Grundgesetz vs. Blitzer/Starenkästen

9. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.01.2018 13:38:07
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)
Grundgesetz vs. Blitzer/Starenkästen

Guten Tag,

mich würde interessieren was hinter folgender Äußerungen steckt, ob sie der Wahrheit entsprechen?

- Der Staat benötigt einen Anfangsverdacht, bevor er Fotos von Autofahrern macht („Keine Maschine kann einen Anfangsverdacht haben.").
- Blitzer und Starenkästen sind in der BRD verboten, da hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung berührt ist.

Gruß Ukren

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat:
- Der Staat benötigt einen Anfangsverdacht, bevor er Fotos von Autofahrern macht („Keine Maschine kann einen Anfangsverdacht haben.").

1. Man sitzt in einen Auto das fährt = Anfangsverdacht das man Verstöße begeht gegeben.
2. Auf wecher Rechtsgurndlage soll das mit dem Anfangsverdacht beruhen.



Zitat:
(„Keine Maschine kann einen Anfangsverdacht haben.").

Das ist schlicht falsch.
Messung der überhöhten Geschwindigkeit = Anfangsverdacht
Kann eine Maschine sogar präziser als der Mensch :)



Zitat:
- Blitzer und Starenkästen sind in der BRD verboten,

Rechtsgrundlage?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
- Der Staat benötigt einen Anfangsverdacht, bevor er Fotos von Autofahrern macht

Ja.

Zitat:
(„Keine Maschine kann einen Anfangsverdacht haben.").

Nein.
Ein Starenkasten misst die Geschwindigkeit, und wenn die zu hoch ist, wird ein Signal an den Fotoapparat gegeben, der dann blitzt.

Zitat:
- Blitzer und Starenkästen sind in der BRD verboten, da hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung berührt ist.

Es soll angeblich mal eine Blitzerbauart gegeben haben, die alle(!) Autos fotografiert hat - und nicht nur diejenigen, die zu schnell waren. Das wäre in der Tat nicht erlaubt.
Solche Blitzer sind aber nicht mehr im Einsatz.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

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