Grundstück umschreiben lassen sinnvoll?

23. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Pommes01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)
Grundstück umschreiben lassen sinnvoll?

Hallo,

ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum, mein Thema hat auch noch was mit Erbrecht zu tun. Folgender Sachverhalt:

Ich selber habe im Zug eines vorweggenommenen Erbes ein Grundstück von meinen Eltern überschrieben bekommen (ohne evtl. Rückforderungen). Gleichzeitig haben meine Ehefrau und ich das Nachbargrundstück gekauft.

Nun steht die Finanzierung des Neubaus an und ich wollte mein Grundstück auf beide Ehepartner umschreiben lassen da das Haus auf beiden Grundstücken gebaut wird. Hier stellt sich mir die Frage ob das überhaupt sinnvoll ist aufgrund der Notar- und Grundbuchkosten?

Welche Konsequenzen hätte eine Nicht-Umschreibung im Hinblick auf evtl. Scheidung und Erbe?

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pommes01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)

niemand?

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
...da das Haus auf beiden Grundstücken gebaut wird.

Das stellt sich mir die Frage, ob ein Haus überhaupt auf zwei Grundstücken (mit verschiedenen Eigentümern) gebaut werden kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pommes01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
...da das Haus auf beiden Grundstücken gebaut wird.

Das stellt sich mir die Frage, ob ein Haus überhaupt auf zwei Grundstücken (mit verschiedenen Eigentümern) gebaut werden kann.


Ja kann es, sonst wäre die Baugenehmigung nicht erteilt worden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Der Eigentümer eines Grundstücks wird automatisch auch Eigentümer eines fest errichteten Hauses auf diesem Grundstück.

Wenn das Haus also auf beiden Grundstücken gebaut wird (was völlig problemlos ist, solange die kreditgebende Bank da mit spielt), dann gehört dir der auf deinem Grund stehende Teil des Hauses zu 100 % und der auf dem anderen Grundstück stehende Teil des Haus zu jeweils 50 % dir und deiner Frau.

Natürlich kann diese etwas ungewöhnliche Gemengelage zu Problemen führen, etwa im Scheidungsfall. Die Ehefrau könnte beispielsweise eure gemeinsame Hälfte zwecks Aufhebung der Gemeinschaft der Teilungsversteigerung zuführen. Was das bedeutet, wenn etwa die Küche auf der Grundstücksgrenze liegt und der neue Eigentümer ein gewiefter Grundstücksmakler ist, das kann man sich vorstellen. Da ist Ärger vorprogrammiert.

Wenn du dein Grundstück wie angedacht überschreibst, dann gehört euch die Immobilie hälftig. Mit anderen Worten, du hast ihr eine Hälfte deines Grundstücks geschenkt. Dann wären die Verhältnisse übersichtlicher.

Wie man das jetzt regelt, da gibt es jede Menge Szenarien. Ein Ehevertrag mit entsprechenden Regelungen, ein Schenkungsvertrag mit der Verpflichtung zur Rückgabe im Scheidungsfall, ein Vorkaufsrecht oder Wohnrecht etc. etc. Das ist aber etwas für einen fachkundigen Anwalt.

Oder man plant die Hütte so, dass man sie im Fall der Fälle in zwei getrennte Doppelhaushälften umbauen kann.

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