Grundbucheintrag durch Behörden 2 Jahre verzögert - Kaufvertrag immer noch gültig?

10. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
andeos
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)
Grundbucheintrag durch Behörden 2 Jahre verzögert - Kaufvertrag immer noch gültig?

Zum Verkauf meines Hauses war nach deutschem Recht die Zustimmung des Familiengerichts erforderlich, da mein Sohn minderjährig ist. Da wir im aussereuropäischen Ausland leben, gab es jahrelanges Tauziehen um die rechtliche Zuständigkeit. Der Kaufvertrag wurde vor mehr als zwei Jahren unterzeichnet. Obwohl seit Anfang des Jahres die Zuständigkeit geklärt und urkundliche Erfordernisse dem Grundbuchamt und Familiengericht vorlagen, verweigerte dieses den Grundbucheintrag des Käufers. Der Käufer will inzwischen vom Kaufvertrag zurücktreten. Kann er das, auch wenn die Verzögerung nicht mir anzulasten ist? Hat ein Kaufvertrag ein Verfallsdatum?

-- Editier von andeos am 10.11.2016 14:51

-- Editier von andeos am 10.11.2016 14:54

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Stand im Kaufvertrag irgendetwas zu den Fristen?

was sagt der Notar dazu?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
andeos
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Keine Fristen im Kaufvertrag, nur Bedingungen, die erfuellt sein muessen, bevor die Zahlung des Kaufpreises erfolgt, wie Zustimmung des Familiengerichts, Vormerkung im Grundbuch etc.

Der Notar sagt nichts, ausser dass er neutral bleiben muss und mir deshalb keine Auskunft geben kann.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Der Notar sagt nichts, ausser dass er neutral bleiben muss und mir deshalb keine Auskunft geben kann.

Der Notar muss aber doch die Frage beantworten, ob der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Also ob er die Möglichkeit hat.

Nun, wenn er das nicht beantwortet, müsste man den Käufer hinsichtlich der Zahlung des Kaufpreises in Verzug setzen und ankündigen, dass man ihn auf Zahlung verklagt, wenn er nicht einlenkt. Und genau das dann tun.

-- Editiert von mepeisen am 10.11.2016 16:02

Signatur:

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119374 Beiträge, 39715x hilfreich)

Zitat (von andeos):
Zum Verkauf meines Hauses

Offenbar war es nicht Dein Haus ...



Zitat (von andeos):
Keine Fristen im Kaufvertrag, nur Bedingungen, die erfuellt sein muessen, bevor die Zahlung des Kaufpreises erfolgt, wie Zustimmung des Familiengerichts, Vormerkung im Grundbuch etc.

Scheint so als wusste der Käufer das es sich verzögern kann, Zustimmung des Familiengerichtskann schon mal etwas dauern.
Die entscheidened Frage wäre, hätte er auch mit 2 Jahren rechnen müssen, was hat er zwischen durch komuniziert, wie ist das alles auszulegen.



Zitat (von mepeisen):
Der Notar muss aber doch die Frage beantworten, ob der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann.

Das wäre dann wohl schon in Richtung Rechtsberatung gehend, das der Notar sich da raushält ist durchaus nachvollziebar.

Ich würde hier die Prüfung durch einen Anwalt empfehlen.



Ist Zustimmung des Familiengerichts nur auf diesen Verkauf beschränkt oder generell gefasst?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
andeos
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Niemand hat erwartet, dass es 2 Jahre dauern wuerde.

Die Zustimmung des Familiengerichts ist nur auf den Kaufvertrag beschraenkt. Ironie: Im naechsten April wird mein Sohn 18...

Meine dringende Frage nun ist, ob der Kaeufer den Kaufvertrag als ungueltig erklaeren lassen kann, weil eine behoerdliche Entscheidung so lange dauert. Ich bin im Ausland, ich kann nicht zu einem Anwalt gehen! Bitte, kann mir jemand sagen, was tun? Ich habe der gegnerischen Anwaeltin geschrieben, dass die Verzoegerung nicht mir anzulasten ist und der Kaufvertrag deswegen gilt, aber ich erhielt keine Reaktion.

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#6
 Von 
andeos
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 5x hilfreich)

Oh, und bevor jetzt jemand sagt, warte doch einfach bis zum naechsten April: Das Haus ist mit einem Darlehen belastet. Ich habe keine Moeglichkeit dieses zu bedienen und da die Bank das Haus zwangsversteigern wollte, ist ein Freund mit den Zahlungen eingesprungen. Der kann jetzt aber auch nicht mehr. Ich stehe also vor der Situation, dass mein Haus demnaechst zwangsversteigert werden koennte, obwohl ich einen Kaufvertrag habe und der Kaeufer mittlerweile eine Vormerkung im Grundbuch hat. Bitte, kann mir jemand helfen?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Das wäre dann wohl schon in Richtung Rechtsberatung gehend, das der Notar sich da raushält ist durchaus nachvollziebar.

Nein, es geht um Rechtsfolgen, Pflichte und Rechte aus exakt diesem Kaufvertrag. Darüber hat der Notar einerseits zu belehren, aber auch Auskunft zu erteilen. Die einfache Auskunft "Es gibt keine Fristen" oder "Es gibt gesetzliche Fristen von XX Monaten" ist eine, die der Notar durchaus meiner Meinung nach beantworten muss.
Es geht nicht darum, dass der Notar ein bestimmtes Vorgehen empfiehlt oder die Schreiben des Käufers analysiert oder ähnliches.
Der eine Notar beantwortet dann im Rahmen seiner Möglichkeiten die Frage, der andere halt nicht.

-- Editiert von mepeisen am 11.11.2016 07:25

Signatur:

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