Hallo,
Mieter A hat von Vermieter B seine Betriebskostenabrechnung erhalten und darauf ist die Grundsteuer für das Jahr 2011 sowie für das Jahr 2012 verzeichnet.
Mieter A hat letztes Jahr keine Grundsteuer zahlen müssen, da diese nicht in der Betriebskostenabrechnung stand.
Darf Vermieter B nun die Grundsteuer nachfordern und muss Mieter A diese zahlen?
Grundsteuer nachfordern
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Meines Wissens geht das nur, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass ihm der Steuerbescheid zu spät zugegangen ist.
Dann hätte er aber auch die Positionen Abwasser, Müll und Straßenreinigung nicht abrechnen können im Vorjahr, die stehen da nämlich auch drauf.
Wie sieht denn die Vereinbarung im Mietvertrag dazu aus?
Wenn der VM es nur vergessen hat in die letzte Nebenkostenabrechnung aufzunehmen ist ein wohl sein Pech.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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Da die Finanzämter gerne die Grundsteuerbescheide ziemlich spät schicken oder sogar für mehrere Jahre rückwirkende Erhöhungen vornehmen, dürfen die in der Regel dann auch von den Mietern verlangt werden, weil die Vermieter dafür ja nix können.
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