdings nur das ordnungsgemäße Vertragsende bringen und keine Abfindung.
ZitatAN fragt sich, wer nun für die existenziellen Schaden, der ihm nun entsteht geradestehen muss. A, B, beide zusammen oder ist AN selbst schuld? :
Er fragt sich, ob nicht das Unternehmen an sich die Schäden die AN erleidet zumindest mal vermeiden muss. AN hat A und B mehrmals dargelegt, welcher finanzieller Schaden durch die Nicht-Bezahlung der Abfindung entsteht. Zudem belastet das AN gesundheitlich sehr, er ist in einer plötzlichen Notstiuation geraten und weiß keinen Ausweg mehr.
Hier ist der AN zu einem großen Teil selbst schuld. Allenfalls über einen Vertrauensschaden könnte man nachdenken. Da kommt es aber auch sehr auf die gesamten Umstände an, die man gar nicht im Rahmen des Forums berücksichtigt kann.
ZitatAN hat von einem Fall gelesen, wo ein Arbeitgeber den Lohn verspätet zahlt. Eine Bank kündigt daraufhin eine Ratenzahlungsvereinbarung für einen Kredit und es kommt zur Zwangsversteigerung einer Immobilie unter Wert. Schaden war 71.000 Euro, den der Arbeitgeber tatsächlich dann zahlen musste. AN droht ähnliches. :
Völlig anderer Fall. Da ging es um die Verletzung vertraglicher Pflichten. Hier fehlt es gerade am Vertrag.
Ja, die Umstände sind leider recht kompliziert. A wollte AN definitiv loswerden - es gab eine Intrige von einer borderlinekranken Kollegin gegen AN, AN wurde übelst gemobbt, das zog sich über Monate. AN dokumentierte das und bat A seiner Fürsorgepflicht nachzukommen. Stattdessen bot A dann den Aufhebungsvertrag an. Die schlechte Auftragslage kam A gerade recht um den teuren AN loszuwerden und durch billige Werkstudenten zu ersetzen. AN lehnte diesen Aufhebungsvertrag zunächst ab. Er wurde daraufhin mehrmals unter Druck gesetzt, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. AN meldete sich vorsorglich beim Arbeitsamt arbeitssuchend, zumal er von A ins Homeoffice geschickt wurde, um von dort aus eine Stelle zu suchen. Sobald AN ins Büro kam, wurde er sofort von A heim geschickt! Dann fand AN recht schnell eine neue Tätigkeit, der Aufhebungsvertrag wurde mit A nachverhandelt. Und dann nun diese Probleme, weil B nicht unterschreibt.
A legt in Mails an AN, B und sämtlichen Anwälten dar, dass er den Aufhebungsvertrag unterschrieben habe und zu den Vereinbarungen steht.
-- Editiert von Idelfix125 am 01.05.2017 11:10
Wie es weiterging:
Der AN hat bis heute keinen arbeitgeberseitig von A und B unterschriebenen Aufhebungsvertrag, weil B der Meinung ist, dass kein Stellenabbau notwendig sei und er deshalb keinen Aufhebungsvertrag aus betriebsbedingten Gründen zustimmen kann. Wie sich nun herausgestellt hat, hatte B Recht, denn das Unternehmen sucht tatsächlich in Jobportalen nach neuen Mitarbeitern mit den Skills von AN.
Die Abfindung wurde jedoch mit einem Monat Verspätung ausbezahlt, die Arbeitspapiere hat AN nur zum Teil erhalten. Der AN war inzwischen zwei Monate freiberuflich in tätig, musste sich nun jedoch arbeitslos melden.
Nun ist folgende kuriose Situation entstanden: Nun hat AN vom Arbeitsamt ausgerechnet ein Stellenabgebot des Unternehmens als Vermittlungsvorschlag erhalten, auf das er sich bewerben muss.
Nun muss er jedoch wegen der Beantragung von Arbeitslosengeld zeitgleich die Arbeitgeberbescheinigung und den Aufhebungsvertrag einreichen. In der Arbeitsnehmerbescheinigung steht drin, dass der Aufhebungsvertrag betriebsbedingt abgeschlossen war. Das passt ja überhaupt nicht zusammen. Es ist nun völlig offensichtlich, dass A gelogen hat. AN kann nun auch keinen arbeitgeberseitig unterschriebenen Aufhebungsvertrag dem Arbeitsamt vorlegen.
A hat inzwischen Einzelvertretungsvollmacht (das Unternehmen wurde zwischen A und B nun aufgeteilt). Nun schreibt A dem AN er solle doch die Vorlage für den Aufhebungsvertrag nochmal zuschicken, er könne diesen nun unterschreiben- dabei hatte A die ganze Zeit behauptet er hätte diesen bereits unterschrieben und er mir diesen nur nicht aushändigen können, weil B sich geweigert hatte diesen zu unterschreiben.
Meine Frage ist nun:
Besteht das Arbeitsverhältnis weiter fort, weil AN bis heute kein von A und B unterschriebener Aufhebungsvertrag vorliegt und das Unternehmen sich eh nicht an die Vereinbarungen gehalten hat? (Und das trotz Auszahlung der Abfindung, wenn auch verspätet). Die vollständigen Arbeitspapiere (Zeugnis) hat er auch noch nicht.
-- Editiert von Idelfix125 am 09.07.2017 21:03
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
23 Antworten
-
3 Antworten
-
17 Antworten
-
18 Antworten
-
11 Antworten