Hallo, folgende Situation:
Das relevanten Grundstück gehört drei Schwestern (Erbengemeinschaft) mit Gesamtwert i.H.v. 120.000 €.
Beschenkt wird ein Ehepaar.
Der Mann ist mit den drei Eigentümern nicht verwandt. Die Frau ist verwandt (1x Mutter, 2x Tante).
Die regulären Freibeträge reichen nicht aus um das Grundstück von den drei Schwestern auf die Frau alleine zu übertragen (ohne Steueraufwand).
Gibt es die Möglichkeit das Grundstück - steuerrechtlich - in 6 Teile zu splitten und sowohl auf die Frau als auch auf den Mann die jeweiligen Freibeträge anzuwenden.
z.B.
120.000 € / 6 Teile = 20.000 €
Teil1 Mutter zu Frau 20.000 €
Teil2 Mutter zu Mann 20.000 €
Teil3 Tante1 zu Frau 20.000 €
Teil4 Tante1 zu Mann 20.000 €
Teil5 Tante2 zu Frau 20.000 €
Teil6 Tante2 zu Mann 20.000 €
Jede Schenkung für sich innerhalb des Freibetrages. Geht das? Oder wird das Ehepaar als Einheit betrachtet?
Danke für die Unterstützung.
Grundstück Schenkung
1. August 2017
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Frage vom 1. August 2017 | 07:29
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundstück Schenkung
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#1
Antwort vom 1. August 2017 | 08:41
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Ja, das geht und das wird vom Finanzamt automatisch so berechnet, wenn die 3 Schwestern das Haus an das Ehepaar schenken. Das Haus muss also nicht vorher irgendwie gesplittet werden.
#2
Antwort vom 1. August 2017 | 21:40
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Ok, Danke!
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#3
Antwort vom 18. November 2017 | 10:02
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe noch eine Frage zu dem Sachverhalt.
Das Vorhaben wurde wie oben umgesetzt. Jetzt sagt der Steuerberater im Nachgang der Vorgang würde gegen §42 AO
verstoßen. Das Finanzamt könnte uns hier noch einen Strick drehen.
Wir sind verunsichert.
Danke für eine Einschätzung dazu.
#4
Antwort vom 18. November 2017 | 12:07
Von
Status: Unbeschreiblich (47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Jetzt sagt der Steuerberater im Nachgang der Vorgang würde gegen §42 AO verstoßen.
Womit begründet er das?
Oder fehlt in der Darstellung des Sachverhaltes irgendetwas? Wenn z.B. anschließend der Mann seine Hälfte an die Frau verschenkt, dann hätte der Steuerberater recht.
Sollte die Darstellung des Sachverhaltens vollständig sein, kann ich nicht erkennen, dass ein Fall des § 42 AO vorliegt.
#5
Antwort vom 22. November 2017 | 13:19
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke, es fehlen in der Darstellung keine relevanten Information.
Ich schließe das Thema.
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