Guten Abend,
unser Nachbar (Bauunternehmen - es handelt sich um ein Musterhaus) hat, bevor wir angefangen haben zu Bauen sein Grundstück abgesenkt und zur Grundstücksgrenze abgeböscht. Das Problem ist die Abböschung beginnt auf unserer Seite der Grenze und ist sehr steil (1m - 1,4m Höhenunterschied bei 1,5m Breite) Mittlerweile steht an der Grenze unsere Garage. Der hintere Teil des Grundstücks ist aber immer noch so. Wir möchten gern an der Grenze einen Zaun errichten, was bei der steilen Böschung mit Mehrkosten verbunden ist, weil die Fundamente tiefer gegründet werden müssen. Der Nachbar findet die Böschung in Ordnung so.
Im Bebauungsplan steht dazu nichts, das Bauamt will damit auch nichts zu tun haben.
Gibt es niedergeschrieben Regeln zur Abböschung ?
Grundstück vom Nachbarn über Grenze abgeböscht
Ärgert der Nachbar?
Ärgert der Nachbar?
wer Unebenheiten schafft, hat sie entsprechend abzusichern. Also den Nachbarn auffordern, eine geeignete Stützmauer o.ä. auf SEINEM Grundstück zu errichten, damit das eigene Grundstück nicht absackt.
Richtig.
Und die "niedergeschriebene Regel " dazu ist der § 909 BGB
:
Zitat:Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich glaube, dass es dem TS vordergründig nicht um das Abfangen geht, vielmehr darum, dass die Absenkung bereits auf seinem Grundstück beginnt. Der Nachbar also zu weit abgetragen hat.
Hier besteht, wenn man das beweisen kann, ein Beseitigungsanspruch.
Berry
Vielen Dank für den Gesetzestext.
Ist nur die Frage, wie die erforderliche Stütze definiert ist. Der Nachbar (in seinem Auftreten typisch für Bauunternehmen) meint seine Böschung ist in Ordnung.
Ich würde gern ein Foto einfügen, damit ihr euch ein Bild machen könnt. Ich weiß aber nicht ob das hier geht.
Zitat:
Hier besteht, wenn man das beweisen kann, ein Beseitigungsanspruch.
Berry
Ich habe die Daten vom amtlichen Vermesser, auf dem die Grenzverletzung sowie die Höhen eingetragen sind.
Ich habe die Bilder in die Dropbox gepackt.
https://www.dropbox.com/sh/de37uym8w7rot8m/AABMzAX_hHSA2UhUC-f9Lhu2a?dl=0
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt.
Gemäß § 909 BGB
darf eine Grundstück nicht derart vertieft werden, dass das Nachbargrundstück die erforderliche Stütze verliert, außer es ist für eine anderweitige Befestigung gesorgt.
Diese Voraussetzungen sind nach Ihrer Schilderung und der von Ihnen zur Verfügung gestellten Bilder gegeben. Eine anderweitige Befestigung ist nicht vorhanden.
Liegen die Voraussetzungen des § 909 BGB
wie hier vor, ergibt sich als Rechtsfolge ein Unterlassungs- bzw. bei eingetretener widerrechtlicher Vertiefung ist, ein Beseitigungsanspruch.
Sie könnten somit Ihrem Nachbarn schriftlich eine Frist von mindestens 2 Wochen zur Beseitigung setzen. Aus Beweissicherungsgründen sollten Sie hierfür ein Einwurfeinschreiben verwenden. Nach erfolglosem Ablauf der Frist bliebe ggf der Klageweg zur Durchsetzung des Anspruchs.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356736 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Geike
Rechtsanwalt
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
30 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten