Grundbuch, Leitungsrecht

21. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
go424057-96
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbuch, Leitungsrecht

Auf einem Privatgrundstück in den neuen Bundesländern liegt eine trinkwasserleitung. Der Versorger hat sie gemäß §9 gbberg gesichert. Die Leitung ist stillgelegt und im Boden belassen worden.

Erlischt damit automatisch das dringlicher Nutzungsrecht im Grundbuch?

Gemäß welcher Grundlage?

Verbaut?

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