Hallo liebe Gemeinde,
kurze beschreibung opfer wurde von 2 auf bewährung hinterrücks und grundlos ins koma geprügelt (auf kopf getreten als er am boden lag ) jetzt sind die täter nach 24 std. u haft wieder frei begründung " keine fluchtgefahr"
ein täter bedroht andere passanten auf öffentlicher straße das " sie die nächsten" sind und das ausführende organ (Polizei) kann nix dagegen machen!
wie kann das sein das die täter wieder auf freien fuss sind? ist es nicht versuchter Mord wenn ich weiß das ich jemanden der am boden liegt mit dritten den schädel nund das darih befindliche gehirn zum schädigen bringe?
die täter waren stark alkoholisiert und mit drogen vollgepumpt!
ich hoffe auf antworten die ich schon zur verzweiflung suche.
lg
Grundlos ins Koma
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Der Täter ist auf freiem Fuß, weil er noch nicht verurteilt ist. Ob die Voraussetzungen für Untersuchungshaft vorliegen, vermag ich nicht abzuschätzen.
wirdwerden
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quote:
Ob die Voraussetzungen für Untersuchungshaft vorliegen, vermag ich nicht abzuschätzen.
Nach Ansicht des Staatsanwalts oder Haftrichters offenbar nicht.
Warum das so ist, @ichmich usw. können wir von hier aus mangels hellseherischer Fähigkeiten auch nicht wissen.
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ich bin einer der bedroht wird , daraufhin habe ich die polizei gerufen, er sagte zu mir das ich der nächste bin, das habe ich der polizei auch weiter gegeben und die meinte es habe ein zusatz gefehlt wie z.b. "dich steche ich ab ; dich hau ich auch ins koma" etc. da hätten sie handeln können .
naja und als tipp habe ich nur erfahren das ich mich wehren sollte wenn ich angegriffen werden sollte ( als ob man das nicht wüsste)
aber stand nicht schon in der bibel " gleiches mit gleichem" ?
Eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinn liegt nur vor, wenn mit der Begehung eines Verbrechens gedroht wird. Daher die Bemerkung, dass etwas wie "ich steche dich ab" erforderlich gewesen wäre.
Im Übrigen kann Untersuchungshaft nur unter ganz engen Voraussetzungen angeordnet werden. Es muss ein dringender Tatverdacht für eine Straftat vorliegen. Dann muss ein Haftgrund vorliegen, also z.B. Fluchtgefahr. Und letztlich muss die Haft auch verhältnismäßig sein.
ist es nicht versuchter Mord wenn ich weiß das ich jemanden der am boden liegt mit dritten den schädel nund das darih befindliche gehirn zum schädigen bringe
Nach mehrfachem lesen habe ich den Satz jetzt verstanden. (sorry, aber das ist eher Mord an der Sprache).
Es kann ein Mordversuch sein. Dabei kommt es aber auf die Umstände des Einzelfalls an.
ich hoffe auf antworten die ich schon zur verzweiflung suche.
Viel mehr als hier gesagt wurde, lässt sich dazu auch nicht mehr sagen. Es gibt jedenfalls keinen Anspruch eines Opfers, dass gegen den Täter Untersuchungshaft angeordnet wird.
Woher stammen überhaupt die ganzen Details? Woher wissen Sie, daß die Täter auf Bewährung sind? Woher wissen Sie, daß die unter Alkohol- und Drogeneinfluß standen? Woher kennen Sie die Begründung der Haftentlassung?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
das war ja nicht meine frage wie ich hier an details komme.
ich kann nur eins sagen :es ist nicht nur das gesetz das schlupflöcher aufweist und in einen "dorf" ist etwas leichter zu erfahren was auch hand und fuß hat.
quote:
was auch hand und fuß hat
Was für Ihre postings sicherlich nicht gilt.
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@ TE: Wissen Sie, wenn man lauter Details kennt, die nur die Täter kennen und diejenigen, die Zugang zu den Ermittlungsakten haben, liegt halt der Verdacht eines Fakes ziemlich nahe. Und Ihre Antwort hat diesen Verdacht nicht gerade aus der Welt schaffen können...
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
@florian3011
Den Beitrag unterschreibe ich!
Ich wusste gar nicht, dass Dorftratsch Hand und Fuß hat. Aber das ist wie mit dem Weihnachtsmann. Man muss nur fest daran glauben.
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