Grundschuldfreigabe bei Wohnungsverkauf Bank lässt sich Zeit

18. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)
Grundschuldfreigabe bei Wohnungsverkauf Bank lässt sich Zeit

Hallo, ich sitze mal wieder auf einem Problem. Wir haben unser Miethaus in drei Eigentumswohungen umgewandelt und eine
Wohnung ist bereits verkauft. Hier hat sich die Sparkasse schon ewig Zeit gelassen die Grundschulden frei zu geben. Laut Notar haben wir einen Monat zuviel Zinsen gezahlt. Nun ist die zweite Wohnung auch verkauft. Das Grundbuchamt hat bereits alles erledigt. Nur die Sparkasse, die läßt sich seit Wochen Zeit dem Notar das OK zu geben das die Käuferin bezahlen kann bzw die Summe zu nennen die von unseren Krediten abgelöst werden soll. Gibt es da eine gesetzliche Regelung wie lange sich die Bank mit sowas Zeit lassen kann? Ich bin sowas von sauer weil man uns nach langer guter Zusammenarbeit nun behandelt wie den letzten Dreck. Tja wir sind wohl nicht mehr interessant genug da wir nur noch eine Wohnung haben und mit dem Verkaufserlös der beiden anderen Wohnungen hier unser Haus ausbauen. Die Sparkasse war ja beleidigt das sie uns den Umbau nicht finanzieren durfen...
Kann mir jemand weiter helfen? Das wäre super.
Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Steinchen74
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo,

leider gibt es keine gesetzlich festgelegten Fristen, bis wann die Löschungsbewilligung da sein muss. Da wird wohl letzten Endes nur ein Gang zum Anwalt helfen - ewig dürfen die euch nämlcih nicht hinhalten. Vielleicht reichgt aber auch erstmal ein anwaltliches Schreiben, dass das Dokument aufgrund der Umstände bis spätestens Datum X da sein sollte.

Steinchen

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