Grundstücksteilung nicht möglich, da beide Häuser eine gemeinsame zentrale Heizungsanlage haben?

8. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Padi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)
Grundstücksteilung nicht möglich, da beide Häuser eine gemeinsame zentrale Heizungsanlage haben?


Hallo,

brauche mal wieder Eure Hilfe!

Auf dem Grundstück meiner Eltern befinden sich zwei Häuser ein Haus wird von meinen Eltern bewohnt, das andere von mir. Das von mir bewohnte Haus soll mir nun überschrieben werden. Ich möchte das Gebäude mit dem dazugehörigen Grundstück als alleiniger Besitzer und möchte somit eine Grundstücksteilung.
Meine Eltern gaben mir heute die Information, dass dies nicht möglich sei, da beide Häuser eine gemeinsame zentrale Heizungsanlage haben und somit nur eine Übertrag nach WEG in Frage kommt.
Kann sowas möglich sein??????

Viele Grüße und Danke im Voraus.
Padi

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

11x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Padi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)



Danke für Deine Auskunft, auf diese Idee war ich auch schon gekommen, nur leider habe ich diese Information am Freitagabend erhalten und leider krieg ich da keinen mehr ans Telefon.

Und da ich total irritiert war über die Information meiner Eltern hatte ich gehofft, dass mir im Forum jemand aufgrund seines Wissens oder aus eigener Erfahrung vorab einen Tip geben kann.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Dann trennt doch die Heizungsanlage. Wäre sowieso sinnvoll in Bezug auf Reparaturen usw.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Padi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)


Naja dachte dass man das umgehen kann, da ich nicht sehr viel Platz habe für einen Öltank und einen Heizkessel von den Neuanschaffungskosten mal ganz abgesehen.

Gruß und Danke Padi

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@padi: Es ist möglich. Die Kosten der Heizungsanlage, Betrieb, Nutzung, Abrechnung, Reparatur usw. sollten in einem Vertrag zwischen euch geregelt werden, auch kann ein entsprechender Vermerk ins Grundbuch.
Für die Teilung ist eine Vermessung durch einen öffentlich bestellten Vermesser sowie ein/e Notar/in erforderlich, der/die kann euch bezüglich der Heizungsanlage auch beraten.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Padi
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 8x hilfreich)


Hallo ikarus,

vielen herzlichen Dank für Deine Auskunft.

Diese Information war angeblich vom Notar meiner Eltern.

Werde mich jetzt an einen anderen Notar wenden.
Nochmals DANKE

Gruß Padi

3x Hilfreiche Antwort

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