Gründungszuschuß

21. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
kseffchen
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Gründungszuschuß

Guten morgen,

meine Frage lautet, ich möchte mich neben meine Arbeit selbständig machen mit ein kleines Geschäft. Wurde mir eventuell eine Art von Gründungszuschuß zustehen? Wenn ja, wo und wie muss mann den beantragen?

Mit freundlichem Gruss

kseffchen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Hi,

nein, derlei steht Ihnen nicht zu.

Gruß vom mümmel

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Sofern man nicht ALG I oder ALG II bezieht, muss man die Kosten seiner Existenzgründung selbst tragen. Der Gründungszuschuß deckt sowie so nur die lebensnotwendigen Ausgaben (Miete, Essen etc.) und ist nicht sonderlich hoch.

Jedoch gibt es speziell für Existenzgründer spezielle Kredite mit günstigen Konditionen. Hier hilft die IHK (bietet Seminare für Existenzgründer an) oder die Hausbank weiter.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kseffchen
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für den Hinweis, es hätte ja sein können das es eine Instanz gibt die sowas unterstützen, werde mich bei der IHK schlau machen.



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