Grundstückskauf Grundstücksteilung

16. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
MikeNovember
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Grundstückskauf Grundstücksteilung

Hallo zusammen,
wir sind 2 Parteien/Paare und möchten uns zusammen eine Immobilie kaufen. dabei handelt es sich um einen alten und renovierten Resthof der Anfang der 90ziger um einen Neubau als Anbau erweitert worden ist. Zuerst sind wir davon ausgegangen dass das grundstück ohne Probleme teilbat ist, sodass aus den beiden Häusern praktisch eine Art Doppelhaus wird. Hätte den Vorteil, das beide Hälften separat zu finazieren sind mit den entsprechenden Risiken. Nun wird uns vom Makler mitgeteilt das eine teilung nicht möglich ist. Warum? Und wer kann uns genaue Auskunft geben (Bauamt?)? Was gibt es noch für Möglichkeiten gemeinsam erworbenes Eigetum, wenn alle 4 Personen kaufen, der Nutzung/dem Wert entsprechend aufzuteilen. Gibt es Möglichkeiten die Besitzverhältnisse im grundbuch festzuhalten? Wie ist das genaue Vorgehen?

Ich danke wir Ratschläge/Antworten und Kommentare.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Das Grundstück ist wahrscheinlich nicht teilbar, weil es sich um einen Bauernhof handelt, der im Außenbereich liegt. Es soll verhindert werden, dass quasi durch die Hintertür auf dem Gelände des Bauernhofes eine Splittersiedlung entsteht.

Als einzige Möglichkeit sehe ich hier eine Aufteilung nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) in Eigentumswohnungen. Eine separate Finanzierung ist dann auch möglich, da für jede Eigentumswohnung ein Grundbuchblatt angelegt wird. Allerdings bleibt das Grundstück und einige andere Dinge Gemeinschaftseigentum.

Auch bei einer Doppelhaushälfte kann es sich rechtlich gesehen um eine Eigentumswohnung handeln.

-- Editiert am 16.06.2009 15:48

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MikeNovember
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo hh,

ich danke Ihnen schon mal für die Erläuterungen. Das ist das Wissen was uns bei weiteren gesprächen hilfreich sein kann.
Danke.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MikeNovember
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo nochmal,
wie sich herausgestellt hat ist das Grundstück wohl tatsächlich nicht teilbar. Eine Teilung nach WEG ist wohl möglich. Grundsätzlich ist davon auszugehen das einige Gebäude, Schuppen und diverese Anbauten wie Garage und CarPorts nicht genehmigt worden sind (Quelle Bauamt). Wie verhält es sich nun mit der Teilung, müssen alle Gebäude nachträglich eingetragen, also genehmigt werden? Das macht die ganze Sache sicherlich teuer?
Danke für weitere Informationen...

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Sind die Schwarzbauten denn überhaupt genehmigungsfähig?

Im Extremfall droht eine Abrissverfügung!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mathiasla
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 638x hilfreich)

oder neudeutsch ihr müßt die Schwarzbauten zurückbauen :)

Wenn die Teilung des Flurstücks nicht möglich ist, hat das Bauamt bestimmt auch gesagt auf Grund welcher rechtlichen Grundlage das verwehrt wird.

Kannst du die Gründe hier mal aufführen bitte? Mir würden jetzt eigentlich nur Brandschutzaspekte einfallen.

5x Hilfreiche Antwort

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