Hallo,
ich möchte ein Grundstück teilen und einen Teil davon verkaufen. Die Grenze läuft durch ein Gebäude, geanuer gesagt einen Bretterschuppen / Scheune. Das Vermessungsbüro sagte mir, dass es kein Problem sei, die Grenze innerhalb des Gebäudes verlaufen zu lassen. Ich wollte mich aber noch einmal vergewissern und habe bei der zuständigen Stelle, beim Landkreis nachgefragt. Dort wurde mir gedagt, dass man dies zwar machen könne, jedoch müsste eine Brandschutzwand (2x 24er Wand) durch das Gebäude enzlsnh der Grenze eingebaut werden.
Nun meine Frage: Ist das tatsächlich so? Gibt es ggf. alternativen?
Das Bundelsland ist Hessen.
Vielen Dank vorab!
Grundstücksteilung und Verkauf - Brandschutzwand?
19. November 2017
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Frage vom 19. November 2017 | 12:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Grundstücksteilung und Verkauf - Brandschutzwand?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 19. November 2017 | 18:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119668 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatNun meine Frage: Ist das tatsächlich so? :
Da kommt es darauf an, was vor Ort für Regelungen zum Brandschutz gelten. Das sollte das örtliche Bauamt beantworten können.
Aber so eine Brandschutzwand ist nicht unüblich. Auch das Dach muss oft getrennt werden, um ein überspringen zu vermeiden.
ZitatGibt es ggf. alternativen? :
Scheune abreißen.
#2
Antwort vom 19. November 2017 | 20:19
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Eine Grundstücksteilung ist im Regelfall dann nicht zulässig, wenn damit baurechtlich unzulässige Ergebnisse entstehen.
Gibt es denn in der Scheune auf dem Verlauf der geplanten Grenze überhaupt eine Wand?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. November 2017 | 20:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Der Schuppen ist in mehrere Parzellen aufgeteilt. Diese sind jedoch auch nur aus Holz. Im Verlauf der Grenze wäre eine solche Abtrennung.
#4
Antwort vom 20. November 2017 | 12:16
Von
Status: Lehrling (1094 Beiträge, 838x hilfreich)
Zitat:
Dort wurde mir gesagt, dass man dies zwar machen könne, jedoch müsste eine Brandschutzwand (2x 24er Wand) durch das Gebäude enzlsnh der Grenze eingebaut werden.
Als Brandwand genügt schon 24 cm Mauerwerk (ggf. mit ein paar Aussteifungsstützen). Die Wand muss stehen bleiben, wenn es einseitig brennt und dort alles zusammenbricht. Sie muss die andere Seite vor Brand und Brandüberschlag schützen.
Es dürfen keine Decken und auch das Dach nicht aufliegen bzw. sind Möglichkeiten zu schaffen, dass aufliegende Teile abstürzen können, ohne die Standsicherheit der Wand zu gefährden.
#5
Antwort vom 20. November 2017 | 13:02
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatSie muss die andere Seite vor Brand und Brandüberschlag schützen. :
Die günstigste (nicht die schönste...) Variante dies zu erreichen, ist übrigens die Brandschutzmauer über das Dach hinaus zu ziehen.
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