Großeltern als Pflegeeltern

25. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb402659-58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Großeltern als Pflegeeltern

Guten Tag,

ich hoffe, dass ich mit meiner Frage hier richtig bin.

Da auf uns demnächst vermutlich Anwaltskosten zukommen werden. Wollten wir eine Rechtsschutversicherung abschließen, jedoch wissen wir nicht welche Form da die richtige wäre.

Viellen könnten sie uns ggf. sagen worauf wir da zu achten haben?

Es geht darum, dass das Jugendamt sich quer stellt bezüglich des Pflegegeldes. Die meinten da es die Großeltern wären, wären sie unterhaltspflichtig und es würde ihnen somit nichts zustehen.

Ich wäre ihnen sehr zu Dank verpflichtet, wenn sie mir die Frage beantworten könnten.

Vielen Dank!

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo fb402659-58 ,

Versicherungen haben i.d.R. eine Vorlaufzeit.

Wenn der Versicherungsfall schon eingetreten ist, wird ein

Versicherungsabschluss nichts mehr nützen.

Bei den meisten Versicherungen muss man mindestens ein halbes

Jahr schon Versicherungsnehmer sein, bevor diese zahlt.

Hier vorher unbedingt fragen.

Wenn man sich im Recht fühlt braucht man keine Versicherung.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb402659-58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Eingetreten ist noch nichts. Wohl aber Anfang nächsten Jahres wird es soweit sein.



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,


google:
private haftpflichtversicherung rechtsschutz


lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 25.11.2014 13:23

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38485 Beiträge, 14013x hilfreich)

Vielleicht was zur Problematik, die angesprochen ist. Es ist durchaus unter sehr engen Voraussetzungen möglich, dass eine Pflegestelle vom JA finanziert wird. Da gibt es eine richterliche Entscheidung aus Hessen. Keine Ahnung von welchem Gericht. Die Voraussetzungen waren: eine vom JA eingerichtete Pflegestelle mit der "Schmalspurausbildung", die da sein muss. Das Kind muss außerdem ein Fall für eine Pflegefamilie sein. Also, nur, Mutter gibt das Kind zur Oma, weil sie in eine andere Stadt zieht, das ist kein Grund. Allerdings werden die Eltern, und wenn die Eltern bedürftig sind, die Großeltern zur Zahlung von Unterhalt herangezogen. Das kann also zur Null-Nummer werden.

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.318 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen