Guten Tag,
die fälligen Raten für ein Gründungsdarlehen möchte ich mit in meine Kalkulation aufnehmen. Ist das richtig, dass die Zahlung der Raten zu den Betriebsausgaben zählt?
Vielen Dank für eure Mühen
Guten Tag,
die fälligen Raten für ein Gründungsdarlehen möchte ich mit in meine Kalkulation aufnehmen. Ist das richtig, dass die Zahlung der Raten zu den Betriebsausgaben zählt?
Vielen Dank für eure Mühen
Sie müssen sich öfters auch noch um rechtliche Belange kümmern? Das fällt schwer. Für Sie haben wir die Flatrate für Rechtsberatung entwickelt.
Die Investition in einen IHK-Gründerkurs ist voll absetzbar und eine sinnvolle Investition.
Darlehensraten sind abzugrenzen in Minderung einer Verbindlichkeit (Tilgungsanteil) und gewinnmindernde Ausgabe (Zinsanteil).
Details beim Steuerberater oder der Hilfefunktion des Buchhaltungsprogramms.
Zitatdie fälligen Raten für ein Gründungsdarlehen möchte ich mit in meine Kalkulation aufnehmen. :
ZitatIst das richtig, dass die Zahlung der Raten zu den Betriebsausgaben zählt? :
Hinsichtlich der Sinnhaftigkeit eines Existenzgründerkurses stimme ich dem Vorschreiber zu...
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.