Sohn A hat erhebliche Schulden und setzt seine Eltern (über 75 Jahre) erheblich unter Druck, auf ihr eigenes Haus eine Grundschuld eintragen zu lassen, damit er neue Mittel aufnehmen kann. Die Eltern sind zu jeweils 50 % Eigentümer des Hauses. Der Vater ist bei Unterzeichnung der entsprechenden Bankpapiere hochgradig alzheimerkrank, das erkennt man auch als Laie an der vollzogenen Unterschrift, die nur noch wenig mit seiner früheren Unterschrift zu tun hat.
Anhand von ärztlichen Unterlagen könnte man die zum Zeitpunkt der Eintragung der Grundschuld fortgeschrittene Erkrankung auch nachweisen. Ist diese Grundschuldeintragung wirksam? Was kann man dagegen tun, da das Haus jetzt dringend verwertet werden müsste, da der Vater ins Pflegeheim muss.
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Grundschuldeintragung Alzheimerkranker
Böse Bank?
Böse Bank?
Hallo,
es gibt hier zwei wichtige Dinge zu beachten! Das eine ist der Grundbucheintrag und das andere der Notarvertrag.
Ist im Grundbuch eine Belastung eingetragen ist sie unumgänglich! Sie ist fest mit dem Besitz verbunden.
Nicht die "Bankpapiere" führen zu einer grundbuchlichen Belastung sondern der Notarvertrag. Dem Notar obliegen verschiedene Pflichten, so daß dieser eine besondere Vertrauensposition besitzt.
Hatte nun der Notar den Eindruck, das der Vater nicht mehr frei entscheiden konnte, sei es auf Druck oder durch Alzheimer, hätte er den Vetrag nicht "abzeichnen" dürfen.
War jedoch der Vater bei der Vertragsunterzeichnung bereits erkrankt, wäre natürlich der Notarvertrag und auch die Grundbucheintragung nichtig. Diese können dann entsprechend angeforten werden.
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe da was vergessen:Die Grundschuld war schon vor 30 Jahren ins Grundbuch eingetragen worden, aber bereits getilgt. Das Haus war eigentlich nicht mehr mit Schulden belastet, im Grundbuch standen aber noch die Grundschuld. Es war nur eine Unterschrift unter die Darlehensverträge bei der Bank für den Sohn erforderlich, ein neuer Notarbesuch erfolgte nicht.
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Also wurde die Grundschuld nie gelöscht sondern weiter verwendet. Dann müsste man eben beweisen das bei Unterschrift der Vater nicht mehr zurechnungsfähig war.
Was ist mit der Mutter die hat doch auch unterschrieben.
Es ist schwer zu beweisen das jemand in der Vergangenheit..... Alzheimer ist ja eine Erkrankung die Höhen und Tiefen hat und sich in Schüben verschlechtert.
Man sollte auch mal rechnen. Wenn der jetzt ins Pflegheim kommt, wie lange würde das Geld den reichen. Ob er ein paar Jahre früher oder später HarzIV benötigt .....Pflegeheime sind ja teuer.
K.
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"Legasteniker, Dumm und mit angelesenem Halbwissen - Na und mir machts Spaß !!"
Danke für die Antwort- genauso war es - eine Grundschuld wurde weiterverwendet.
Der Sohn hat die Eltern - auch die Mutter - erheblich unter Druck gesetzt, auf emotionaler Ebene. Außerdem wurde ihnen erzählt, es handele sich um eine vorübergehende Geldknappheit, das würde in Kürze alles getilgt. Dem ist aber nicht so.
Bevor Hartz IV greift, müssen doch sicher die anderen Geschwister zahlen (da gibts Töchter, die Einkommen haben). Denen ist die Verwertung des elterlichen Vermögens wichtig, bevor sie Zahlungen leisten.
Alleine an der Unterschrift, die völlig verkraxeltes Geschreibsel ist, kann man erkennen, dass der Vater nicht mehr gesund ist. Außerdem könnte es anhand der ärztlichen Akten nachgewiesen werden. 2004 wurde die Alzheimer diagnostiziert, Vater bekam seither starke Medikamente. Darlehensaufnahme erfolgte 2007.
-- Editiert am 22.06.2010 10:05
Auch Alzheimerkranke dürfen frei entscheiden was Sie machen, es jemand ist in Betreuung. Und er kann auch mit Medikamenten klare Tage haben um eine solche Entscheidung zu treffen.
Da die Mutter die selbe Entscheidung traf spielt es eh keine Rolle.
Das Kinder mit Ihrem Gejammer Eltern immer unter Druck setzen ist keine Straftat.
Die Kinder müssen für Ihre Eltern nur zahlen wenn Sie Geld "übrig" haben. Das gibts Freigrenzen ohne Ende.
An einer Unterschrift könnte ich auch eine verstauchte Hand erkennen.....
Man hätte lange schon die Betreuung des Vaters übernehmen können um seine Geldangelegenheiten zu betreuen.
K.
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