Grundbesitzabgaben vor Grundstücksversteigerung

25. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
2004
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundbesitzabgaben vor Grundstücksversteigerung

Hallo, ich bekomme von niemandem rechtsverbindlich mitgeteilt, ob ich, als Noch-Eigentümer, oder die Bank, die die Zwangsversteigerung betreibt, die laufenden Grundbesitzabgaben zu tragen hat. Die Bank stellt bereits zum zweiten Mal das Verfahren ruhend und für mich laufen die Mahnbriefe der Stadt bzgl. Grundbesitzabgaben weiter und dies bereits seit zwei Jahren, in denen die Bank eine Zwangsversteigerung angestoßen hat. Ich bin nicht Herr des Verfahrens, kann keine Einigung erzielen und auch nicht frei verkaufen; ich also quasi Zwangs-Eigentümer. Bei Mietobjekten übernimmt der Zwangsverwalter die Kosten, da er sie auf die Mieter umlegen kann. Welche Möglichkeit habe ich bei einem unbebauten Grundstück ? Ein Gesprächswunsch mit der Bank wird kategorisch abgelehnt bzw. ignoriert.
Kann mir jemand ernsthaft helfen ? Ein dickes Dankeschön von joshi

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ZV
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 88x hilfreich)

Bei den Grundbesitzabgaben (was ist es hier: Grundsteuern ?) handelt es sich um öffentliche Lasten ( §10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG ). Diese öffentlichen Lasten sind bevorrechtigt und kommen ins sogenannte geringste Bargebot. Das heißt, sie müssen auf jeden Fall mit ausgeboten werden, niedrigere Gebote sind gar nicht zulässig.
In welchem Umfang die öffentlichen Lasten als wiederkehrende Beträge diese Vorrecht in der Versteigerung haben, hängt von der Art der Grundbesitzabgaben ab. Das müsstest Du also näher erläutern.
Vielleicht hat die Bank die Zwangsversteigerung einstweilen eingestellt, weil ihr die öffentlichen Lasten im Rang vorgehen und die Zuteilung an die Bank schmälern würden. Da wäre es für die Bank doch einfacher, mal abzuwarten, ob die Stadt nicht durch eigene Vollstreckungsmaßnahmen diese Forderungen gegen Dich eintreiben kann.

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