Grundsteuer nachfordern

16. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
matrix91
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 4x hilfreich)
Grundsteuer nachfordern

Hallo,

Mieter A hat von Vermieter B seine Betriebskostenabrechnung erhalten und darauf ist die Grundsteuer für das Jahr 2011 sowie für das Jahr 2012 verzeichnet.

Mieter A hat letztes Jahr keine Grundsteuer zahlen müssen, da diese nicht in der Betriebskostenabrechnung stand.

Darf Vermieter B nun die Grundsteuer nachfordern und muss Mieter A diese zahlen?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Meines Wissens geht das nur, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass ihm der Steuerbescheid zu spät zugegangen ist.
Dann hätte er aber auch die Positionen Abwasser, Müll und Straßenreinigung nicht abrechnen können im Vorjahr, die stehen da nämlich auch drauf.
Wie sieht denn die Vereinbarung im Mietvertrag dazu aus?
Wenn der VM es nur vergessen hat in die letzte Nebenkostenabrechnung aufzunehmen ist ein wohl sein Pech.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Da die Finanzämter gerne die Grundsteuerbescheide ziemlich spät schicken oder sogar für mehrere Jahre rückwirkende Erhöhungen vornehmen, dürfen die in der Regel dann auch von den Mietern verlangt werden, weil die Vermieter dafür ja nix können.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen