Grundstück der Schwiegereltern auf Tochter überschreiben

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Chris2806
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)
Grundstück der Schwiegereltern auf Tochter überschreiben

Hallo zusammen,

da meine Freundin und ich uns den Traum vom Eigenheim erfüllen möchten, aber vom Konstrukt der Ehe nicht wirklich überzeugt sind (man kann sich auch ohne Ehe bedingungslos lieben), würden wir von Ihren Eltern ein Grundstück überschrieben bekommen.

Nun ist es ja so, dass es eigentlich am einfachsten wäre wenn die Eltern an meine Freundin überschreiben, wir heiraten und ich dann später ins Grundbuch käme. Das Grundstück selbst hat wohl einen Wert von ca. 60.000€.

Wenn ich ohne Heirat ins Grundbuch eingetragen werde, könnte ich dann von den 60.000€ die 20.000€ Freibetrag abziehen und darauf dann 30% rechnen? Das wäre dann schon eine horrende Summe von 12.000€ :(

Gibt es ggfs. eine für uns günstigere Lösung?

Vielen Dank im voraus für ein paar Tipps.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32915 Beiträge, 17282x hilfreich)

Wenn ich ohne Heirat ins Grundbuch eingetragen werde, könnte ich dann von den 60.000€ die 20.000€ Freibetrag abziehen und darauf dann 30% rechnen? Sie meinen, als alleiniger Eigentümer? Denn sonst wären es ja nur 30.000, die Sie geschenkt bekämen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Chris2806
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Ah... das stimmt :)
Hatte ich beim schreiben nicht bedacht...

Wir wollen beide zu 50% ins Grundbuch. Würde es dann folgendes bedeuten?
60000€ / 2 = 30000€ - 20000€ Freibetrag = 10000€ zu versteuern. Grundsteuer also 3000€?

Oder muss ich den Freibetrag schon vorher abziehen...?

-- Editiert von Chris2806 am 13.03.2018 17:59

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32915 Beiträge, 17282x hilfreich)

Grundsteuer also 3000€? Ja (außer, daß sie "Schenkungsteuer" heißt). Und die Grunderwerbsteuer entfällt bei Schenkungen auch. Allein diese hätte bei einem Verkauf für 30.000 Euro 1.000 bis 2.000 Euro, je nach Bundesland, ausgemacht...

-- Editiert von muemmel am 13.03.2018 18:16

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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