Hallo,
ich habe heute einen Anhörungsbogen mit zugehörigen Aktenzeichen bekommen. Der Sachverhalt:
Mir wird vorgeworfen innerhalb geschlossener Ortschaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 39 km/h überschritten zu haben, ich soll also 89 km/h gefahren sein. Als Zeuge wird ein Mitarbeiter des Landratsamtes angegeben. Gemessen wurde mit ESP Einheitensensor 3.0/M. Die Stelle, an der geblitzt wurde liegt meiner Meinung nach nicht innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Das betreffende Ortsschild ist grün mit gelber Schrift. Ein Tempo 50 Schild existiert. Ein gelbes Ortsschild ist definitv NICHT vorhanden, ebenso KEIN Ortsausgangsschild. Es gibt einige wenige Gebäude. Im Bereich, wo geblitzt wurde gleicht die Straße einer normalen Landstraße.
Wie erfahre ich, ob das nun eine geschlossene Ortschaft ist oder nicht?
Was, falls es sich definitiv nicht um eine geschlossene Ortschaft handeln sollte?
Das Schreiben enthält keinerlei Fristsetzung. Bis wann muß ich es beantworten?
Was, wenn der Vorwurf der geschlossenen Ortschaft nicht zutreffen sollte und von den Behörden bis zur Klärung des Sachverhaltes weiter verfolgt wird? Läuft die Verjährungsfrist für die tatsächliche Tat getrennt?
Ich habe dieses Schild wirklich übersehen. So ein Sch...!
Für Tips wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Marc
-----------------
" "
Grünes Ortsschild - zu schnell, brauche Rat
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Du meinst wahrscheinlich das Zeichen 385.
Das Zeichen 385 (Ortshinweistafel) hat keine rechtliche Bedeutung, insbesondere gelten hier nicht die Vorschriften für innerorts.
Siehe auch http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?https://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat385.htm
Ja es klingt mir schwer nach Verfahrensfehler.
Wiedersprechen und hoffen, dass die 3 Monate rumgehen, dann isr es fertig.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für die prompten Antworten. Wenn ich jetzt dem Tatvorwurf, innerorts zu schnell gefahren zu sein widerspreche, wie ist das dann mit der eigentlichen Tat, nämlich außerorts zu schnell gefahren zu sein? Verjährt diese nach 3 Monaten parallel zu diesem Vorgang?
Gruß
Marc
-----------------
" "
Ein Tempo 50 Schild existiert.
Und Sie fahren 89. Also?
von Mareike :
Und Sie fahren 89. Also?
Übrigens, bei meiner Oma gibts heute Kartoffelsuppe und Apfelküchlein.
Für konstruktive Beiträge bin ich jederzeit dankbar:)
-----------------
" "
Ist ein Beitrag für Sie nur dann konstruktiv, wenn er Sie in Ihrer persönlichen Meinung bestärkt?
Entweder Sie sind in einer 50er-Zone 89 gefahren, dann sind Ihre Ausführungen zu Ortsschildern überflüssig.
Oder Sie waren nicht in der 50er-Zone, dann macht ein grünes Ortsschild auch kein 50er-Tempolimit und es liegt wohl kein Verstoß vor.
So einfach ist das.
Ganz so überflüssig ist die Feststellung, ob sich der TE i.g.O. oder a.g.O. befunden hat nun auch nicht. Der Unterschied liegt bei + 25 € und einem Monat FV sofern er den Verstoß innerhalb geschlossner Ortschaften begangen hat.
Viele Grüße,
barchetta
von Mareike:
>Ist ein Beitrag für Sie nur dann konstruktiv, wenn er Sie in Ihrer persönlichen Meinung bestärkt?
Darum geht es hier überhaupt nicht, ich wollte nur einen Tip zur Rechtslage.
>Entweder Sie sind in einer 50er-Zone 89 gefahren, dann sind Ihre Ausführungen zu Ortsschildern überflüssig.
Sind sie eben nicht. Erst lesen, dann denken, dann schreiben.
>Oder Sie waren nicht in der 50er-Zone, dann macht ein grünes Ortsschild auch kein 50er-Tempolimit und es liegt wohl kein Verstoß vor.
siehe oben
>So einfach ist das.
So einfach ist es eben nicht. Es handelt sich hier um ein Forum zum Thema Recht, nicht Moral. Sollten Sie das Bedürfnis haben, zu moralisieren kann ich Ihnen empfehlen, sich an Ihren örtlichen Bibelkreis zu wenden. Sollten Sie einfach zuviel Zeit haben könnten Sie sich auch ein Hobby zulegen.
Mareike hat ier wohl übersehen, dass eine 50er-Zone nicht das gleiche ist wie eine geschlossene Ortschaft.
So wie der Fragesteller das hier beschrieben hat, handelt es sich um eine außerörtliche 50er-Zone, so dass der genante Verstoß nicht zu einem Fahrverbot führen würde und auch das Bußgeld niedriger ausfällt.
Den Anhörungsbogen muss man gar nicht beantworten. Es kommt dann anschließend auch ohne Beantwortung ein Bußgeldbescheid.
Wenn Du ihn beantwortst, dann sollte das innerhalb von einer Woche erfolgen und Du solltest direkt hineinschreiben, dass es sich um ein außerörtliche Höcstgeschwindigkeit von 50km/h gehandelt hat.
Das würde ich denen nicht auf die Nase binden, dass da was faul ist mit ihrem Vorhalten.
Einfach nicht zurückschicken oder negativ zurükschicken, also Verstoss wird nicht zugegeben. fertig.
Weil so wie er drin steht muss du ihn ja nicht zugeben, weil er eben so nicht wahr. Dadurch lügst du ja nicht mal, was dir zustehen würde.
@markimark
Ich glaube nicht, daß es die beste Wahl ist, den Verstoß nicht zuzugeben.
Ich habe in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren ähnlich argumentiert, was mir aber nicht zum Erfolg verhalf. Dort wurden mir ein Verstoß gegen die falschen §§ der StVO zur Last gelegt, weshalb ich den Verstoß nicht zugab. Folge war ein Bußgeldbescheid, der dann die richtigen §§ anführte.
Letztendlich hast du ja auch nichts zu gewinnen. Um die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts wirst du so oder so nicht herumkommen. Von daher würde im empfehlen, dies im Anhörungsbogen mit Beweisen (Fotos?) klarzustellen.
-- Editiert von normi am 23.07.2007 10:39:30
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
26 Antworten