Grundlos ins Koma

2. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.01.2013 15:33:46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundlos ins Koma

Hallo liebe Gemeinde,

kurze beschreibung opfer wurde von 2 auf bewährung hinterrücks und grundlos ins koma geprügelt (auf kopf getreten als er am boden lag ) jetzt sind die täter nach 24 std. u haft wieder frei begründung " keine fluchtgefahr"

ein täter bedroht andere passanten auf öffentlicher straße das " sie die nächsten" sind und das ausführende organ (Polizei) kann nix dagegen machen!

wie kann das sein das die täter wieder auf freien fuss sind? ist es nicht versuchter Mord wenn ich weiß das ich jemanden der am boden liegt mit dritten den schädel nund das darih befindliche gehirn zum schädigen bringe?

die täter waren stark alkoholisiert und mit drogen vollgepumpt!

ich hoffe auf antworten die ich schon zur verzweiflung suche.

lg

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Der Täter ist auf freiem Fuß, weil er noch nicht verurteilt ist. Ob die Voraussetzungen für Untersuchungshaft vorliegen, vermag ich nicht abzuschätzen.

wirdwerden

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""

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Ob die Voraussetzungen für Untersuchungshaft vorliegen, vermag ich nicht abzuschätzen.


Nach Ansicht des Staatsanwalts oder Haftrichters offenbar nicht.

Warum das so ist, @ichmich usw. können wir von hier aus mangels hellseherischer Fähigkeiten auch nicht wissen.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
guest-12302.01.2013 15:33:46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin einer der bedroht wird , daraufhin habe ich die polizei gerufen, er sagte zu mir das ich der nächste bin, das habe ich der polizei auch weiter gegeben und die meinte es habe ein zusatz gefehlt wie z.b. "dich steche ich ab ; dich hau ich auch ins koma" etc. da hätten sie handeln können .

naja und als tipp habe ich nur erfahren das ich mich wehren sollte wenn ich angegriffen werden sollte ( als ob man das nicht wüsste)

aber stand nicht schon in der bibel " gleiches mit gleichem" ?

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Eine Bedrohung im strafrechtlichen Sinn liegt nur vor, wenn mit der Begehung eines Verbrechens gedroht wird. Daher die Bemerkung, dass etwas wie "ich steche dich ab" erforderlich gewesen wäre.

Im Übrigen kann Untersuchungshaft nur unter ganz engen Voraussetzungen angeordnet werden. Es muss ein dringender Tatverdacht für eine Straftat vorliegen. Dann muss ein Haftgrund vorliegen, also z.B. Fluchtgefahr. Und letztlich muss die Haft auch verhältnismäßig sein.

ist es nicht versuchter Mord wenn ich weiß das ich jemanden der am boden liegt mit dritten den schädel nund das darih befindliche gehirn zum schädigen bringe
Nach mehrfachem lesen habe ich den Satz jetzt verstanden. (sorry, aber das ist eher Mord an der Sprache).
Es kann ein Mordversuch sein. Dabei kommt es aber auf die Umstände des Einzelfalls an.

ich hoffe auf antworten die ich schon zur verzweiflung suche.
Viel mehr als hier gesagt wurde, lässt sich dazu auch nicht mehr sagen. Es gibt jedenfalls keinen Anspruch eines Opfers, dass gegen den Täter Untersuchungshaft angeordnet wird.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Woher stammen überhaupt die ganzen Details? Woher wissen Sie, daß die Täter auf Bewährung sind? Woher wissen Sie, daß die unter Alkohol- und Drogeneinfluß standen? Woher kennen Sie die Begründung der Haftentlassung?


-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.01.2013 15:33:46
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

das war ja nicht meine frage wie ich hier an details komme.

ich kann nur eins sagen :es ist nicht nur das gesetz das schlupflöcher aufweist und in einen "dorf" ist etwas leichter zu erfahren was auch hand und fuß hat.

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#7
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
was auch hand und fuß hat

Was für Ihre postings sicherlich nicht gilt.

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""

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

@ TE: Wissen Sie, wenn man lauter Details kennt, die nur die Täter kennen und diejenigen, die Zugang zu den Ermittlungsakten haben, liegt halt der Verdacht eines Fakes ziemlich nahe. Und Ihre Antwort hat diesen Verdacht nicht gerade aus der Welt schaffen können...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

@florian3011
Den Beitrag unterschreibe ich!
Ich wusste gar nicht, dass Dorftratsch Hand und Fuß hat. Aber das ist wie mit dem Weihnachtsmann. Man muss nur fest daran glauben.

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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""

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