Auf einem Privatgrundstück in den neuen Bundesländern liegt eine trinkwasserleitung. Der Versorger hat sie gemäß §9 gbberg gesichert. Die Leitung ist stillgelegt und im Boden belassen worden.
Erlischt damit automatisch das dringlicher Nutzungsrecht im Grundbuch?
Gemäß welcher Grundlage?
Grundbuch, Leitungsrecht
21. September 2015
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Frage vom 21. September 2015 | 06:51
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbuch, Leitungsrecht
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