Also die EU-VO kommt ja unter bestimmten Bedingungen zum Einsatz wie ist es aber wenn der Fall vorliegt das bei einer Deutschen Fluggesellschaft mehrere Strecken gebucht werden alle haben eigene Flugnummer die letzte aber eine andere und werden von einer nicht EU Firma geflogen.
Wie wirkt sich das auf die Rechte nach der EU-VO aus? den es gilt ja der Grundsatz das die ausführende Firma haftet?
Grundsatzfrage zur rechtlichen Wertung bei Codesharingflügen
Reise mit Hindernissen?
Reise mit Hindernissen?
Es kommt nur darauf an, welche Fluggesellschaft (die den Flug physikalisch ausführt) den Flug annulliert bzw. eine große Verspätung verursacht hat.
Hallo,
die EU-Fluggast-VO 261/2004 spricht eindeutig immer von der 'ausfuehrenden' Fluggesellschaft die fuer einen Tatbestand verantwortlich ist.
Ist auf einem Flugschein erkennbar, z.B. durch die Flugnummer, dass es sich fuer einen Flugabschnitt nicht um die Fluggesellschaft handelt, bei der man buchte, hat man die gesonderten Bestimmungen fuer Drittstaatenairlines der VO zu beachten.
Ich kenn das aber nur so, dass bei Codesharefluegen schon auf der Buchungsseite der Hinweis steht: 'Flug durchgefuehrt von .....', was auch in der Buchungsbestaetigung analog steht.
Was meinen Sie denn mit Ihrer Frage konkret???
Viele Gruesse
bernardoselva
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also mich beschäftigt folgendes:
Buchung hat mehrere Strecken
Strecke A nach B wird von Nummer 1, Strecke von B nach C auch Nummer 1, Strecke von C nach D mit Nummer 2 und Strecke D nach E Nummer 3 ausgeführt.
alles auf einem Ticket alles bei Nummer 1 gebucht mit Nummer 1 Flugnummern
So aber jetzt ist die Frage was passiert wenn ein oder mehrere Teile Annulliert werden um es kompliziert zu machen von B bis D oder eben auch die Frage was passiert wenn nur D bis E annulliert wird was sich ja auf die Entfernung der Streckenberechnung auswirkt und was ist eben wenn Nummer 3 keine EU Airline ist und D bis E eben nicht im EU Raum liegt.
Auf der anderen Seite gilt ja als Strecke alle Teile die sich auf einem Ticket befinden daher wurden ja auf 600Euro erstattet wenn der Innerdeutsche Zubringer annulliert wurde obwohl dessen Strecke nur 400km waren usw
Wenn z.B. der Flug SFO-FRA annulliert bzw. stark verspätet war, dieser Flug eine Lufthansa-Flugnummer hat, aber letztendlich von United Airlines ausgeführt wurde -> dann lässt sich die EU Fluggastverordnung für diesen Flug nicht anwenden. "Metal counts"!
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