Grundschule - Informationspflicht der Lehrer?

6. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)
Grundschule - Informationspflicht der Lehrer?

Hallo Forengemeinde,
ich weiß nicht, ob der Beitrag hier richtig ist, habe aber kein passendes Unterforum gefunden.

Folgender Sachverhalt:

Kind A (9 Jahre) verpasst nach dem Unterricht den Schulbus. Das wird noch in der Schule bemerkt, d.h. dem Kind wurde gesagt, du schaffst es nicht rechtzeitig, bleib hier in der Schule, bis der nächste Bus fährt. Das Kind geht in die Betreuungsgruppe.
Zuhause wartet die Mutter vergeblich auf das Kind, versucht in der Schule anzurufen, ohne Erfolg, das Sekretariat ist nicht besetzt. Die Mutter macht sich Sorgen, sucht zuerst im Heimatort nach dem Kind, ob es sich auf dem Weg vom Bus nach Hause vielleicht irgendwo verquatscht und die Zeit vergessen hat. Schließlich fährt die Mutter in die Schule, trifft dort die Direktorin an, die gleich sagt: "Sie suchen bestimmt A! Sie hat den Bus verpasst, ich hab gesagt, sie soll mit dem nächsten fahren." Auf die Frage der Mutter, ob man nicht hätte anrufen können, sagt die Direktorin, dass das doch nicht mehr nötig sei. Das würde man bei Erst- und Zweitklässlern noch machen, ab 3. Klasse seien die Kinder doch alt genug.

Ist das irgendwo geregelt? Die Schule ruft unter Umständen die Polizei, wenn das Kind morgens ohne Abmeldung (Anruf bis 8.00 Uhr) nicht zum Unterricht erscheint (es könnte ja unterwegs was passiert sein).
Die Eltern hingegen müssen nicht informiert werden? Kann auf dem Rückweg nichts passieren?
Gibt es rechtliche Grundlagen dafür? Ist so etwas auf Schulebene, Landesebene (Niedersachsen) oder Bundesebene geregelt oder macht das jeder Lehrer so, wie er es für richtig hält?

Ratlose Grüße
KuschelbaerR

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7 Antworten
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#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Jedenfalls ist der Bund dafür nicht zuständig. Länder hätten entdprechende Kompetenz, wobei mir aber unbekannt wäre, dass davon Gebrauch gemacht wird. Solche einerseits gänzlich unbedeutenden, andererseits weit ins Detail gehende und von örtlichen Gegebenheiten abhängige Fragen sind eher nichts für den Landtag, sondern für die Schulordnung (oder sowas). Da könnte was dazu drinstehen. Welche Erkenntnis man daraus ziehen sollte, wenn es tatsächlich drin stünde (mutmaßlich nicht), ist mir nicht klar. Hier ist kein Schaden entstanden, auch geht die Lehrerin dafür nicht in den Knast. Das scheint mir ein Fall zu sein, der keinesfalls vor Gericht landen würde. Entsprechen undrelevant scheint mir eine gesetzliche Regelung zu sein. Von daher: Entscheidet jeder Lehrer selber. Wer mit den Lehrern nicht zufrieden ist, wendet sich an deren Dienstaufsicht. Allerdings kann eine Aussprache deutlich mehr bringen. Für mich ist das jetzt ehrlich gesagt auch kein Skandal.

Auch muss ich sagen, dass man das meines Erachtens nicht der Schule in die Schuhe schieben kann. Das Kind hat den Bus verpasst! Jetzt ist nicht ganz klar, warum das so war oder was genau das für ein Bus ist. Aber erstmal klingt das zum einen nicht nach einem Problem der Schule und zum anderen nicht nach etwas Außergewöhnlichem. Meiner Meinung mach hätte die Mutter zum einen darauf kommen können, dass das Kind auch mal den Bus verpasst (oder der ganz einfach nicht fährt). Außerdem: Wäre es der Mutter lieber gewesen, wenn die Schule das Kind einfach doch wie gewöhnlich vor die Tür gesetzt hätte und das Kind dann 1 Stunde an der Haltestelle gestanden hätte?

Die Mutter beschwert sich darüber, dass im Sekretariat keiner ans Telefon gegangen ist. Darauf sehe ich keinen Rechtsanspruch. Das sind kleine Ärgernisse im Leben, für die ich das Gesetzbuch nicht aufschlagen würde.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Aus der Schulordnung, den Landesschulgesetzen sollte sich ergeben, wann eine Schule über was die Eltern unverzüglich informieren muss. Das verpassen eines Busses gehört mit Sicherheit nicht dazu. Denn die Verpflichtung der Schule hört auch am Schultor auf.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Vorab: Die Mutter will gar nicht klagen oder gar das einer dafür in den Knast wandert, so ein Blödsinn!

Warum das Kind den Bus verpasst hat, dafür gibt es seitens der Schule zwei unterschiedliche Aussagen:
1.) Das Kind hat getrödelt.
2.) Das Kind wurde von der Busaufsicht, die die Kinder zum Schulbus begleitet, übersehen und nicht mitgenommen.

Ebenso ist man sich in der Schule uneins, die einen Lehrer / Aufsichtspersonen gingen davon aus, dass die Mutter selbstverständlich informiert wurde, die andere meint, das sei nicht nötig.

Daher wollte die Mutter lediglich erfahren, ob es da eventuell irgendwelche Regelungen gibt.

Vor die Tür setzen wäre keine Option gewesen, da die Schule eine verlässliche Grundschule ist und die Betreuung gewährleistet sein soll.

Zitat:
Meiner Meinung mach hätte die Mutter zum einen darauf kommen können, dass das Kind auch mal den Bus verpasst (oder der ganz einfach nicht fährt).

Hätte sie? Wenn der Bus nicht fährt, werden die Eltern in der Regel informiert.
Die Busaufsicht bringt die Kinder zum Bus, so passiert es normalerweise nicht, dass der Bus verpasst wird.

Zitat (von wirdwerden):
Denn die Verpflichtung der Schule hört auch am Schultor auf.
wirdwerden
Hört sie nicht, sondern erst an der Haltestelle, wenn das Kind in den Bus einsteigt.

Zitat:
Niedersächsisches Schulgesetz
(NSchG)
in der Fassung vom 3. März 1998
§ 62
Aufsichtspflicht der Schule
(1) 1 Die Lehrkräfte haben die Pflicht, die Schülerinnen und Schüler in der Schule, auf dem Schulgelände, an Haltestellen am Schulgelände und bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtigen. 2 Die Aufsicht erstreckt sich auch darauf, daß die Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs und des Sekundarbereichs I das Schulgrundstück nicht unbefugt verlassen.


Hier wurde das Kind, nachdem es "vergessen" wurde ja völlig richtig in der Schule behalten. Allerdings kann die Mutter so etwas auch nicht riechen und sich schon mal berechtigte Sorgen machen. Wie bereits geschrieben, besteht ja umgekehrt auch die Verpflichtung, das Kind rechtzeitig abzumelden, damit die Schule nicht Maßnahmen einleiten muss, weil dem Kind unterwegs etwas zugestoßen sein könnte.

-- Editiert von KuschelbaerR am 06.06.2016 22:10

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Früher gab es in meiner Schule eine Telefonzelle, von der aus das Kind im Notfall telefonieren konnte - oder über das Sekretariat. Die würden es einem Kind sicher nicht abschlagen, wenn es die Eltern informieren möchte.

Die Schule jedoch in die Pflicht zu nehmen, alle Eltern deren Kinder den Bus verpassen, proaktiv von sich aus zu informieren, wird wahrscheinlich nicht klappen. Könnte ich mir jedenfalls vorstellen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Welche Eltern machen sich keine Sorgen, wenn das Kind einfach nicht zur üblichen Zeit zu Hause ist? Ich kenne keine!

Ob das irgendwo geregelt ist oder nicht, ob die Schule eine Informationspflicht hat oder nicht: Die Schule hätte die Eltern informieren sollen, dass das Kind nicht wie erwartetet nach Hause kommt. Es braucht keine rechtliche Regelung für ein solche Maßnahme, das gehört m. E. zum gesunden Menschenverstand und der Fürsorgepflicht, die man bei Kindern idealerweise empfindet.

Auch wenn das Sektretariat nicht besetzt ist, so hat doch jemand in der Betreuergruppe ein Handy!

Die Schule ist rechtlich nicht zu belangen, weil es keine Grundlage gibt, die sie zur Meldung an die Eltern verpflichtet. Scheinbar funktionieren aber ohne solche Verhaltens-Vorgaben die einfachsten Verhaltensweisen nicht mehr .... schade!



2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich staune immer wieder, welche Service-Leistungen heute in schöner Regelmässigkeit zusätzlich von den Schulen erwartet werden. Woher soll die Schule wissen, was jedes Kind mit den Eltern ausgemacht hatte, hinsichtlich des Nach Hause kommens? Das ist doch eine Angelegenheit, die zwischen Kind und Eltern zu regeln ist. Das Kind hat auch offensichtlich niemanden gebeten, zu Hause anzurufen. Also einen Aufstand wegen einem verpassten Bus zu machen, das ist doch wohl neben der Sache.

Mein Jüngster z.B. kam häufig später nach Hause, einfach weil er die blöde Angewohnheit hatte, seine Hausaufgaben schon auf irgendeiner Parkbank unterwegs zu erledigen, und darüber dann auch schnell mal einen Bus verpasste, oder auch zwei.

Regel mit Deinem Kind, wie das mit dem Heimweg zu gestalten ist, und gut ist.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16967 Beiträge, 5888x hilfreich)

Ich sehe hier ebenfalls keinerlei Fehlverhalten der Schule. Die Eltern haben es anscheinend bis zur 3. Klasse hin versäumt ihrem Kind beizubringen was es zu tun hat wenn es denn mal den Bus verpasst oder sonst etwas unvorhergesehenes passiert.
Es gibt keine Informationspflicht für Schulen die Eltern zu informieren wenn das Kind, egal aus welchem Grund, den Bus verpasst hat. Das kommt halt mal vor, das nennt sich "Leben".

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