Sehr geehrte Damen und Herren, ist es zulässig wenn eine Bank von meiner Freundin eine nachtraegliche Zweckerklärung für meine Geschäftskredite verlangt, aus denen Sie keine Vorteile ziehen kann(sie hat leider 2004 eine Liste mit meinen Darlehen und Konton ueber ca. 300.000 € unterschrieben). Ihr damaliges Nettoeinkommen belief sich auf 1.200,- Euro. Wir hatten damals auch schon ein Kfw-Kredit ueber 145.000,- Euro zum Bau unseres Einfamilienhauses bei der gleichen Bank, der auf uns beide laeuft. (Das EFH gehoert uns zu 50/50. Ist es nicht sittenwidrig, wenn eine Bank auf diese Art und Weise versucht ihre Kredite abzusichern, obwohl keine Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Freundes bzw. dessen Firma zu erwarten sind?
Grundschuld sittenwidrig
Böse Bank?
Böse Bank?
quote:
keine Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Freundes bzw. dessen Firma zu erwarten sind?
Gerade deshalb.
Außerdem könnte wegen der Wertverluste der Immobilien in den letzten Jahren
sein.
-----------------
"28c7h49T"
hallo,
danke kònnen sie mir genauer erklàren?
danke in voraus
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
In Anbetracht des Brutto-Lohns von 1.200 EUR dürfte wohl schon die Unterschrift für die 300.000 EUR sittenwidrig gewesen sein.
Besteht Hoffung das sich die Geschäftslage zeitnah bessert?
Dann könnte man darüber nachdenken, ansonsten würde ich es eher sein lassen.
-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
ist doch so, dass der Bürge entweder einen Nutzen aus der Bürgschaft ziehen können muss, wie beim Haus, oder aber genug Einkommen hat, dass auch im Fall des Eintritt der Bürgschaft seine Existens nicht gefährdet ist.
Das ist im Fall Bürgschaft fürd ein Geschäft wirklich nicht gegeben.
Finger weg davon.
-----------------
" "
Die vorhergehende Auskunft ist leider falsch, jedenfalls dann, wenn es sich um eine begrenzte Zweckerklärung handelt.
Gemäß BGH- Urteil vom 19. Juni 2002, Az.: - IV ZR 168/01
, sind die Grundsätze für die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften auf die sog. Zweckerklärung bei (Sicherungs-)Grundschulden grundsätzlich nicht übertragbar!
Ganz davon abgesehen handelt es sich ja nicht nur um die "Kredite der Bank", sondern auch um Ihre, die Sie selbst beantragt und wahrscheinlich wohl auch von profitiert haben.
Die Bank kann Ihre Freundin zwar nicht dazu zwingen. Es ist aber zu bedenken, dass gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Banken grundsätzlich ein Nachsicherungsrecht der Bank besteht. D.h., die Bank darf nachträglich die Stellung von Sicherheiten unter bestimmten Voraussetzungen verlangen. Das ist in der Regel bei einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Fall. (Bitte in den AGB, die regelmäßig Bestandteil des Kreditvertrages sind, nachlesen).
Die Bank kann Sie hierzu unter Fristsetzung auffordern, und ist ggf. zur außerordentlichen Kündigung der Geschäftsverbindung berechtigt, wenn Sie dem nicht nachkommen.
Abgesehen vom Nachsicherungsrecht gemäß den AGB besteht ein außerordentlicher Kündigungsgrund auch dann, wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist und geordnete Rückführung der Kredite nicht zu erwarten ist, wobei bestehende Sicherheiten zu berücksichtigen sind.
Gemäß einem aktuellen BGH-Urteil vom 20.11.2009 darf eine Zweckerklärung zwar nur von allen Eigentümern gemeinsam geändert werden. In diesem Fall würde eine Weigerung vermutlich nicht viel bringen, weil dann die Kredite insgesamt, und zwar auch das KfW-Darlehen, gekündigt werden würden und insoweit besteht ja schon eine gültige Zweckerklärung, sodass die Bank nicht gehindert wäre, die Zwangsversteigerung zu betreiben.
-----------------
""
Ja in die Zweckerklärung waren meine 2 kredite und noch die von mein freund und sein girokonto, und ist mir nicht erklert worden ist mir nur gegeben worden schnell zum unterscreiben.
sehn sie keine schans was da gegen zu machen bitte?
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten