Grundsatzfrage zur rechtlichen Wertung bei Codesharingflügen

4. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
SWINE123
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)
Grundsatzfrage zur rechtlichen Wertung bei Codesharingflügen

Also die EU-VO kommt ja unter bestimmten Bedingungen zum Einsatz wie ist es aber wenn der Fall vorliegt das bei einer Deutschen Fluggesellschaft mehrere Strecken gebucht werden alle haben eigene Flugnummer die letzte aber eine andere und werden von einer nicht EU Firma geflogen.
Wie wirkt sich das auf die Rechte nach der EU-VO aus? den es gilt ja der Grundsatz das die ausführende Firma haftet?

Reise mit Hindernissen?

Reise mit Hindernissen?

Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Reiserecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Es kommt nur darauf an, welche Fluggesellschaft (die den Flug physikalisch ausführt) den Flug annulliert bzw. eine große Verspätung verursacht hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

die EU-Fluggast-VO 261/2004 spricht eindeutig immer von der 'ausfuehrenden' Fluggesellschaft die fuer einen Tatbestand verantwortlich ist.

Ist auf einem Flugschein erkennbar, z.B. durch die Flugnummer, dass es sich fuer einen Flugabschnitt nicht um die Fluggesellschaft handelt, bei der man buchte, hat man die gesonderten Bestimmungen fuer Drittstaatenairlines der VO zu beachten.

Ich kenn das aber nur so, dass bei Codesharefluegen schon auf der Buchungsseite der Hinweis steht: 'Flug durchgefuehrt von .....', was auch in der Buchungsbestaetigung analog steht.

Was meinen Sie denn mit Ihrer Frage konkret???


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SWINE123
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 8x hilfreich)

also mich beschäftigt folgendes:

Buchung hat mehrere Strecken
Strecke A nach B wird von Nummer 1, Strecke von B nach C auch Nummer 1, Strecke von C nach D mit Nummer 2 und Strecke D nach E Nummer 3 ausgeführt.

alles auf einem Ticket alles bei Nummer 1 gebucht mit Nummer 1 Flugnummern

So aber jetzt ist die Frage was passiert wenn ein oder mehrere Teile Annulliert werden um es kompliziert zu machen von B bis D oder eben auch die Frage was passiert wenn nur D bis E annulliert wird was sich ja auf die Entfernung der Streckenberechnung auswirkt und was ist eben wenn Nummer 3 keine EU Airline ist und D bis E eben nicht im EU Raum liegt.
Auf der anderen Seite gilt ja als Strecke alle Teile die sich auf einem Ticket befinden daher wurden ja auf 600Euro erstattet wenn der Innerdeutsche Zubringer annulliert wurde obwohl dessen Strecke nur 400km waren usw

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Wenn z.B. der Flug SFO-FRA annulliert bzw. stark verspätet war, dieser Flug eine Lufthansa-Flugnummer hat, aber letztendlich von United Airlines ausgeführt wurde -> dann lässt sich die EU Fluggastverordnung für diesen Flug nicht anwenden. "Metal counts"!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.863 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen