Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)

14. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
gafra67
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)

Habe mich entschlossen eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen. Habe mir auch schon Erkundigungen eingeholt.
Jetzt habe ich allerdings noch einige Fragen:
- wenn ich bei der Gründung nur "einen Euro " als Stammkapital einlegen muss, wie kann ich dann Anschaffungen tätigen, wenn ich Maschinen kaufen muss um meine Artikel, die ich verkaufen möchte,herzustellen?
- kann ich nach Einzahlung des Stammkapitales weiteres Geld auf das Geschäftskonto als private Einlage, wie bei einem Einzelunternehmen, einzahlen?
- wie soll ich mir als GF ein Gehalt zahlen, wenn nur ein Euro Stammkapital vorhanden ist und wenn noch keine Umsätze generiert wurden, weil ich erst produzieren muss?

Ist für mich noch sehr viel Neuland und es sind mit Sicherheit nicht die letzten Fragen. :???:

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Wenn deine Firma nur einen Euro hast kannst du nichts kaufen. Es sei denn deiner GmbH leiht einer einen 2ten Euro. Glaubst denn das Geld kommt von alleine ?

Zitat:
sehr viel Neuland

Kurse bei IHK und Volkshochschule sind ratsam

Du könntest noch eine (Einzel) Firma gründen die der 1 Euro GmbH die Maschinen vermietet. Dann hast du eine für das Risiko und eine für das Vermögen


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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

1. Rat: mach einen der Gründungs-Kurse bei der IHK mit



Zitat (von gafra67):
- wenn ich bei der Gründung nur "einen Euro " als Stammkapital einlegen muss, wie kann ich dann Anschaffungen tätigen, wenn ich Maschinen kaufen muss um meine Artikel, die ich verkaufen möchte,herzustellen?

Logischerweise gar nicht, denn bereits mit den Gründungskosten ist man pleite und müsste direkt nach der Gründung Insolvenz anmelden.



Zitat (von gafra67):
- kann ich nach Einzahlung des Stammkapitales weiteres Geld auf das Geschäftskonto als private Einlage, wie bei einem Einzelunternehmen, einzahlen?

Nein, bei einer GmbH funktioniert das nicht.



Zitat (von gafra67):
- wie soll ich mir als GF ein Gehalt zahlen, wenn nur ein Euro Stammkapital vorhanden ist und wenn noch keine Umsätze generiert wurden, weil ich erst produzieren muss?

Siehe oben, gar nicht.
Und mit Umsätzen kann man auch kein Gehalt finanzieren, da benötigt man Gewine für.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arbeitsrechtler45
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
wenn Du eine Unternehmergesellschaft gründen möchtest musst Du Dich mit dem Thema genau auseinandersetzten. Du hast rechtlich ähnlich Verpflichtungen wie eine GmbH. Das bedeutet das Deine Buchhaltung 100% laufen muss, da Du bestimmte Sachen an das Finanzamt und andere Behörden melden musst. Du solltest Dich da auf jeden Fall beraten lassen und Dich vielleicht bei der IHK mal erkundigen, was die für Existenzgründer anbieten.

Viele Grüße
Michael

Signatur:

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#4
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von gafra67):
- kann ich nach Einzahlung des Stammkapitales weiteres Geld auf das Geschäftskonto als private Einlage, wie bei einem Einzelunternehmen, einzahlen?

Nein, bei einer GmbH funktioniert das nicht.
Einlagen in die KapGes kann der Gesellschafter durchaus leisten, im Gegensatz zum Einzelunternehmen gehört das Geld dann allerdings der KapGes und kann nur als Ausschüttung wieder an den Gesellschafter ausgekehrt werden.

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