Grundschule Mobbing durch Lehrerin

30. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
blechspinnerchen
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 12x hilfreich)
Grundschule Mobbing durch Lehrerin

Hallo!
Ich bräuchte mal einen Rat.
Und zwar ist auf der Grundschule, wo meine Kinder sind, eine Lehrerin die regelrecht Mobbing mit manchen Kindern betreibt. Mein Sohn hatte sie als Klassenlehrerin und weil die Zustände einfach unzumutbar geworden sind und Gespräche mit der Rektorin (eine Krähe hackt einer anderen die Augen nicht aus....) und auch mit der Lehrerin selbst nichts gebracht haben, habe ich mich jetzt an das Kultusministerium gewendet und einen "Beschwerdebrief" geschrieben, bezüglich der Lehrerin. Unseren Sohn haben wir aus der Klasse genommen, weil er auf gut Deutsch gesagt, immer nur von der Lehrerin fertiggemacht worden ist.
Ich bin zwar noch mit anderen Eltern ins Gespräch gekommen, nur so richtig, wenns drauf ankommt, wollte keiner mitziehen. Und deshalb habe ich jetzt den Brief alleine losgeschickt. Eine Mutter hat sogar die Schule gewechselt, weil ihr das mit der Lehrerin zuviel wurde.
Diese Lehrerin hat in der Schule wirklich ihren Ruf weg und mir kommen immer mehr Sachen zu Ohren, was die mit den Kindern gemacht hat.
Mich würde jetzt nur mal interessieren, was jetzt aufgrund dieses Briefes weiter auf uns zukommt. Ich schätze mal, die Schule bekommt eine Kopie und die müssen sich dann dazu äußern.
Ich bin auch immer noch so was von wütend über diese Person und mich ärgert das nicht nur für meinen Sohn, sondern auch für die anderen Kind und das diese Frau immer so weitermacht. Entweder weil sie meint, das ihr nichts passiert, oder weil niemand was sagt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Guten Morgen,

also zunächst wäre einmal interessant, in wie fern die Lehrerin "Mobbing" betreibt, könntest du das vielleicht erläutern?

Dann könnte man nämlich auch evtl. strafrechtliche Aspkete prüfen. Der Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB ) könnte z.B. in Betracht kommen, wobei man hier
Rechtfertigungsgründe (z.B. Ordnung der Ordnungsmaßnahmen an der Schule, Notwehr usw.) beachten müsste.

Soweit eine Straftat mit Amtsbezug vorliegt, handelt es sich um ein schwerwiegendes Dienstvergehen, welches mindestens mit einer Kürzung der Dienstbezüge geahndet werden kann.

Soweit hier strafrechtliche Aspekte vorliegen würden, käme als Rechtsweg auch eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft (jede Dienststelle, jeder Polizist). Form: mündlich, schriftlich (tel.,Fax, Telegramm, einfacher Brief, persönlich zu Protokoll) in Frage.

Wurde eine Meldung an den Schulleiter zwecks Einleitung eines Disziplinarverfahrens, besser an den Dienstvorgesetzten (Schulrat) bereits in Betracht gezogen?

Weiterhin ist es sicherlich auch sinnvoll sich an das zuständige Schulamt zu wenden, ich bin mir nicht sicher ob das Kultunsministerium hier zunächst der richtige Weg ist.

Gruss

Florian

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blechspinnerchen
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo Florian!

Also, ich habe den Brief mit der Beschwerde (6 Seiten und die Deutschhefte) an das Kultusministerium geschickt. Die haben das jetzt an das Schulamt weitergeleitet.

Das da jetzt was strafrechtliches vorliegt, das kann ich mir nicht vorstellen. Nur wie sie so mit den Kindern umgeht, ich sage mal so, das macht man absolut nicht und das Spiel treibt sie schon seit Jahren. Ich nenne mal so einige Beispiele:
- am Arm an die Tafel ziehen, obwohl das Kind nicht will
- sie sagt zu den Kindern das sie dumm sind
- zu mir hat sie z.B. gesagt, das mein Sohn gut gelesen hat. Zu ihm hat sie gesagt, er hätte wie eine Null gelesen. Das hat mir noch ein anderer Mitschüler bestätigt.
- dann schreibt sie z.B. in die Hefte unter den Aufgaben immer (so war es bei unserem Sohn) Sprüche wie: Brauchst Du eine Brille, damit Du besser auf den Zeilen schreibst. Oder bei einer Berichtigung die er wirklich gut gemacht hatte: Das ist genauso liederlich wie vorher, streng Dich mehr an. Sachen die ich ihn förmlich diktiert hatte, wo er keine Fehler gemacht hatte, stand dann auch wieder: Konzentriere Dich mehr. Die hat ihn nicht einmal gelobt....doch nachdem mein Mann sich bei der Rektorin beschwert hatte und die ein Gespräch mit ihr hatte. Dann auf einmal stand mal Prima unter den Aufgaben.

Deshalb sie hat die Kinder, die sie anscheinend nicht mag, ich sage mal, auf ihre Art "fertiggemacht". Und da sind mehrere Kinder. Eben eine hat die Schule gewechselt. Wir sind aus der Klasse raus, auf Rat der Kinderärztin (weil zuhause garnichts mehr ging), ich weiß von noch einem Kind, welches freiwillig aus der Klasse genommen wurde. Bei einem Kind hat sie die ganzen Schulsachen vom Tisch geschmissen und schreien ist bei ihr sowieso an oberster Stelle.

Ich denke mir mal so, und das denken auch andere denen wir diese Sachen erzählt hatten, das diese Frau wirklich persönliche Probleme hat und diese an den Kindern auslöst. An manchen mehr, an manchen weniger. Nur, es kann ja irgendwo nicht sein, das in der Grundschule die Kinder schon so "fertiggemacht" werden. Wenn man jemanden nicht mag, da muss sie als "Pädagogin" über den Dingen stehen. Ich könnte jetzt noch seiteweise weiterschreiben, was da vorgefallen ist.

Zu mir hatte sie wortwörtliclh gesagt: Ihr Sohn hat was, der muss zum Psychologen, der braucht eine Therapie! Was er denn hätte, das konnte sie mir nicht sagen. Daraufhin bin ich zum Kinderarzt und habe einen Intelligenztest machen lassen. Ergebnis: Die dritte Klasse würde er schaffen, nur was würde es nutzen, wenn er sich bemüht und immer nur eins aufm Deckel bekommt, weil die Frau ihn nicht mag.
Für mich hat die Frau Probleme und die muss mal in die Thearpie.

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

> Bei einem Kind hat sie die ganzen
> Schulsachen vom Tisch geschmissen und
> schreien ist bei ihr sowieso an oberster
> Stelle.

Strafrechtlich gesehen würde ich hier vorsichtig gesagt schon von einer Nötigung (§ 240 StGB ) sprechen. Zusätzlich würde hier eine Straftat mit Amtsbezug in Betracht kommen.

Die Frage ist natürlich, welche Absichten du genau hast und was du bezwecken möchtest.

Wenn du - wie aufgeführt - bereits ein Beschwerdeschreiben aufgesetzt hast, welches vom Kultusministerium bereits an das Schulamt weitergeleitet wurde, so würde ich sagen, dass zunächst einmal der wichtigste Schritt getan ist. Nun wird sich mit Sicherheit das Schulamt in der Angelegenheit bemühen.

Zusätzlich wäre es sicherlich sinnvoll - soweit dies möglich ist - sich mit mehreren Eltern zusammen zu schliessen, wenn gleich mehrere Eltern/Kinder das selbe berichten, so sind die Chancen natürlich besser, dass das Schulamt schnellstmöglich etwas unternimmt.

Schwarze Scharfe gibt es immer, auch unter den Pädagogen/Lehrern, sowas geht natürlich nicht und ich finde es gut, dass du dich so - auch im Sinne der anderen Kinder - dafür einsetzt!

Ob du evtl. eine Strafanzeige in Betracht nehmen möchtest weiss ich natürlich nicht, du musst selbst entscheiden welche Schritte du gegen die Lehrerin einleiten möchtest. Rechtlich gesehen sehe ich aber durchaus Gründe für eine strafrechtliche Verfolgung der Angelegenheit.

Viel Glück!

4x Hilfreiche Antwort

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